So forden Sie Ihre Flugannullierung Entschädigung ein

Diesen Moment möchte wohl niemand erleben: Man steht am Flughafen und die Abflugtafel zeigt an, dass der eigene Flug annulliert ist. Auch wenn einem die Annullierung bereits einige Tage vorher mitgeteilt wird, wird die Urlaubsplanung davon über den Haufen geworfen. AirHelp erklärt Ihnen, welche Rechte Sie gemäß EU-Verordnung EG 261 bei einer Flugannullierung haben und wie Sie eine Entschädigung bei der Airline einfordern.

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Was Sie bei einer Flugannullierung tun sollten

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass Sie noch am Flughafen einiges tun können, um im Nachhinein reibungsloser eine Entschädigung zu erhalten. Deshalb haben wir für Sie eine Checkliste vorbereitet, sodass Sie bestens vorbereitet sind, sollte Ihr Flug annulliert werden.

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und weitere Reiseunterlagen, wie z.B. ihre Buchungsbestätigung, auf.

  • Lassen Sie sich die Annullierung und die Ursache dafür schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigen.

  • Machen Sie ein Foto der Abflugtafel und dokumentieren Sie so die Annullierung.

  • Bitten Sie die Airline, Ihnen Ihre Verpflegung während der Wartezeit zu zahlen.

  • Falls Ihnen eine Umleitung oder ein Ersatzflug angeboten wird, notieren Sie Ihre Ankunftszeit am Zielort.

  • Prüfen Sie mit AirHelp, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.


Ist Ihre Flugannullierung entschädigungsberechtigt?

Wenn die Flugannullierung nicht mehr als drei Jahre zurückliegt, von der Airline verschuldet war und auf einer von der EU-Verordnung abgedeckten Strecke stattfand, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Es sei denn, die Airline hat Sie bereits mehr als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert. Ist dies nicht geschehen, kann die Airline Ihnen einen Ersatzflug anbieten und Sie umleiten, um eine Entschädigungszahlung zu vermeiden. Allerdings muss diese Umleitung folgende Bedingungen erfüllen:

Ankündigung Anforderung an Flugumleitung
14 TageKeine
7 – 13 Tage Der Ersatzflug startet nicht mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglichen Flug und kommt weniger als 4 Stunden später an.
Weniger als 7 Tage Der Ersatzflug startet nicht mehr als 1 Stunde vor dem ursprünglichen Flug und kommt weniger als 2 Stunden später an.

Wenn die Airline Ihren Flug nicht annulliert, sondern eine Änderung der Flugzeiten vornimmt, gelten dieselben Regeln. Der zeitlich verlegte Flug wird als Ersatzflug betrachtet.

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Weshalb wurde mein Flug annulliert?

Flugannullierungen passieren aus den verschiedensten Gründen. Mal ist die Airline dafür verantwortlich, mal sind es externe Faktoren. Hier sehen Sie einige der häufigsten Ursachen für Flugannullierungen.

Ursachen für Flugannullierungen
Technischer Defekt des Flugzeugs
Streik der Flughafenmitarbeiter
Streik des Fluglinienpersonals
Probleme bei der Flugsicherung, z.B. durch Engpässe bei Fluglotsen
Extreme Wetterbedingungen

Flugannullierung aufgrund von höherer Gewalt

Die Ursache für die Annullierung Ihres Fluges kann entscheidend sein, wenn es um Ihre Entschädigungsforderung geht. Denn wurde Ihr Flug aufgrund von höherer Gewalt bzw. sogenannten außergewöhnlichen Umständen annulliert, haftet die Fluggesellschaft nicht und somit steht Ihnen auch keine Entschädigung zu. Dazu zählen zum Beispiel politische Unruhen, extreme Wetterverhältnisse, Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung sowie medizinische Notfälle. Technische Defekte am Flugzeug sowie Streiks des Fluglinienpersonals zählen allerdings nicht dazu, da es Aufgabe der Airline ist, diese zu verhindern.


Wie AirHelp Ihnen bei einer Flugannullierung hilft

Zwar gesteht Ihnen die EU-Verordnung EG 261 bei einem annullierten Flug umfangreiche Rechte zu, jedoch bedeutet das nicht, dass die Fluggesellschaft sofort dazu bereit ist, Sie zu entschädigen. Im Gegenteil, oft versuchen Airlines alles Mögliche, um sich vor einer Entschädigung bei Flugannullierung zu drücken. Deshalb hat es AirHelp sich zur Aufgabe gemacht, Passagieren dabei zu helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und angemessen entschädigt zu werden. Überlassen Sie die zeitaufwendige Kommunikation mit der Airline einfach uns und lehnen Sie sich zurück, während wir für Sie die juristischen Hürden nehmen. Sie haben dabei keinerlei finanzielles Risiko, da AirHelp nur im Erfolgsfall Gebühren erhebt.

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AirHelp ist bekannt aus:

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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