Entschädigung bei Annullierungen und Verspätungen am Flughafen München

AirHelpAirports
MUC

Am Flughafen festzuhängen, ist der Alptraum für Reisende. Wir helfen Ihnen, falls Sie davon betroffen waren. Wenn Sie eine Verspätung am München Flughafen oder eine Flugannullierung hatten, erläutert Ihnen AirHelp Ihre Rechte und sagt Ihnen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Ihnen können bis zu €600 pro Person zustehen, wenn die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat. Geben Sie Ihre Fluginformationen in unseren benutzerfreundlichen Entschädigungsrechner ein und erfahren Sie sofort, was Ihnen zusteht.

Startflughafen:

Zielflughafen:

Anspruch auf Entschädigung prüfen

Nutzen Sie Ihren Boarding Pass

Einfachster Weg Ihren Anspruch zu prüfen

HochladenScanen

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr

Der Flughafen MUC liegt mit über 400.000 Flugbewegungen im Jahr hinter Frankfurt an zweiter Stelle der größten Airports in Deutschland. Benannt wurde der im Jahr 1992 eröffnete Großflughafen nach dem ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß. 

Obwohl die Abläufe sehr gut organisiert sind, kommt es hin und wieder zu Flugausfällen und Verspätungen am Flughafen München. Passagiere, die von solchen Flugstörungen betroffen sind, müssen diese je nach Dauer und Ursache der Verspätung allerdings nicht einfach hinnehmen.

Gemäß der Europäischen Verordnung zu Fluggastrechten EG Nr. 261/2004 müssen Fluggesellschaften pro Person eine Entschädigung von bis zu 600€ zahlen, sofern sie für die Flugverspätung oder den Flugausfall am Flughafen München verantwortlich sind. Ob dies der Fall ist, können Betroffene ganz einfach und kostenlos bei AirHelp nachprüfen und gegebenenfalls gleich durchsetzen lassen. Nur dann, wenn die Airline tatsächlich schadensersatzpflichtig sein sollte, wird eine Provision von der Entschädigungszahlung einbehalten. Für Passagiere lohnt sich die Überprüfung also in jedem Fall.


Wann sind am Flughafen München bei Verspätungen Entschädigungen möglich?

Nicht in jedem Fall können Passagiere eine Entschädigung erhalten. Die Verordnung EG 261 sieht für den Rechtsanspruch bestimmte Bedingungen vor, die bei einer Verspätung oder einem Flugausfall in München erfüllt sein müssen. Eine Entschädigung ist prinzipiell dann möglich, wenn:

  • Der Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat

  • Der Flug überhaupt nicht am Bestimmungsort angekommen ist

  • Der Flug kurzfristig von der Fluggesellschaft abgesagt wird

  • Die Beförderung wegen Überbuchung eines Fluges trotz gültiger Tickets verweigert wird


Wichtig: Die Verspätungszeit von mindestens drei Stunden bezieht sich immer auf die Ankunft am endgültigen Zielort der Reise. Sind beispielsweise nur die Abflüge am Flughafen München verspätet oder verzögert sich der Umstieg an einen weiteren Zielort, ist dies nicht entscheidend für eine mögliche Entschädigungszahlung. Maßgeblich ist nur die Ankunftszeit am Ziel der Reise.


Schutz von Flugreisenden am Flughafen München

Weil der Flughafen MünchenMUC innerhalb der EU liegt, sind Reisende aus der ganzen Welt mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gesetz geschützt, das als EU-Richtlinie Nr. 261/2004 bekannt ist.

Praktisch bedeutet das: Wenn Sie von einer Flugverspätung, Stornierung oder Überbuchung am Flughafen München betroffen waren, dann haben Sie Rechte! Im Gesetz sind die Zuwendungen beschrieben, die Fluggesellschaften bieten müssen. Ist die Fluggesellschaft verantwortlich für die Verzögerung, dann legt EG 261 die Höhe der Entschädigung fest, die Passagieren zusteht – bis zu €600 pro Person. Normalerweise haben Sie bis zu 3 Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen.

Dabei ist es egal, wo Sie leben. Entscheidend ist lediglich, wo Sie geflogen sind und ob es sich um eine EU-Fluggesellschaft handelt.

Sind Sie nach EG 261 geschützt?

RouteEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Abflüge vom Flughafen München an ein beliebiges ReisezielJaJa
Ankünfte am Flughafen München von innerhalb der EUJa Ja
Ankünfte am Flughafen München von außerhalb der EUJaNein

War Ihr Flug am Flughafen München verspätet oder wurde er storniert? Es kann ein Entschädigungsanspruch bestehen

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Entschädigung für München Flugverspätungen geltend machen

Flugverspätungen sind eine Belastung, sowohl für die Psyche als auch für den Geldbeutel. Zum Glück gibt es aber die EU-Verordnung EG 261. Danach kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu €600 zustehen, wenn Ihr Flug um 3 oder mehr Stunden verspätet war.

Es gibt nur eine wichtige Ausnahme im Zusammenhang mit Flugverspätungen. Wenn außergewöhnliche Umstände eine Rolle spielen, müssen Fluggesellschaften keine Entschädigung für Flugverspätungen zahlen. Bei außergewöhnlichen Umständen handelt es sich um Situationen, über die die Fluggesellschaft keine Kontrolle hat. Ein gutes Beispiel dafür sind unsichere Wetterbedingungen am Flughafen München oder Probleme mit der Flugverkehrskontrolle. Weil die Fluggesellschaft die Verspätung nicht verursacht hat, kann man nicht verlangen, dass sie dafür bezahlt.

Ein weiterer beachtenswerter Punkt: Laut Gesetz wird die Verspätung anhand der Ankunftszeit am Zielort berechnet, der mit der Ankunftszeit auf dem Ticket verglichen wird. Das ist wichtig für verspätete Flüge vom Flughafen München, denn es geht nicht darum, wie lange Sie tatsächlich im Abflugbereich gewartet haben. Zumindest für die Entschädigung wird der Zeitraum zwischen der geplanten und der tatsächlichen Landung am Zielflughafen herangezogen.

Mehr über Flugverspätungs-Entschädigung erfahren Sie hier


Entschädigung für Flugannullierungen am Flughafen München

EU-Verordnung EG 261 regelt die Rechte von Passagieren bei Flugannullierungen am Flughafen München. Ihre Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen Ersatzflug an Ihren Zielflughafen anzubieten – oder eine Erstattung, je nachdem, was Sie bevorzugen.

Außerdem kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu €600 zustehen, wenn die Stornierung weniger als 2 Wochen vor der Abreise bekanntgegeben wurde.

Es gibt ein paar wichtige Ausnahmen wie etwa, wenn die Fluggesellschaft einen Ersatzflug für Sie gefunden hat, der zu einer vergleichbaren Zeit wie Ihr ursprünglicher Flug ankommt. Oder wenn der Flughafen München die Flüge storniert hat und nicht die Fluggesellschaft – denn dann war die Fluggesellschaft faktisch nicht für die Stornierung verantwortlich. Derartige Beispiele gelten als außergewöhnliche Umstände und umfassen Situationen wie Streiks bei der Flugverkehrskontrolle, unsichere Flugbedingungen am Flughafen München oder was immer sonst noch außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt.

Mehr über Ihren Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugausfall lesen Sie hier.


Wann gibt es bei Verspätung oder Flugausfall am Airport München keine Entschädigung?

Bei Vorliegen sogenannter außergewöhnlicher Umstände muss die Airline bei einer Verspätung am Flughafen München keine Entschädigung zahlen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn am Flughafen gestreikt wird oder schlechtes Wetter am Flughafen München die Durchführung eines sicheren Fluges unmöglich macht.

Weitere Beispiele für höhere Gewalt im Sinne der EG 261:

  • Notfälle medizinischer Art

  • Sabotage oder terroristische Anschläge

  • Politischer Aufruhr

  • Kriegsereignisse

  • Streiks bei der Flugsicherung (Fluglotsenstreik)

  • Streik am Flughafen München (durch das Flughafenpersonal)


Allerdings können Fluggesellschaften sich nicht unter Verweis auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände aus der Affäre ziehen, wenn die Flugstörung vorhersehbar und vermeidbar war. War beispielsweise schlechtes Wetter viele Tage im Voraus absehbar oder wurde ein Flughafen München Streik mehrere Wochen im Voraus angekündigt, kann man von der Airline erwarten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um Passagieren Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Ausdrücklich nicht zu den außergewöhnlichen Umständen zählen übrigens technische Probleme oder Defekte am Flugzeug. Gleiches gilt für Pilotenstreiks und andere Streiks von Angestellten der Fluggesellschaft selbst. Da man als Passagier häufig keinen genauen Überblick über die Ausgangslage hat, kann es sich lohnen, einen möglichen Anspruch auf Entschädigung zu prüfen. Hierbei kann AirHelp Ihnen behilflich sein.

