Zu Flugverspätungen kommt es tagtäglich. Viele Passagiere nehmen Verspätungen einfach hin, ohne ihre Fluggastrechte gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. Eine aktuelle AirHelp-Studie belegt, dass 85 Prozent der EU-Passagiere und 92 Prozent der US-Passagiere gar nichts von ihren Rechten wissen. So haben Passagiere innerhalb der EU im Jahr 2004 einen ganzen Katalog an Fluggastrechten zugesprochen bekommen. Diese stehen klar und deutlich in der europäischen Verordnung EG 261. Sie behandelt Verspätungen, verpasste Anschlussflüge, Annullierungen, verlorenes oder verspätetes Gepäck und Überbuchungen. Bei internationalen Flügen greifen jedoch andere Fluggastrechte. Unsere jahrelange Erfahrung in der Vertretung von Fluggästen zeigt uns: Oftmals lohnt es sich für Sie, eine Entschädigung zu fordern - und das sogar rückwirkend.
Ein Flugverspätung Anspruch bedeutet, dass Ihnen eine Entschädigung vonseiten der Fluggesellschaft zusteht. Die Summe richtet sich nach Verspätungsdauer und Distanz. Ab einer Verspätung von 3 Stunden muss die Airline zahlen.
Auch bei der Entfernung gibt es Staffelungen, wobei es hier auch darauf ankommt, ob die Flüge innerhalb oder außerhalb der EU stattfinden. Bei Flügen mit einer Distanz von bis zu 932 Meilen (1.500 km) beträgt die Entschädigungssumme 250 EUR. Die höchste Entschädigungssumme, immerhin 600 EUR, wird für Flüge außerhalb der EU mit mehr als 2.175 Meilen (3.500 km) gezahlt, bei denen Sie mehr als vier Stunden später landen oder gar nicht am eigentlichen Ziel ankommen. Das passiert bei einem Gabelflug, wenn Sie aufgrund einer ersten Verspätung Ihren Anschluss verpassen.
AirHelp ist Ihr kompetenter Begleiter und hilft Ihnen dabei, Ihr Fluggastrecht gegenüber der Airline einzufordern. Unsere Erstprüfung erfolgt völlig kostenlos und unverbindlich online und dauert gerade einmal drei Minuten.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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