Flugverspätung Entschädigung Wetter: Kennen Sie Ihre Rechte

Starker Schneefall, Sturmböen, Gewitter: Die meisten Passagiere fliegen vermutlich eher ungern bei solchem Wetter. Aber abgesehen davon kommt es oft vor, dass Fluggesellschaften aufgrund von schlechtem Wetter Flüge annullieren oder die Flüge sich massiv verspäten. Viele Flugreisende sind verunsichert, ob sie in so einem Fall Flugverspätung Entschädigung Wetter verlangen können oder nicht. AirHelp erklärt Ihnen die Rechtslage und hilft Ihnen, Ihren Anspruch zu prüfen.

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War mein Flug wirklich aufgrund von schlechtem Wetter verspätet?

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Zählt schlechtes Wetter zu den außergewöhnlichen Umständen?

Wenn Fluggesellschaften aufgrund von schlechtem Wetter Flüge annullieren oder es zu einer Flugverspätung kommt, berufen sich die Fluggesellschaften meist auf die sogenannten „außergewöhnlichen Umstände“. Was hat es damit auf sich?

Nun, die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261 2004 besagt, dass bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden oder einer Annullierung die betroffenen Fluggäste bei der Fluggesellschaft Entschädigung einfordern können. Wurde die Flugstörung jedoch von außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt verursacht, haftet die Fluggesellschaft nicht. Das besagt Artikel 5 Absatz III der Verordnung. Denn in solch einem Fall liegen die Ursachen für die Störung außerhalb des Verantwortungsbereiches der Fluggesellschaft.

Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa medizinische Notfälle, Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, widrige Wetterverhältnisse, Einschränkungen bei der Flugsicherung, politische Unruhen und Terroranschläge.


Bei diesen Wetterbedingungen erhalten Sie keine Entschädigung

Allgemein gilt, dass die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende versucht haben muss, um eine Flugverspätung oder Annullierung aufgrund von schlechtem Wetter zu vermeiden. Hat sie das nicht, könnte Ihnen trotz schlechtem Wetter eine Entschädigung zustehen.

Grundsätzlich gelten extrem widrige Wetterverhältnisse als außergewöhnliche Umstände. Jedoch hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren die Messlatte für das Annehmen von außergewöhnlichen Umständen sehr hoch angesetzt. So wird bei der Beurteilung auch darauf geachtet, ob es bei allen Fluggesellschaften an dem von schlechtem Wetter betroffenen Flughafen zu Störungen des Flugverkehrs kam oder nur vereinzelt. Denn wenn eine Fluggesellschaft trotz schlechtem Wetter den Flugverkehr ohne Verzögerungen aufrechterhalten kann, wird auch von den anderen Fluggesellschaften erwartet, die benötigten Maßnahmen zu treffen.

Bei starkem Schneefall zum Beispiel hängt es davon ab, ob die Fluggesellschaft die Möglichkeit gehabt hätte, die Umstände zu verhindern. Hat die Fluggesellschaft es vor dem Wintereinbruch verpasst, einen ausreichenden Vorrat an Enteisungsmittel zu besorgen, liegt dies in ihrer Verantwortung. Vor allem, wenn andere Fluggesellschaften vorgesorgt haben und deshalb pünktlich starten konnten. Im Falle einer Flugverspätung aufgrund eines Gewitters hängt Ihr Entschädigungsanspruch davon ab, ob das Gewitter beispielsweise genau in der Einflugschneise des Flugzeuges lag oder ob es hätte umflogen werden können.

Es kommt also immer auf den Einzelfall und die jeweiligen Umstände an. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, zählen wir die Wetterbedingungen auf, die am häufigsten als außergewöhnliche Umstände bezeichnet werden.

Wetterbedingungen, die als außergewöhnliche Umstände gelten
❌ Vulkanausbruch
❌ Dichter Nebel
❌ Starker Schneefall
❌ Gewitter
❌ Blitzschlag
❌ Sturmböen
❌ Starkregen
❌ Hagel

Schlechtes Wetter als Ausrede der Fluggesellschaft

Es kann vorkommen, dass Fluggesellschaften schlechtes Wetter als Ausrede verwenden, um sich auf die außergewöhnlichen Umstände berufen zu können und so keine Entschädigung zahlen zu müssen. Zum Beispiel, indem ein Gewitter als Verspätungsursache angegeben wird, dass außerhalb der Einflugschneise des Flugzeugs lag. Oder wenn das Flugzeug vereist ist und die Enteisung die Verspätung verursacht hat, auf die sich die Fluggesellschaft nicht vorbereitet hatte. Allgemein gilt, dass Fluggesellschaften sich auf vorhersehbare Witterungsbedingungen einstellen müssen, wie zum Beispiel auf Gewitter in der Sommerzeit oder Schneefall und Vereisung des Flugzeugs in den Wintermonaten.

Außerdem hat ein deutsches Gericht kürzlich entschieden, dass schlechtes Wetter am Vortag nicht als Ursache für deutliche Verspätungen am folgenden Tag angegeben werden kann. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel. In so einem Fall steht den Flugreisenden Flugverspätung Entschädigung Wetter zu. Wie Sie sehen, ist es nicht so einfach festzustellen, ob es sich bei einer Flugverspätung aufgrund von schlechtem Wetter um höhere Gewalt handelt oder ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Aber keine Sorge, AirHelp hilft Ihnen.


AirHelp hilft Ihnen, wenn Ihr Flug aufgrund von schlechtem Wetter verspätet war

Vielleicht denken Sie sich jetzt: Woher soll ich wissen, ob ich für meine Flugverspätung aufgrund von schlechtem Wetter Entschädigung fordern kann oder nicht?

Machen Sie sich keine Sorgen, hier kommt AirHelp als Experten für Fluggastrecht ins Spiel. Wir brauchen nur einige Minuten, um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Flugverspätung Entschädigung schlechtes Wetter haben oder nicht. Dafür haben wir einen Entschädigungsrechner entwickelt, in den Sie einfach ihre Flugdaten eingeben können. Er analysiert Hunderttausende Flugbewegungen und Wetterdaten und prüft, ob Ihre Verspätung tatsächlich von außergewöhnlichen Umständen verursacht wurde oder nicht. So stellt AirHelp Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, fordern wir Ihre Flugverspätung Entschädigung Wetter für Sie ein, und zwar ohne Bürokratie oder Papierkram. Lehnen Sie sich zurück, während unsere Rechtsexperten die Arbeit für Sie erledigen.

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