Flugverspätung oder Stornierung am München? Erfahren Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Wie hoch ist die Entschädigung?

Ansprechpartner für eine mögliche Entschädigungszahlung ist immer die Fluggesellschaft, bei der das Ticket gekauft wurde. Bei Pauschalreisen können außerdem Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen. Die genaue Höhe der möglichen Entschädigung hängt von der Dauer der Verzögerung und der Flugstrecke ab.

Sind die Ankünfte in München am Flughafen um mehr als drei Stunden verzögert und die sonstigen Voraussetzungen nach EG 261 erfüllt, sind folgende Zahlungen möglich:

EntfernungEntschädigung
Unter 1.500 km Bis zu €250 pro Person
Über 1.500 km und innerhalb der EUBis zu €400 pro Person
Zwischen 1.500 und 3.500 kmBis zu €400 pro Person
Über 3.500 km Bis zu €600 pro Person

Es gibt einige Ausnahmefälle, die berücksichtigt werden müssen. Am einfachsten stellen Sie fest, was Ihnen zusteht, indem Sie unsere kostenlose Entschädigungsprüfung durchführen.

Hinweis: Ist der Flug vom Flughafen München aus gestartet, ist es egal, ob die Airline ihren Sitz in der EU hat. Dies gilt auch für Flüge, die in München ankommen, aber in einem anderen EU-Land gestartet sind. Bei Flügen, die außerhalb der EU gestartet und in München gelandet sind, muss die Fluggesellschaft ihren Geschäftssitz in einem EU-Land haben, um erfolgreich eine Entschädigung zu beanspruchen.

Sollte es zu einem kompletten Flugausfall kommen, gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden. Das gilt ebenfalls für eine Überbuchung, wenn Passagiere trotz eines gültigen Flugtickets nicht mitgenommen werden.

Tipp: Falls die Airline Sie wegen Überbuchung zum Verzicht auf Ihren Sitzplatz auffordert, sollten Sie klar kommunizieren, dass Sie dies nicht möchten. Wenn Sie freiwillig verzichten und beispielsweise einen Gutschein annehmen, verzichten Sie in der Regel automatisch auch auf weitere Forderungen. Nachträglich können Sie nur dann eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung bei Umbuchung einfordern, wenn Sie nicht auf Ihre Ansprüche verzichtet haben.


Betreuungsleistungen am Flughafen München bei Verspätungen

Völlig egal, ob die Fluggesellschaft nun für die Verzögerung am Airport München verantwortlich ist oder nicht, muss sie gemäß Fluggastrechteverordnung EG 261 auf jeden Fall angemessene Betreuungsleistungen erbringen. Dazu gehören neben der Versorgung der Passagiere mit Snacks, Speisen und Getränken auch der kostenlose Zugang zu Kommunikationsmitteln (z. B. Fax, Telefon oder auch Lademöglichkeiten für Handys) sowie eine eventuelle Hotelunterbringung über Nacht. Sollte die Wartezeit so lange dauern, dass eine Übernachtung erforderlich ist, zahlt die Airline nicht nur das Hotelzimmer, sondern auch den Transport der Passagiere zum Hotel und wieder zurück zum Flughafen.

Tipp: Falls die Airline diese Betreuungsleistungen nicht erbringen sollte, können Sie entstandene Kosten für Unterbringung und Verpflegung im angemessenen Rahmen und gegen Vorlage entsprechender Nachweise später zurückverlangen.

Wurde Ihr Flug am Flughafen München kurzfristig storniert? Prüfen Sie kostenlos Ihren Entschädigungsanspruch

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Verspätungen am Flughafen München – das können Sie tun

Es versteht sich von selbst, dass Verspätungen oder Flugannullierungen alles andere als ideal sind. Aber es ist vielleicht beruhigend zu wissen, was Sie tun sollten, wenn Sie davon betroffen sind:

  • Sammeln Sie Belege für die Verspätung oder Flugannullierung (z. B. E-Mails von der Fluggesellschaft, Fotos von der Anzeigetafel für Abflüge).

  • Bewahren Sie alle Reiseunterlagen auf. Fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach, weshalb Ihr Flug beeinträchtigt wurde.* Bitten Sie die Fluggesellschaft, für Mahlzeiten und Erfrischungen zu bezahlen.

