Europaeische Fluggastrechte

Die meisten Passagiere ärgern sich über eine Flugverspätung. Noch unangenehmer jedoch ist es, wenn der Flug annulliert wird. Solche Situationen kosten nicht nur Zeit, sondern auch Nerven. Dabei schützt Sie als Fluggast in Europa die EU-Verordnung EG 261. Sollte Ihr Flug ausgefallen oder um mindesten drei Stunden verspätet sein, kann sich eine Prüfung auf Entschädigung durchaus lohnen. Falls der Ausfall oder die Verspätung Ihres auf Eigenverschulden der Airline zurückzuführen, haben Sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. In Deutschland haben Sie als Passagier 3 Jahre Zeit, um Ihren Entschädigungsanspruch gültig zu machen. Je nach Land kann sich diese Frist unterscheiden.

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Was Sie über Ihre Rechte als Fluggast in der EU wissen sollten

Europäische Fluggastrechte schützen im Grunde alle Passagiere, deren Flug innerhalb der EU stattfand, in der EU gestartet ist oder von einer in der EU ansässigen Airline durchgeführt wurde. Um Ihre Aussichten auf Entschädigung zu erhöhen, sollten Sie sich im Idealfall jegliche Verspätungen oder Ausfälle von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen lassen. Denn obwohl Fluggesellschaften bei Eigenverschulden zu Entschädigungszahlungen verpflichtet sind, versuchen sie meist, diese zu umgehen.

Liegt eine klare Beweislage vor, übernimmt AirHelp die Kommunikation mit Ihrer Airline und setzt dabei Ihr Recht als Fluggast durch. Bei einer Verspätung ab drei Stunden können Sie mit einer Entschädigung zwischen 250 EUR und 600 EUR rechnen. Die Entschädigungskosten richten sich primär nach der Flugdistanz: Für Flugdistanzen bis 932 Meilen (1.500 km) liegt die Grenze bei 250 EUR. Bei längeren Flugstrecken bis 2175 Meilen (3.500 km Distanz) stehen Ihnen 400 EUR zu, bei einer noch längeren Strecke sogar 600 EUR. Die gleichen Richtwerte gelten auch für annullierte Flüge.

Mit dem Online-Tool von AirHelp erfahren Sie im Handumdrehen, was genau Ihnen zusteht und wie Sie es einfordern können.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

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Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

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Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.
  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.
  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.
  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.
  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.
  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.

Lassen Sie AirHelp Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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