Dass eine Maschine verspätet abhebt, gehört an Flughäfen zum Alltag. Was viele als Lappalie abtun, kann für andere zur nervlichen Herausforderung werden. Und wenn es sich um einen Langstreckenflug oder um den letzten Flug des Tages handelt, kann es sogar sein, dass Sie am Abflugort übernachten müssen. Die EU Verordnung Flugverspätung regelt die rechtliche Seite in solchen Fällen. Dabei geht es einerseits um verspätete Flüge und andererseits um verpasste Anschlussflüge. Was die Rechtsexperten immer interessiert, ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort. Und hier spricht die EU-Verordnung EG 261 klare Sprache: Generell besteht Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie mindestens drei Stunden später als angedacht am Zielflughafen gelandet sind und die Fluggesellschaft selbst die Verspätung verschuldet hat.
Die EU Verordnung Flugverspätung staffelt die jeweiligen Entschädigungssätze nach den Faktoren Zeit und Flugdistanz. Übrigens: Sie greift selbstverständlich nur bei Flügen europäischer Airlines oder innerhalb der Europäischen Union, wobei in diesem Fall auch das Vereinigte Königreich, EWR-Staaten, die französischen Überseegebiete, die Azoren, Madeira, die Kanarischen Inseln sowie die Schweiz zur EU gezählt werden.
Bei einer um über drei Stunden verspäteten Ankunft am Zielort habe Fluggäste dieselben Rechte wie bei einem Flugausfall. Um die genaue Höhe zu bestimmen, wird zusätzlich die Flugdistanz als Hilfsmittel herangezogen: Unterteilt wird diese in Kurzstrecken bis 932 Meilen (1.500 km), Mittelstreckenflüge innerhalb der EU bis 2175 Meilen (3.500 km) sowie Langstreckenflüge ab 2175 Meilen (3.500 km). Je größer die Strecke, desto höher ist der finanzielle Ausgleich. Die Entschädigungssummen reichen von 250 bis 600 EUR.
Sie sehen also, dass es sich durchaus lohnen kann, seinen Fall bei AirHelp kostenlos zu überprüfen. Seit 2013 hat AirHelp Millionen von Passagieren dabei geholfen, ihre Rechte gegenüber der Fluggesellschaft einzuklagen.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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