Kopfzerbrechen wegen LjubljanaAnnullierungen und Verspätungen? Wenn Ihr Flug annulliert wurde, verspätet oder überbucht war, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person seitens der Fluggesellschaft. Sie können innerhalb weniger Minuten überprüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Probieren Sie den Entschädigungsrechner von AirHelp aus.
Wenn Sie von längeren LjubljanaFlugverspätungen oder Annullierungen betroffen sind, könnte Ihnen eine Entschädigung für den Flug zustehen. Dies liegt daran, dass der Flughafen Ljubljana (LJU) innerhalb der EU liegt, was bedeutet, dass Flüge, die von hier aus starten, durch die EU-Verordnung Nr. 261/2004 – oder kurz EG 261 – geschützt sind. Alle EU-Länder fallen unter die Verordnung EG 261, einschließlich Abflüge aus besonderen Gebieten wie den Kanarischen Inseln, den Azoren und Martinique.
Was genau ist denn EG 261? Ein Gesetz, das Fluggesellschaften finanziell zur Verantwortung zieht, wenn es zu einer unerwarteten Flugbeeinträchtigung, wie einer Verspätung oder Annullierung, kommt – vorausgesetzt, diese wurde nicht durch Umstände verursacht, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Das bedeutet, dass immer dann, wenn ein Flug stark beeinträchtigt wird und ein Verschulden der Fluggesellschaft vorliegt, die Fluggesellschaft ihren Passagieren einen bestimmten Betrag zur Entschädigung zahlen muss.
Das Gesetz verlangt von den Fluggesellschaften auch, ihre Passagiere während der Wartezeit zu versorgen, was das Angebot von Speisen und Erfrischungen und, falls erforderlich, kostenlose Unterkunft, Transport und Ersatzflüge einschließt.
Um mehr über Ihre Rechte zu erfahren, klicken Sie bitte hier.
Route | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflüge vom Flughafen Ljubljana | ✔️ Ja | ✔️ Ja |
Ankünfte am Flughafen Ljubljana | ✔️ Ja | ❌ Nein |
Wenn Sie von Annullierungen am Flughafen Ljubljana erfahren, fragen Sie sich möglicherweise zunächst, ob Sie Ihren Flug nach Hause selbst buchen müssen. Glücklicherweise müssen Fluggesellschaften gemäß EG 261 einen Ersatzflug zu Ihrem geplanten Zielflughafen anbieten. Wenn Sie das Glück haben, ein Upgrade zu erhalten, müssen Sie für Ihren Sitzplatz nichts draufzahlen. Wenn Sie jedoch ein Downgrade erhalten, können Sie damit rechnen, dass Sie etwa 30-75 % des ursprünglichen Preises Ihres Tickets zurückerhalten.
Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde oder wenn sich Ihr Flug sich um mehr als 3 Stunden verspätet hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Der genaue Betrag, der Ihnen zusteht, variiert, aber Sie können möglicherweise bis zu 600 € pro Person erhalten.
In der Regel können Sie eine Entschädigung bis zu 3 Jahre nach Auftreten der Flugbeeinträchtigung beantragen, wobei einige EU-Länder kürzere oder längere Verjährungsfristen haben. Im Idealfall sollten Sie Ihren Forderung so schnell wie möglich einreichen.
Obwohl es zu Annullierungen und Verspätungen von Flügen vom Flughafen Ljubljana kommen kann, kommt eine Entschädigung nicht für alle Flüge infrage. Zum Beispiel, wenn eine Fluggesellschaft Ihren Flug annulliert und Sie mehr als 14 Tage vor Ihrem Abflug informiert. Ebenso hat man bei Verspätungen unter 3 Stunden keinen Anspruch auf Entschädigung.
Annullierungen und Flugverspätungen am Flughafen , die durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurden, berechtigen normalerweise nicht zu einer Entschädigung. Dies ist der Fall, wenn eine Fluggesellschaft nicht für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich gemacht werden kann. Dies umfasst Situationen wie Unwetter, Naturkatastrophen und Sicherheitsrisiken, die die Passagiere und die Besatzung gefährden könnten. In diesen Fällen bleibt nichts anderes übrig, als einen geplanten Flug zu verschieben oder zu annullieren.
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge äußerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261
Die Länge Ihrer Flugstrecke kann sich darauf auswirken, wie viel Entschädigung Sie erhalten. In der obigen Tabelle ist dies für Sie aufgeschlüsselt. In einigen Fällen können jedoch Ausnahmen gelten.
Annullierungen oder längere Verspätungen am Flughafen können zweifellos stressig sein. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es wichtig, dass Sie nicht in Panik geraten und dass Ihre Rechte kennen.
Zur Erinnerung: