Das sollten Sie tun für Flugverspätung

Früher oder später trifft es wohl alle Flugreisenden: Der eigene Flug verspätet sich und man muss am Flughafen ausharren. Meistens nur eine halbe Stunde, aber es kommt durchaus vor, dass Flüge um mehrere Stunden verspätet sind. In dem Fall steht Ihnen gemäß der EU-Verordnung EG 261 eine Flugverspätung Erstattung von bis zu 600 € von der Fluggesellschaft zu. AirHelp erklärt Ihnen Ihre Rechte bei Verspätung und hilft Ihnen, Ihren Anspruch zu prüfen.

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Das sollten Sie tun, wenn Ihr Flug verspätet ist

Die meisten Passagiere fühlen sich ziemlich hilflos, wenn sie am Flughafen herumsitzen und auf den verspäteten Flug warten. Dabei können und sollten Sie einiges tun, während Sie warten. Zum Beispiel sollten Sie so viele Beweise wie möglich für die Verspätung sichern, um im Nachhinein Ihre Erstattung zu erhalten. Mit unserer Checkliste sind Sie bestens vorbereitet, sollte Ihr Flug sich verspäten.

Sehen Sie selbst, was Sie alles tun können:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte oder Ihr E-Ticket sowie Ihre Buchungsbestätigung auf.

  • Lassen Sie sich die Ursache der Verspätung vom Bodenpersonal der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen.

  • Notieren Sie sich Ihre tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen.

  • Unterschreiben Sie nichts und akzeptieren Sie keine Angebote, wenn Sie dadurch auf Ihre Fluggastrechte verzichten.

  • Prüfen Sie auf AirHelp, ob Sie Anspruch auf Erstattung haben.


Steht Ihnen Flugverspätung Erstattung zu?

Es gibt einige Voraussetzungen, die gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung erfüllt sein müssen, damit Ihnen Erstattung zusteht. Wir haben eine Übersicht für Sie vorbereitet, sodass Sie auf einen Blick sehen, ob Sie Erstattung fordern können.

  • Sie erreichen Ihren Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden.

  • Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt.

  • Die Verspätung ist höchstens drei Jahre her.

  • Die Fluggesellschaft ist für die Verspätung verantwortlich (keine höhere Gewalt).

  • Der Flug ist innerhalb der EU abgeflogen oder in der EU angekommen (Voraussetzung ist in dem Fall, dass die Fluggesellschaft Ihren Hauptsitz in der EU hat).


Erstattung erst ab drei Stunden Verspätung

Sie fragen sich vielleicht, weshalb Sie erst ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Erstattung haben. Nun, die EU- Verordnung EG 261 besagt, dass Fluggesellschaften erst ab einer Verspätung von drei Stunden zu einer Erstattungszahlung verpflichtet sind. Das bedeutet, dass es in einigen Fällen von einigen Minuten mehr oder weniger abhängt, ob Sie eine Erstattung erhalten. Deshalb sollten Sie Ihre exakte Ankunftszeit notieren. Sie wissen nicht mehr, wie viel Verspätung Sie hatten, weil der Flug schon eine Weile zurückliegt? Keine Sorge, Sie können Ihre Flugverspätung auch nachträglich ermitteln.

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Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen

Es kommt vor, dass eine Flugverspätung von sogenannten außergewöhnlichen Umständen oder auch höherer Gewalt verursacht wird und Sie deshalb keine Erstattung fordern können, da die Fluggesellschaft nicht haftet. Was könnten das für Umstände sein? Nun, zum Beispiel Unwetter, politische Unruhen,  Streiks von Flughafenmitarbeitern.

Vorsicht, Streiks von Fluglinienpersonal oder technische Defekte am Flugzeug zählen nicht dazu, da die Fluggesellschaft Einfluss auf solche Situationen hat. Es hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Fluggesellschaft die Verspätung hätte vermeiden können.


Weshalb kommt es zu Flugverspätungen?

Ein Blick auf die Abflugtafel am Flughafen und eines fällt auf: Viele der Flüge sind verspätet, teils um einige Minuten, teils um mehrere Stunden. Vielleicht fragen Sie sich auch, weshalb Ihr Flug eigentlich verspätet ist. Nun, eine Flugverspätung kann viele Ursachen haben. Wir haben einige der häufigsten Ursachen für Verspätungen recherchiert und klären, ob Ihnen Erstattung zusteht oder nicht.

Ursachen für Flugverspätungen
✔️ Streiks des Personals der Fluggesellschaft
✔️ Krankheitsbedingter Ausfall des Bordpersonals oder der Piloten
✔️ Technischer Defekt des Flugzeugs
❌ Streiks der Fluglotsen oder der Flugsicherung
❌ Schlechtes Wetter
❌ Verzögerte Abfertigung der Passagiere am Flughafen
❌ Sicherheitsaspekte (z.B. Evakuierung eines Flughafens)
❌ Verzögerungen beim Verladen des Gepäcks
❌ Zu eng getaktete Flugpläne

AirHelp hilft Ihnen, wenn Ihr Flug verspätet ist

Vermutlich haben Sie den Eindruck, dass es eine ziemlich komplexe Angelegenheit ist, Erstattung von der Fluggesellschaft zu fordern. Das stimmt leider, denn die Fluggesellschaften sind meistens nicht sonderlich angetan davon, Ihnen eine Erstattung zu zahlen. So kann es vorkommen, dass Ihre Forderung ignoriert oder abgelehnt wird, obwohl Sie das EU-Recht auf Ihrer Seite haben.

Daher hilft AirHelp Ihnen, die Erstattung zu bekommen, die Ihnen zusteht. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten ein und wir prüfen, ob Sie erstattungsberechtigt sind. Falls ja, können Sie sich zurücklehnen, während wir uns um den Papierkram und die Kommunikation mit der Fluggesellschaft kümmern. Für Sie besteht kein finanzielles Risiko, denn AirHelp erhebt nur Gebühren, wenn die Forderung erfolgreich ist.

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