Am Flughafen festzuhängen, ist der Alptraum für Reisende. Wir helfen Ihnen, falls Sie davon betroffen waren. Wenn Sie eine Verspätung am Paris Charles de Gaulle Flughafen oder eine Flugannullierunghatten, erläutert Ihnen AirHelp Ihre Rechte und sagt Ihnen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Ihnen können bis zu €600 pro Person zustehen, wenn die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat. Geben Sie Ihre Fluginformationen in unseren benutzerfreundlichen Entschädigungsrechner ein und erfahren Sie sofort, was Ihnen zusteht.
Weil der Flughafen Paris Charles de GaulleCDG innerhalb der EU liegt, sind Reisende aus der ganzen Welt mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gesetz geschützt, das als EU-Richtlinie Nr. 261/2004 bekannt ist.
Praktisch bedeutet das: Wenn Sie von einer Flugverspätung, Stornierung oder Überbuchung am Flughafen Paris Charles de Gaulle betroffen waren, dann haben Sie Rechte! Im Gesetz sind die Zuwendungen beschrieben, die Fluggesellschaften bieten müssen. Ist die Fluggesellschaft verantwortlich für die Verzögerung, dann legt EG 261 die Höhe der Entschädigung fest, die Passagieren zusteht – bis zu €600 pro Person. Normalerweise haben Sie bis zu 3 Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen.
Dabei ist es egal, wo Sie leben. Entscheidend ist lediglich, wo Sie geflogen sind und ob es sich um eine EU-Fluggesellschaft handelt.
Route | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflüge vom Flughafen Paris Charles de Gaulle an ein beliebiges Reiseziel | Ja | Ja |
Ankünfte am Flughafen Paris Charles de Gaulle von innerhalb der EU | Ja | K.A. |
Ankünfte am Flughafen Paris Charles de Gaulle von außerhalb der EU | Ja | Nein |
Flugverspätungen sind eine Belastung, sowohl für die Psyche als auch für den Geldbeutel. Zum Glück gibt es aber die EU-Verordnung EG 261. Danach kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu €600 zustehen, wenn Ihr Flug um 3 oder mehr Stunden verspätet war.
Es gibt nur eine wichtige Ausnahme im Zusammenhang mit
Ein weiterer beachtenswerter Punkt: Laut Gesetz wird die Verspätung anhand der Ankunftszeit am Zielort berechnet, der mit der Ankunftszeit auf dem Ticket verglichen wird. Das ist wichtig für verspätete Flüge vom Flughafen Paris Charles de Gaulle, denn es geht nicht darum, wie lange Sie tatsächlich im Abflugbereich gewartet haben. Zumindest für die Entschädigung wird der Zeitraum zwischen der geplanten und der tatsächlichen Landung am Zielflughafen herangezogen.
EU-Verordnung EG 261 regelt die Rechte von Passagieren bei Flugannullierungen am Flughafen Paris Charles de Gaulle. Ihre Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen Ersatzflug an Ihren Zielflughafen anzubieten – oder eine Erstattung, je nachdem, was Sie bevorzugen.
Außerdem kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu €600 zustehen, wenn die Stornierung weniger als 2 Wochen vor der Abreise bekanntgegeben wurde.
Es gibt ein paar wichtige Ausnahmen wie etwa, wenn die Fluggesellschaft einen Ersatzflug für Sie gefunden hat, der zu einer vergleichbaren Zeit wie Ihr ursprünglicher Flug ankommt. Oder wenn der Flughafen Paris Charles de Gaulle die Flüge storniert hat und nicht die Fluggesellschaft – denn dann war die Fluggesellschaft faktisch nicht für die Stornierung verantwortlich. Derartige Beispiele gelten als außergewöhnliche Umstände und umfassen Situationen wie Streiks bei der Flugverkehrskontrolle, unsichere Flugbedingungen am Flughafen Paris Charles de Gaulle oder was immer sonst noch außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt.
Mehr über Ihren Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugausfall lesen Sie hier.
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Unter 1.500 km | Bis zu €250 pro Person |
Über 1.500 km und innerhalb der EU | Bis zu €400 pro Person |
Zwischen 1.500 und 3.500 km | Bis zu €400 pro Person |
Über 3.500 km | Bis zu €600 pro Person |
Es versteht sich von selbst, dass Verspätungen oder Flugannullierungen alles andere als ideal sind. Aber es ist vielleicht beruhigend zu wissen, was Sie tun sollten, wenn Sie davon betroffen sind:
Kuwait Airways rückerstattung
Rückerstattung von Brussels Airlines
My Cargo Airlines rückerstattung
Silkair rückerstattung
Solenta Aviation rückerstattung
Webjet rückerstattung
Rückerstattung von Condor
Danish Air Transport rückerstattung
Jambojet rückerstattung
Stobart Air rückerstattung
Flughafen Frankfurt
Flughafen Hamburg
Flughafen Berlin Tegel
Flughafen Manchester
Flughafen Amsterdam
Flughafen Alicante
Flughafen Marseille Provence
Flughafen Venedig Marco Polo
Flughafen London Heathrow
Flughafen London City
Flughafen Bergen
Flughafen Bukarest Henri Coanda
Flughafen Porto
Flughafen Zürich
Flughafen Mailand Malpensa
Flughafen Oslo Gardermoen
Flughafen Glasgow
Flughafen London Gatwick
Flughafen Edinburgh
Flughafen Helsinki
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