EU- Verordnung 261 2004: Ihre Fluggastrechte

Falls Sie sich bereits über Ihre Fluggastrechte und mögliche Entschädigungsansprüche informiert haben, werden Sie häufiger über die EU-Verordnung EG 261/2004 gestolpert sein. Doch was hat es damit auf sich? Nun, die EU-Verordnung regelt die Rechte von Flugreisenden und die Pflichten der Fluggesellschaften gegenüber ihren Passagieren. AirHelp fasst die zentralen Punkte der Verordnung in verständlicher Sprache zusammen und erklärt Ihnen alles, was Sie wissen müssen, um eine Entschädigung einzufordern.

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Weshalb Sie die EU-Verordnung 261/2004 als Flugreisender kennen sollten

Ganz einfach, Ihre Rechte als Flugreisender basieren auf der Rechtsgrundlage der EU-Fluggastrechteverordung EG 261 aus dem Jahr 2004. Zumindest, wenn Sie im europäischen Luftraum verkehren. Die Verordnung schützt Sie, wenn Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist und Ihnen deshalb die Beförderung verweigert wird. Im Falle einer solchen Flugstörung haben Sie gemäß der EU-Verordnung Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung seitens der Fluggesellschaft sowie auf Betreuungsleistungen während der Wartezeit. Außerdem regelt die Verordnung Ausnahmesituationen, in denen Ihnen keine Entschädigung zusteht.

Zwar ist die Verordnung aus dem Jahr 2004, jedoch wurde ihre Auslegung Jahr für Jahr von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) verfeinert. So wurden die Rechte von Passagieren weiter gestärkt. Zum Bespiel hat der EuGH entschieden, dass Streiks von Mitarbeitern der Fluggesellschaft entschädigungspflichtig sind und Verzögerungen aufgrund von technischen Defekten ebenfalls. Mehr über die Urteile können Sie in diesen Artikeln zu den Personalstreiks und technischen Defekten erfahren.


EU-Verordnung 261/2004: Ihre Rechte als Fluggast im Überblick

Auch wenn Sie als Flugreisender von der EU- Verordnung profitieren, kann es ziemlich anstrengend sein, sich mit solchen trockenen Gesetzestexten zu beschäftigen. Deshalb fassen wir für Sie die zentralen Punkte der Verordnung in verständlicher Sprache zusammen, sodass Sie wissen, auf welche Rechte Sie sich berufen können. Mehr zu den einzelnen Punkten erfahren Sie auf unseren jeweiligen Seiten dazu. Zu den Ausnahmeregelungen erfahren Sie weiter unten mehr.

Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung (von mehr als drei Stunden)

Recht auf Entschädigung bei Flugausfall

Recht auf Entschädigung bei Nichtbeförderung

Recht auf Entschädigung bei Streiks der Mitarbeiter der Fluggesellschaft

Recht auf Entschädigung bei Flugumleitung und Flugzeitenänderung

Anspruch auf Betreuungsleistungen während der Wartezeit

Anspruch auf Ersatzbeförderung im Falle eines Flugausfalls oder Nichtbeförderung

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Steht mir eine Entschädigung zu?

Sie wissen bereits, dass Ihr Flug um mindestens drei Stunden verspätet sein muss, um eine Entschädigung zu fordern. Es gibt jedoch noch einige weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Ihnen Entschädigung zusteht.

  • Sie haben Ihr Ziel mehr als 3 Stunden verspätet erreicht.

  • Sie haben für Ihren Flug rechtzeitig eingecheckt.

  • Die Flugstörung ist nicht mehr als drei Jahre her.

  • Die Fluggesellschaft ist für die Flugverspätung verantwortlich.

  • Der Flug ist innerhalb der EU gestartet (jede Fluggesellschaft möglich) oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).

Falls Sie sich nicht mehr sicher sind, um wie viel sich ein Flug in der Vergangenheit verspätet hat und ob Sie dafür Entschädigung einfordern können, erklärt AirHelp Ihnen, wie Sie Ihre Flugverspätung nachträglich ermitteln können.


Wie viel Entschädigung steht mir nach EU-Verordnung 261/2004 zu?

Die Höhe der Entschädigungssumme, die Ihnen bei einer Flugstörung zusteht, hängt von dem Ausmaß Ihrer Verspätung und der Flugdistanz ab. In der folgenden Tabelle sehen Sie auf einen Blick, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht.

Weniger als 3 Stunden Verspätung3–4 Stunden VerspätungMehr als 4 Stunden VerspätungNie angekommenEntfernung
0 €250 €250 €250 €Alle Flüge bis 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km
0 €300 €600 €600 €Flüge außerhalb der EU über 3.500 km

Kein Entschädigungsanspruch bei außergewöhnlichen Umständen

Sind sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ die Ursache für die Flugstörung, haftet die Fluggesellschaft nicht. Als außergewöhnliche Umstände gelten Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, widrige Wetterverhältnisse, politische Unruhen und Terroranschläge.

Ein technischer Defekt zählt jedoch zum Beispiel nicht zu den außergewöhnlichen Umständen, da dieser in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt. Das gilt auch für Streiks der Mitarbeiter der Fluggesellschaft, z.B. Flugbegleitern oder Piloten, da die Fluggesellschaft Einfluss auf das Verhalten ihrer Mitarbeiter hat und es nicht so weit kommen lassen muss, dass Streiks als Druckmittel bei Verhandlungen eingesetzt werden.

Falls Sie mehr über Ihre Rechte als Flugreisender erfahren möchten, können Sie auch den vollständigen Text der EU- Verordnung nachlesen.


Wie AirHelp Ihre Rechte nach EU-Verordnung 261/2004 durchsetzt

Zwar stärken die EU-Verordnung und auch die anschließenden Urteile des Europäischen Gerichtshofes Ihre Rechte als Fluggast auf dem Gesetzespapier, aber in der Praxis sieht es meist anders aus. Die Fluggesellschaften haben naturgemäß kein großes geschäftliches Interesse daran, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen. Deshalb kann es vorkommen, dass die Fluggesellschaft Ihre Forderung einfach ablehnt, ignoriert oder sich zu Unrecht auf außergewöhnliche Umstände beruft, obwohl Sie im Recht sind.

Hier kommt AirHelp ins Spiel. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche der Fluggastrechte wissen wir, welche Ausreden die Fluggesellschaften verwenden und wie Sie trotzdem Ihre Entschädigung erhalten. Dafür haben wir einen Entschädigungsrechner entwickelt, in den Sie einfach ihre Flugdaten eingeben können. Er analysiert Hunderttausende Flugbewegungen und Wetterdaten und prüft, ob in Ihrem Fall die Fluggastrechteverordnung gilt. Lehnen Sie sich zurück, während wir den Papierkram und die Kommunikation mit der Airline für Sie übernehmen und Ihre Entschädigung einfordern.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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