Wenn man von Annullierungen und Verspätungen am Flughafen Hamburg erfährt, ist das nicht gerade ein toller Reisebeginn – doch zum Glück sind sie innerhalb der EU durch ein Gesetz namens EG 261 geschützt. Damit wird sichergestellt, dass Sie dennoch an Ihren Zielflughafen gelangen, und außerdem könnten Ihnen bis zu €600 pro Person als Entschädigung zustehen. Unser kostenloser Entschädigungsrechner verrät Ihnen genau, was Ihnen zusteht.
Die meisten Passagiere, die den Flughafen Hamburg (HAM) nutzen, sind durch ein Gesetz namens EU-Richtlinie Nr. 261/2004 geschützt. Das liegt daran, dass EG 261 alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der EU abdeckt sowie solche von den „Gebieten in äußerster Randlage“ – das sind Orte wie die Kanarischen Inseln, die Azoren und Martinique. Flüge, die am Flughafen Hamburg landen, sind eventuell ebenfalls durch EG 261 geschützt, je nachdem von wo sie gestartet sind. Alle Details finden Sie in der Tabelle unten. EG 261 schützt nicht nur Europäer. Das Gesetz gilt für alle, die innerhalb seines Gültigkeitsbereichs fliegen. Und normalerweise haben Passagiere bis zu 3 Jahre Zeit, Ansprüche geltend zu machen – Sie können also auch gleich prüfen, ob Ihnen noch Entschädigung für eine frühere Flugannullierung am Flughafen Hamburg zusteht.
Route | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflüge vom Flughafen Hamburg an ein beliebiges Reiseziel | | |
Ankünfte am Flughafen Hamburg von innerhalb der EU | | K.A. |
Ankünfte am Flughafen Hamburg von außerhalb der EU | | |
Als Sie gehört haben, dass der Flughafen Hamburg Flüge annulliert hat, war Ihr erster Gedanke vermutlich: Wie finde ich eine andere Möglichkeit, mein Ziel zu erreichen? Zum Glück gibt es die Vorschrift EG 261 – Fluggesellschaften müssen Passagieren je nach Wunsch eine alternative Reiseoption oder eine Erstattung anbieten. Wenn Ihr Flug zudem innerhalb von weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Abflugdatum storniert wurde, könnten Sie Ansprüche von bis zu €600 pro Person haben. Allerdings sollten wir eine Ausnahme erwähnen, die sich auf Hamburg Flugannullierungen am Flughafen auswirken kann: außergewöhnliche Umstände. Diese Klausel stellt die Fluggesellschaft frei von Entschädigungsforderungen, wenn Flüge aufgrund von Umständen storniert werden, die nicht in ihrer Kontrolle liegen. Dinge wie schlechtes Wetter, Vorfälle am Flughafen Hamburg und Streiks von Mitarbeitern am Flughafen Hamburg werden als außergewöhnliche Umstände betrachtet und Passagiere erhalten keine Entschädigung für daraus entstehende Stornierungen. Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, finden Sie am einfachsten heraus, wenn Sie Ihre Flugdaten in unser kostenloses Tool zur Entschädigungsprüfung eingeben. Sie können auch unseren umfassenden Ratgeber zur Entschädigung bei Flugausfall lesen.
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Unter 1.500 km | Bis zu €250 pro Person |
Über 1.500 km und innerhalb der EU | Bis zu €400 pro Person |
Zwischen 1.500 und 3.500 km | Bis zu €400 pro Person |
Über 3.500 km | Bis zu €600 pro Person |
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