  • Achten Sie darauf, was Ihnen die Fluggesellschaft anbietet – unterzeichnen Sie nichts, mit dem Sie auf Ihre Entschädigungsansprüche verzichten.

  • Bewahren Sie alle Quittungen auf, die die zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Beeinträchtigung belegen.


Am Flughafen München bei Verspätungen Nachweise sichern

Welche Nachweise zur Durchsetzung von Erstattungsansprüchen und Entschädigungen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Grundsätzlich ist es jedoch empfehlenswert, folgende Vorkehrungen zu treffen:

  • Speichern Sie E-Mails oder App-Benachrichtigungen per Screenshot auf dem Handy ab, um Daten zur Flugverspätung oder zum Flugausfall zu sichern.

  • Fotografieren Sie die Fluginformationstafeln, wenn diese Verspätungen oder Annullierungen Ihres Fluges anzeigen.

  • Protokollieren Sie im Flughafen München Terminal 2 die Ankunft ganz genau, denn entscheidend ist die Verzögerung am Zielort.

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte, die Buchungsbestätigung oder das E-Ticket auf. Am wichtigsten ist hierbei die sechsstellige Flugnummer.

  • Falls möglich, können Sie außerdem das Bodenpersonal der Fluggesellschaft um eine kurze schriftliche Bestätigung der Ursache und Dauer der Flugstörung bitten.


Wie hilft AirHelp bei Entschädigungen für verspätete Flüge oder Annullierungen?

AirHelp unterstützt Passagiere bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigung bei verspäteten oder annullierten Flügen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004. 

AirHelp prüft zunächst kostenlos, ob ein Anspruch besteht, und übernimmt dann den gesamten Prozess, einschließlich der Kommunikation mit der Fluggesellschaft und, falls notwendig, rechtlicher Schritte. 

Passagiere können je nach Flugstrecke Entschädigungen zwischen 250 € und 600 € erhalten. AirHelp arbeitet auf Erfolgsbasis, das heißt, es fallen nur Gebühren an, wenn die Entschädigung erfolgreich durchgesetzt wird. Dank Expertise und Technologie kann AirHelp effizient und effektiv Entschädigungen einfordern, was den Passagieren viel Stress und Aufwand erspart​.

Flugprobleme am Flughafen München? Prüfen Sie mit AirHelp kostenlos Ihren Entschädigungsanspruch

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Weitere Informationen zum Flughafen München

Der Flughafen München MUC, auch als Flughafen München "Franz Josef Strauß" bekannt, ist der zweitgrößte Flughafen Deutschlands und liegt etwa 28,5 km nordöstlich von München. Er dient als wichtiges Drehkreuz für Lufthansa und ihre Partner der Star Alliance. Der Flughafen verfügt über zwei Passagierterminals und zahlreiche Einrichtungen für Fracht und Wartung.

Wie kommt man am besten zum München Airport?

Der Flughafen München ist gut angebunden und mit verschiedensten Transportmitteln schnell erreichbar, zum Beispiel:

  • Zug: Die S-Bahn-Linien S1 und S8 verbinden den Flughafen direkt mit dem Münchner Hauptbahnhof.

  • Auto: Über die Autobahn A92 erreichbar, mit vielen Parkmöglichkeiten.

  • Bus: Mehrere Buslinien verbinden den Flughafen mit München und den umliegenden Regionen.

Essen & Snacks am Flughafen München

Der Flughafen München bietet eine Vielzahl an gastronomischen Optionen. Von günstigem Fast Food bis hin zum weltbekannten Airbräu Restaurant.

  • Schnellrestaurants: McDonald's, Burger King

  • Cafés: Starbucks, Dallmayr

  • Restaurants: Airbräu, Surf & Turf

Hotels am Flughafen München

Es gibt mehrere Hotels in und um den Flughafen München:

  • Direkt am Flughafen: Hilton Munich Airport, Novotel München Airport

  • In der Nähe: Mövenpick Hotel München Airport, NH München Airport


FAQs zu Flughafen München Verspätungen

Muss die Fluggesellschaft ein Hotel bezahlen, wenn der Flug sich verspätet?

Dauert die Verzögerung über Nacht, muss die Airline für eine angemessene Unterkunft sorgen und sich auch um den kostenlosen Transfer zum Hotel und wieder zurück zum Flughafen kümmern. Airlines müssen außerdem die Versorgung mit Getränken und Speisen während der Wartezeit übernehmen.

Wie lange kann ich im Nachhinein eine Entschädigung wegen Flugverspätung am Flughafen München verlangen?

