Nicht viele Passagiere sind sich bewusst, dass sie ein Recht auf Entschädigung haben könnten, wenn ihr Flug aufgrund von Flugverspätungen am Flughafen Köln/Bonn storniert wird oder verspätet ist. Wenn Ihre Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist, muss sie nach EU-Gesetz Passagieren bis zu €600 an Entschädigung zahlen. Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Flug die Kriterien erfüllt? Nutzen Sie unser Tool zur Prüfung der Entschädigung, um dies herauszufinden und Ihren Anspruch geltend zu machen.
Die meisten Fluggäste, die den Flughafen Köln/Bonn (CGN) nutzen, sind durch die europäischen Fluggastrechte (EU-Vorschrift Nr. 261/2004) geschützt. Denn nach EG 261 ist es nicht entscheidend, woher Sie stammen. Sie müssen lediglich von einem EU-Flughafen aus gestartet oder dort mit einer EU-Fluggesellschaft gelandet sein. Diese Vorschriften gelten außerdem für den EWR und die „Gebiete in äußerster Randlage“ wie die Azoren, die kanarischen Inseln und Guadalupe. Das bedeutet: Wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung am Flughafen Köln/Bonn verantwortlich ist, steht Ihnen eine Zahlung von bis €600 zu pro Person zu. Das Gesetz gilt auch für Flüge, die in der Vergangenheit verspätet waren oder storniert wurden – normalerweise können Sie Ansprüche für Flüge bis zu 3 Jahre lang geltend machen.
Route | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
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Abflüge vom Flughafen Köln/Bonn an ein beliebiges Reiseziel | | |
Ankünfte am Flughafen Köln/Bonn von innerhalb der EU | | K.A. |
Ankünfte am Flughafen Köln/Bonn von außerhalb der EU | | |
Sie mussten also warten, weil Flüge vom Flughafen Köln/Bonn verspätet waren. Ob Sie dabei Anspruch auf eine Entschädigung haben oder nicht hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Zunächst ist zu prüfen, ob die Verspätung am Flughafen Köln/Bonn etwas ist, für das Ihre Fluggesellschaft die Verantwortung übernehmen muss. Wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist wie etwa einen unerwarteten Vorfall am Flughafen Köln/Bonn oder wenn sich schlechtes Wetter auf die Abflüge auswirkt, dann kann man nicht erwarten, dass die Fluggesellschaft die Verantwortung dafür übernimmt. Solche Situationen liegen außerhalb ihres Einflussbereichs. Es hängt außerdem von der Dauer der Verspätung ab – und bei Ansprüchen kommt es darauf an, wann Sie tatsächlich am Zielflughafen angekommen sind. Nach EG 261 können Sie bis zu €600 geltend machen, wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden später als ursprünglich geplant angekommen ist. Um die Sache klarer zu machen, haben wir ein Tool für die Entschädigungsprüfung entwickelt, das Ihnen schnell Ihre Ansprüche verrät. Sie können auch unsere Seite zu Entschädigungen für Flugverspätungen besuchen.
Wenn es Stornierungen am Flughafen Köln/Bonn gibt, sind Passagiere nach der Vorschrift EG 261 geschützt. Egal warum der Flug storniert wurde – die Fluggesellschaft bleibt für ihre Passagiere verantwortlich und muss diesen einen alternativen Transport oder eine Erstattung anbieten. Nachdem das unmittelbare Problem gelöst ist, wie sie zu Ihrem Zielflughafen kommen, sollten Passagiere aber auch herausfinden, ob sie Anspruch auf weitere Entschädigungsleistungen haben. In manchen Fällen können Reisende eine Auszahlung von bis zu €600 pro Person erhalten. Wenn der Flughafen Köln/Bonn Flüge storniert hat und nicht Ihre Fluggesellschaft, dann ist eine zusätzliche Auszahlung unwahrscheinlich. Dies hängt mit einer Klausel zuaußergewöhnlichen Umständen zusammen. Darin ist festgelegt, dass Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen müssen, wenn sie aufgrund von Ereignissen annullieren, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Darunter fallen typischerweise auch Stornierungen aufgrund von Vorfällen am Flughafen und schlechten Wetterbedingungen. Es ist außerdem wichtig, wann Ihr Flug storniert wurde. Es besteht ein Entschädigungsanspruch, wenn die Fluggesellschaft den Flug innerhalb von 2 Wochen vor dem Abflug annulliert hat und nicht in der Lage war, Sie auf einen vergleichbaren Ersatzflug zu buchen. Natürlich enthält das Gesetz noch viele weitere Informationen über Entschädigungen für Flugstornierungen – mehr Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite.
Entfernung | Entschädigung |
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Unter 1.500 km | Bis zu €250 pro Person |
Über 1.500 km und innerhalb der EU | Bis zu €400 pro Person |
Zwischen 1.500 und 3.500 km | Bis zu €400 pro Person |
Über 3.500 km | Bis zu €600 pro Person |
Ariana Afghan Airlines rückerstattung
Air Algerie rückerstattung
Rückerstattung von Tui Airlines
Orange2Fly rückerstattung
Asl Airlines rückerstattung
Flydubai rückerstattung
Batik Air rückerstattung
Electra Airways rückerstattung
Air Armenia rückerstattung
Air Arabia rückerstattung
Flughafen Lyon St
Flughafen Bergen
Flughafen Manchester
Flughafen Ljubljana
Flughafen Berlin Tegel
Flughafen Gran Canaria
Flughafen Nizza
Flughafen Zürich
Flughafen München
Flughafen Bukarest Henri Coanda
Flughafen Basel
Flughafen Alicante
Flughafen Rom Fiumicino
Flughafen Warschau Frederic Chopin
Flughafen Kopenhagen Castrup
Flughafen Trondheim Vaernes
Flughafen Stockholm Arlanda
Flughafen Madrid
Flughafen Dublin
Flughafen Glasgow
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