Fluggastentschädigung bei Flugverspätung wegen schlechtem Wetter?

Bei schlechtem Wetter wie starkem Sturm, Schnee, dichtem Nebel oder einer Aschewolke gibt es oft keine Entschädigung für Flugreisende. Diese Wetterbedingungen gelten laut Artikel 5 der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004 als außergewöhnliche Umstände. Fluggesellschaften können diese nicht kontrollieren oder verhindern, selbst wenn sie alle möglichen Maßnahmen ergriffen hat, um Verspätungen oder Flug-Annullierungen zu vermeiden.

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Allerdings wird in manchen Fällen schlechtes Wetter als Vorwand genutzt, um keine Fluggastentschädigung zu zahlen. Geht es um das Thema Entschädigung bei Flugverspätung wegen schlechtem Wetter, kann AirHelp Sie unterstützen und prüfen, wo das tatsächliche Problem eines verspäteten oder gestrichenen Fluges war.

Denn basierend auf der EU-Verordnung 261/2004 stehen Fluggästen bei Flugverspätungen gegebenenfalls bis zu 600 € Entschädigung zu. Dieser Anspruch ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Im Detail lauten diese wie folgt:

  • Die Verspätungszeit liegt bei mindestens 3 Stunden.

  • Der Startflughafen befindet sich in einem EU-Land.

  • Der Startflughafen befindet sich außerhalb der EU, Zielflughafen und Hauptsitz der Fluggesellschaft jedoch innerhalb der EU.

  • Seit dem Vorfall (Flugverspätung) sind nicht mehr als 3 Jahre vergangen. (Diese Frist bezieht sich auf Deutschland und kann in anderen Ländern variieren.)

  • Die Flugstörung ist der Airline zuzuschreiben.


Fluggastentschädigung einfordern: AirHelp als kompetenter Ansprechpartner

Bei dem Versuch, die verschiedenen Gesetze, Konditionen und Ausnahmefälle auf ihren persönlichen Fall zu übertragen, sind Laien oftmals überfordert. Als Experte in Sachen Fluggastrechte und Entschädigung steht Ihnen AirHelp gerne bei der Einforderung Ihrer Rechte zur Seite. Ihren Anspruch können Sie via Erstprüfung kostenlos und unverbindlich testen lassen. Ist dieser gegeben, so haben Sie die Möglichkeit, AirHelp mit der Durchsetzung Ihrer Fahrgastrechte zu beauftragen.

Fluggastentschädigung in Zahlen

Die Höhe der Entschädigungssumme, die unter Erfüllung der geforderten Konditionen ab einer Verspätung von 3 Stunden gezahlt werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab.

Im Folgenden einige Standardzahlen, die jedoch im Einzelfall variieren können:

  • Bei einer Distanz von bis zu 1.500 km kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu 250 € zustehen.

  • Bei EU-Flügen über 1.500 km sowie Flügen außerhalb der EU mit einer Entfernung von 1.500 bis 3.500 km beträgt die Entschädigungssumme bis zu 450 €.

  • Bei Flügen außerhalb der EU mit einer Distanz von über 3.500 km können Höchstbeträge von bis zu 600 € ausgezahlt werden.


Flugverspätung bei schlechtem Wetter: außergewöhnliche Umstände?

Um sich ihrer Entschädigungspflicht zu entziehen, berufen sich Fluggesellschaften oftmals auf außergewöhnliche Umstände. Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa medizinische Notfälle, Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, widrige Wetterverhältnisse, Einschränkungen bei der Flugsicherung, politische Unruhen und Terroranschläge.

Auf den Punkt gebracht handelt es sich dabei um Szenarien, auf die die Airline keinen Einfluss hat. Beispiele sind Streiks der Flughafenlotsen und Flughafenmitarbeiter, politische Unruhen und Terroranschläge. Auch extreme Wetterverhältnisse, allen voran dichter Nebel, Schneetreiben, Stürme und Gewitter, können einen Flug unmöglich machen. Laut EU-Fluggastrechteverordnung EG 261 2004 (Artikel 5) handelt es sich hier um von der Fluggesellschaft unbeeinflussbare Umstände, die sie von ihrer Verantwortung einer Entschädigungsleistung befreien.

In der Praxis ist eine Berufung auf diese Klausel jedoch mit Vorsicht zu genießen. Denn oftmals haben Fluggesellschaften nicht, wie im EG 261 vorgeschrieben, alle „zumutbaren Maßnahmen ergriffen (…), um die Flugverspätungen oder Annullierungen zu verhindern.“ Hier ist also eine genaue Prüfung erforderlich, um festzustellen, ob Artikel 5 tatsächlich greift.


Bei diesen Wetterbedingungen erhalten Sie keine Entschädigung

Allgemein gilt, dass die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende versucht haben muss, um eine Flugverspätung oder Annullierung aufgrund von schlechtem Wetter zu vermeiden. Hat sie das nicht, könnte Ihnen trotz schlechtem Wetter eine Entschädigung zustehen.

Grundsätzlich gelten extrem widrige Wetterverhältnisse als außergewöhnliche Umstände. Jedoch hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren die Messlatte für das Annehmen von außergewöhnlichen Umständen sehr hoch angesetzt. So wird bei der Beurteilung auch darauf geachtet, ob es bei allen Fluggesellschaften an dem von schlechtem Wetter betroffenen Flughafen zu Störungen des Flugverkehrs kam oder nur vereinzelt. Denn wenn eine Fluggesellschaft trotz schlechtem Wetter den Flugverkehr ohne Verzögerungen aufrechterhalten kann, wird auch von den anderen Fluggesellschaften erwartet, die benötigten Maßnahmen zu treffen.

Bei starkem Schneefall zum Beispiel hängt es davon ab, ob die Fluggesellschaft die Möglichkeit gehabt hätte, die Umstände zu verhindern. Hat die Fluggesellschaft es vor dem Wintereinbruch verpasst, einen ausreichenden Vorrat an Enteisungsmittel zu besorgen, liegt dies in ihrer Verantwortung. Vor allem, wenn andere Fluggesellschaften vorgesorgt haben und deshalb pünktlich starten konnten. Im Falle einer Flugverspätung aufgrund eines Gewitters hängt Ihr Entschädigungsanspruch davon ab, ob das Gewitter beispielsweise genau in der Einflugschneise des Flugzeuges lag oder ob es hätte umflogen werden können.

Es kommt also immer auf den Einzelfall und die jeweiligen Umstände an. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, zählen wir die Wetterbedingungen auf, die am häufigsten als außergewöhnliche Umstände bezeichnet werden.


Bei diesen Wetterbedingungen erhalten Sie keine Entschädigung

Wetterbedingungen, die als außergewöhnliche Umstände gelten
❌ Vulkanausbruch
❌ Dichter Nebel
❌ Starker Schneefall
❌ Gewitter
❌ Blitzschlag
❌ Sturmböen
❌ Starkregen
❌ Hagel

Ab wann bekommt man Entschädigung bei Flugverspätung?

Auf die Rahmenbedingungen für eine Entschädigungsleistung bei verspäteten Flügen wurde bereits eingegangen. Als Richtwert gilt eine Verspätung von mehr als 3 Stunden. Ausschlaggebend ist hier die Ankunftszeit am Zielflughafen.

Eine Flugkostenerstattung bei Verspätung ist generell möglich, wenn diese 5 Stunden überschreitet.

Darüber hinaus müssen die erwähnten Vorgaben, darunter EU-Startflughafen bzw. EU-Sitz der Airline, erfüllt sein. Der AirHelp Entschädigungsrechner berücksichtigt alle denkbaren Konditionen, sodass Sie nach einer Nutzung genau wissen, was Ihnen zusteht.

Ihre Rechte bei einer Flugverschiebung

Ein anderes Szenario betrifft die Entschädigung bei Flugverschiebung. Hier gelten dieselben Regeln wie bei einer Flugverspätung. Verzögert sich die Ankunftszeit am Zielflughafen um mindestens 3 Stunden, so kann Ihnen laut EU-Verordnung 261 eine Entschädigung von bis zu 600 € zustehen.

Allerdings ist auch hier nachzuweisen, dass die Fluggesellschaft beispielsweise aufgrund von technischen Defekten die Verantwortung trägt. Bei ungünstigen Wetterbedingungen und in anderen unter die Kategorie außergewöhnliche Umstände fallenden Situationen haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigungsleistung vonseiten der Airline.

Flug umgeleitet Bedeutung

Eine Flugumleitung kann viele Gründe haben. Schlechte Wetterbedingungen, Flughafensperrungen, Nachtflugverbot und Notarzteinsätze sind nur einige davon. Da eine Flugumleitung rechtlich als Flugausfall angesehen wird, stehen Ihnen bei der Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen bis zu 600 € Entschädigungsleistungen zu.

Allerdings gibt es auch hier die Einschränkung, dass die Fluggesellschaft für die Flugstörung verantwortlich gemacht werden kann. Eine Entschädigung bei Flugumleitung wird entsprechend nicht geleistet, wenn außergewöhnliche Umstände wie ein aufkommendes Unwetter diese Maßnahme bedingt haben. Fliegen Flugzeuge bei Gewitter, so sind Piloten zumeist gezwungen, diese zu umfliegen, um die Sicherheit von Fluggästen und Crew zu gewährleisten. Weitere Informationen rund um die Flugumleitung und Ihren Anspruch auf Entschädigung finden Sie hier.


Schlechtes Wetter als Ausrede der Fluggesellschaft

Es kann vorkommen, dass Fluggesellschaften schlechtes Wetter als Ausrede verwenden, um sich auf die außergewöhnlichen Umstände berufen zu können und so keine Entschädigung zahlen zu müssen. Zum Beispiel, indem ein Gewitter als Verspätungsursache angegeben wird, dass außerhalb der Einflugschneise des Flugzeugs lag. Oder wenn das Flugzeug vereist ist und die Enteisung die Verspätung verursacht hat, auf die sich die Fluggesellschaft nicht vorbereitet hatte. Allgemein gilt, dass Fluggesellschaften sich auf vorhersehbare Witterungsbedingungen einstellen müssen, wie zum Beispiel auf Gewitter in der Sommerzeit oder Schneefall und Vereisung des Flugzeugs in den Wintermonaten.

Außerdem hat ein deutsches Gericht kürzlich entschieden, dass schlechtes Wetter am Vortag nicht als Ursache für deutliche Verspätungen am folgenden Tag angegeben werden kann. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel. In so einem Fall steht den Flugreisenden Flugverspätung Entschädigung Wetter zu. Wie Sie sehen, ist es nicht so einfach festzustellen, ob es sich bei einer Flugverspätung aufgrund von schlechtem Wetter um höhere Gewalt handelt oder ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Aber keine Sorge, AirHelp hilft Ihnen.

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Steht mir eine Fluggastentschädigung bei Unwetter zu?

Ob ein Flugzeug während eines Gewitters abhebt, hängt in erster Linie von dem Ausmaß der Naturgewalten ab. Vergleichbares gilt für die Maßnahmen, die bei schlechter Wetterlage in der Luft ergriffen werden. Ist ein Weiterflug zu riskant, so kann es zu einer Umleitung kommen. Sowohl ein verzögerter Abflug als auch eine Umleitung führt zu Verspätungen.

Da allein die Vorstellung der Kombination Flugzeug und Gewitter bei vielen Passagieren Panik auslöst, akzeptieren sie diese als Begründung für eine Flugstörung oftmals ein wenig vorschnell. Die Airlines sind sich dieser Reaktion bewusst und nutzen entsprechend häufig höhere Gewalt als Ausrede für unpünktliche oder annullierte Flüge.


Verantwortlichkeit der Airlines bei Unwetter im Test

Starten andere Flugzeuge während eines Gewitters, so ist dies ein gutes Indiz dafür, dass sich die Airline mit dem Verweis auf schlechtes Wetter der Verantwortung entziehen will. Eindeutige Nachweise zu erbringen, erweist sich in der konkreten Situation jedoch oftmals als schwieriges und komplexes Unterfangen.

Mit unserem Know-how, Erfahrungsschatz und fortschrittlicher Technologie können wir Sie optimal dabei unterstützen, Ihre Fluggastrechte geltend zu machen. Finden Sie mithilfe des AirHelp Entschädigungsrechners innerhalb von wenigen Minuten heraus, ob die Angabe außergewöhnlicher Umstände als Grund für die Flugstörung tatsächlich berechtigt ist.


AirHelp hilft Ihnen, wenn Ihr Flug aufgrund von schlechtem Wetter verspätet war

Vielleicht denken Sie sich jetzt: Woher soll ich wissen, ob ich für meine Flugverspätung aufgrund von schlechtem Wetter Entschädigung fordern kann oder nicht?

Machen Sie sich keine Sorgen, hier kommt AirHelp als Experten für Fluggastrecht ins Spiel. Wir brauchen nur einige Minuten, um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Flugverspätung Entschädigung schlechtes Wetter haben oder nicht. Dafür haben wir einen Entschädigungsrechner entwickelt, in den Sie einfach ihre Flugdaten eingeben können. Er analysiert Hunderttausende Flugbewegungen und Wetterdaten und prüft, ob Ihre Verspätung tatsächlich von außergewöhnlichen Umständen verursacht wurde oder nicht. So stellt AirHelp Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, fordern wir Ihre Flugverspätung Entschädigung Wetter für Sie ein, und zwar ohne Bürokratie oder Papierkram. Lehnen Sie sich zurück, während unsere Rechtsexperten die Arbeit für Sie erledigen.

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FAQs zur Flugentschädigung bei Unwetter

Startet ein Flugzeug bei Gewitter?

Es ist die Aufgabe von Spezialisten, die jeweils vorherrschende Wetterlage mit Blick auf potenzielle Risiken zu analysieren. Entsprechend entscheiden sie auch darüber, ob ein Flugzeug bei Unwetter die Starterlaubnis erhält oder nicht. Generell zählen Gewitter und damit einhergehende Erscheinungen wie Blitzschlag, Hagel und Vereisung zu den gefährlichsten Wetterbedingungen in der Luftfahrt. Rechtlich werden sie als außergewöhnliche Umstände gewertet, die die Fluggesellschaften von ihrer Entschädigungspflicht gegenüber den Fluggästen entbinden.

Verspäteter, umgeleiteter oder annullierter Flug bei Gewitter? Welche Rechte haben Sie?

Ist eine Flugstörung tatsächlich auf höhere Gewalt zurückzuführen, so entfällt der Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Jedoch ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, für eine alternative Beförderung zum Zielflughafen zu sorgen. Beispiele sind ein Transport mit Bus, Bahn oder Mietwagen. Darüber hinaus stehen Ihnen neben einer Ticketerstattung auch Betreuungsleistungen wie zum Beispiel eine angemessene Verpflegung zu.

Welche Serviceleistungen dürfen Sie von AirHelp erwarten?

Mit dem kostenlosen Entschädigungsrechner bietet Ihnen AirHelp ein Tool, das Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgschancen bei einer Entschädigungsforderung ermöglicht. Ist diese berechtigt, so leiten wir als Experten für Fluggastrechte und Entschädigung alle notwendigen Schritte ein, um diese für Sie durchzusetzen. Gebührenpflichtig wird unser Service erst, wenn wir eine Entschädigung durchsetzen konnten.

Entschädigung bei Flugausfall wegen Schnee?

Nicht in jedem Fall ist Schneegestöber ein außergewöhnlicher Umstand. Wenn beispielsweise das Flugzeug nicht rechtzeitig enteist wurde und das zu einer Verspätung von mehr als 3 Stunden führt, besteht ein Anspruch auf Entschädigung.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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