Entschädigung für München Flugverspätungen und Flugannullierungen
Am Flughafen festzuhängen, ist der Alptraum für Reisende. Wir helfen Ihnen, falls Sie davon betroffen waren. Wenn Sie eine Verspätung am München Flughafen oder eine Flugannullierunghatten, erläutert Ihnen AirHelp Ihre Rechte und sagt Ihnen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Ihnen können bis zu €600 pro Person zustehen, wenn die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat. Geben Sie Ihre Fluginformationen in unseren benutzerfreundlichen Entschädigungsrechner ein und erfahren Sie sofort, was Ihnen zusteht.
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Schutz von Flugreisenden am Flughafen München
Weil der Flughafen MünchenMUC innerhalb der EU liegt, sind Reisende aus der ganzen Welt mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gesetz geschützt, das als EU-Richtlinie Nr. 261/2004 bekannt ist.
Praktisch bedeutet das: Wenn Sie von einer Flugverspätung, Stornierung oder Überbuchung am Flughafen München betroffen waren, dann haben Sie Rechte! Im Gesetz sind die Zuwendungen beschrieben, die Fluggesellschaften bieten müssen. Ist die Fluggesellschaft verantwortlich für die Verzögerung, dann legt EG 261 die Höhe der Entschädigung fest, die Passagieren zusteht – bis zu €600 pro Person. Normalerweise haben Sie bis zu 3 Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen.
Dabei ist es egal, wo Sie leben. Entscheidend ist lediglich, wo Sie geflogen sind und ob es sich um eine EU-Fluggesellschaft handelt.
Sind Sie nach EG 261 geschützt?
Route | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflüge vom Flughafen München an ein beliebiges Reiseziel | Ja | Ja |
Ankünfte am Flughafen München von innerhalb der EU | Ja | K.A. |
Ankünfte am Flughafen München von außerhalb der EU | Ja | Nein |
Entschädigung für München Flugverspätungen geltend machen
Flugverspätungen sind eine Belastung, sowohl für die Psyche als auch für den Geldbeutel. Zum Glück gibt es aber die EU-Verordnung EG 261. Danach kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu €600 zustehen, wenn Ihr Flug um 3 oder mehr Stunden verspätet war.
Es gibt nur eine wichtige Ausnahme im Zusammenhang mit Flugverspätungen. Wenn außergewöhnliche Umstände eine Rolle spielen, müssen Fluggesellschaften keine Entschädigung für Flugverspätungen zahlen. Bei außergewöhnlichen Umständen handelt es sich um Situationen, über die die Fluggesellschaft keine Kontrolle hat. Ein gutes Beispiel dafür sind unsichere Wetterbedingungen am Flughafen München oder Probleme mit der Flugverkehrskontrolle. Weil die Fluggesellschaft die Verspätung nicht verursacht hat, kann man nicht verlangen, dass sie dafür bezahlt.
Ein weiterer beachtenswerter Punkt: Laut Gesetz wird die Verspätung anhand der Ankunftszeit am Zielort berechnet, der mit der Ankunftszeit auf dem Ticket verglichen wird. Das ist wichtig für verspätete Flüge vom Flughafen München, denn es geht nicht darum, wie lange Sie tatsächlich im Abflugbereich gewartet haben. Zumindest für die Entschädigung wird der Zeitraum zwischen der geplanten und der tatsächlichen Landung am Zielflughafen herangezogen.
Entschädigung für Flugannullierungen am Flughafen München
EU-Verordnung EG 261 regelt die Rechte von Passagieren bei Flugannullierungen am Flughafen München. Ihre Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen Ersatzflug an Ihren Zielflughafen anzubieten – oder eine Erstattung, je nachdem, was Sie bevorzugen.
Außerdem kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu €600 zustehen, wenn die Stornierung weniger als 2 Wochen vor der Abreise bekanntgegeben wurde.
Es gibt ein paar wichtige Ausnahmen wie etwa, wenn die Fluggesellschaft einen Ersatzflug für Sie gefunden hat, der zu einer vergleichbaren Zeit wie Ihr ursprünglicher Flug ankommt. Oder wenn der Flughafen München die Flüge storniert hat und nicht die Fluggesellschaft – denn dann war die Fluggesellschaft faktisch nicht für die Stornierung verantwortlich. Derartige Beispiele gelten als außergewöhnliche Umstände und umfassen Situationen wie Streiks bei der Flugverkehrskontrolle, unsichere Flugbedingungen am Flughafen München oder was immer sonst noch außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt.
Mehr über Ihren Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugausfall lesen Sie hier.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Unter 1.500 km | Bis zu €250 pro Person |
Über 1.500 km und innerhalb der EU | Bis zu €400 pro Person |
Zwischen 1.500 und 3.500 km | Bis zu €400 pro Person |
Über 3.500 km | Bis zu €600 pro Person |
Es gibt einige Ausnahmefälle, die berücksichtigt werden müssen. Am einfachsten stellen Sie fest, was Ihnen zusteht, indem Sie unsere kostenlose Entschädigungsprüfung durchführen.
Verspätungen am Flughafen München – das können Sie tun
Es versteht sich von selbst, dass Verspätungen oder Flugannullierungen alles andere als ideal sind. Aber es ist vielleicht beruhigend zu wissen, was Sie tun sollten, wenn Sie davon betroffen sind:
Sammeln Sie Belege für die Verspätung oder Flugannullierung (z. B. E-Mails von der Fluggesellschaft, Fotos von der Anzeigetafel für Abflüge).
Bewahren Sie alle Reiseunterlagen auf. Fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach, weshalb Ihr Flug beeinträchtigt wurde.* Bitten Sie die Fluggesellschaft, für Mahlzeiten und Erfrischungen zu bezahlen.
Achten Sie darauf, was Ihnen die Fluggesellschaft anbietet – unterzeichnen Sie nichts, mit dem Sie auf Ihre Entschädigungsansprüche verzichten.
Bewahren Sie alle Quittungen auf, die die zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Beeinträchtigung belegen.
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