In Deutschland richtet sich die Verjährungsfrist für Ansprüche aus der EG 261 nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Demnach haben Sie drei Jahre Zeit, um Ihre Forderungen zum Beispiel über AirHelp einzureichen. In anderen Ländern können jedoch auch deutlich längere Fristen gelten. In jedem Fall haben Sie genügend Zeit, um sich eine Entschädigung von bis zu 600€ zu sichern.

Was kostet mich die Prüfung der Erstattungsansprüche durch AirHelp?

Bei AirHelp können Sie Ihre Ansprüche wegen Flugverspätung oder Flugausfall in München kostenlos prüfen lassen.. Im Erfolgsfall wird eine Provision fällig, die von Ihrer möglichen Entschädigung abgezogen wird. Sie gehen keinerlei Kostenrisiko ein, auch dann nicht, wenn der Fall letztlich vor Gericht geklärt werden muss.

Was tun bei Problemen mit Gepäck am Flughafen München?

Bei Problemen mit Gepäck am Flughafen München sollten Sie sofort den Verlust oder die Beschädigung am Gepäckermittlungsschalter Ihrer Fluggesellschaft melden und einen Property Irregularity Report (PIR) ausfüllen. Nutzen Sie Online-Tools wie das WorldTracer-System zur Statusverfolgung Ihres Gepäcks. Bewahren Sie Belege für notwendige Ersatzkäufe auf, da diese Kosten von der Fluggesellschaft erstattet werden können.

Fordern Sie Ihre Entschädigung mithilfe von AirHelp an

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

Fluggesellschaft (z. B. Lufthansa)

Startflughafen: (z. B. Frankfurt oder FRA)

Datum

Flugnummer

Fluggesellschaft

Route

Status

12.12.2024

19:45

LH682

Lufthansa

Munich (MUC)

Tel Aviv-Yafo (TLV)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

12.12.2024

11:20

LH680

Lufthansa

Munich (MUC)

Tel Aviv-Yafo (TLV)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

12.12.2024

11:20

LH680

Lufthansa

Munich (MUC)

Tel Aviv-Yafo (TLV)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

12.12.2024

10:05

VY1813

Vueling Airlines

Munich (MUC)

Barcelona (BCN)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

12.12.2024

08:15

4Y312

Discover Airlines

Munich (MUC)

Granadilla de Abone (TFS)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

12.12.2024

08:15

4Y312

Discover Airlines

Munich (MUC)

Granadilla de Abone (TFS)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen
Ihr Flug wird nicht angezeigt? Nutzen Sie unsere umfassende Entschädigungsprüfung. Wir kümmern uns darum. Jetzt Flug prüfen
  • LH682

    Lufthansa

    Annulliert

    Munich

    Tel Aviv-Yafo

    MUC

    TLV

    12.12.2024

    19:45

    Jetzt Anspruch prüfen
  • LH680

    Lufthansa

    Annulliert

    Munich

    Tel Aviv-Yafo

    MUC

    TLV

    12.12.2024

    11:20

    Jetzt Anspruch prüfen
  • LH680

    Lufthansa

    Annulliert

    Munich

    Tel Aviv-Yafo

    MUC

    TLV

    12.12.2024

    11:20

    Jetzt Anspruch prüfen
  • VY1813

    Vueling Airlines

    Annulliert

    Munich

    Barcelona

    MUC

    BCN

    12.12.2024

    10:05

    Jetzt Anspruch prüfen
  • 4Y312

    Discover Airlines

    Annulliert

    Munich

    Granadilla de Abone

    MUC

    TFS

    12.12.2024

    08:15

    Jetzt Anspruch prüfen
  • 4Y312

    Discover Airlines

    Annulliert

    Munich

    Granadilla de Abone

    MUC

    TFS

    12.12.2024

    08:15

    Jetzt Anspruch prüfen
Ihr Flug wird nicht angezeigt? Nutzen Sie unsere umfassende Entschädigungsprüfung. Wir kümmern uns darum. Jetzt Flug prüfen

AirHelp ist bekannt aus:

Bild logoFrankfurter Allgemeine Zeitung logoFocus Online logoWirtschaftsWoche logo

AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

Registrieren Sie sich für unseren Newsletter

Erhalten Sie die aktuellsten Tipps und Ratschläge direkt in Ihren Posteingang

Copyright © 2024 AirHelp

Jetzt Anspruch prüfen

Alle Fluggesellschaften