Flugverspätung: Wie Sie Ihre Entschädigung erhalten

Hatte einer Ihrer Flüge in den letzten drei Jahren Verspätung? Und zwar nicht nur einige Minuten, sondern mehr als drei Stunden? Das Gute ist, dass Ihnen in dem Fall gemäß der EU-Verordnung EG 261 eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € zusteht. AirHelp erklärt Ihnen Ihre Rechte und hilft Ihnen, Ihren Anspruch auf Entschädigung zu prüfen. Falls Sie anspruchsberechtigt sind, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Flugverspätung Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern.

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Steht Ihnen eine Entschädigung zu?

Sie wissen bereits, dass Ihr Flug um mindestens drei Stunden verspätet sein muss, damit Sie Entschädigung fordern können. Es gibt jedoch noch einige weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, zum Beispiel muss die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich sein. Wir haben Ihnen eine Übersicht der Voraussetzungen zusammengestellt, sodass Sie auf einen Blick sehen, ob Ihnen Entschädigung zusteht.

  • Sie haben Ihr Ziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreicht.

  • Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt.

  • Die Flugverspätung ist nicht länger als drei Jahre her.

  • Die Fluggesellschaft ist für die Verspätung verantwortlich (z.B. aufgrund einer technischen Störung).

  • Der Flug ist innerhalb der EU gestartet (dabei spielt die Fluggesellschaft keine Rolle) oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).


Wie viel Flugverspätung Entschädigung steht Ihnen zu?

Die Höhe der Entschädigungssumme, die Ihnen zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie innerhalb oder außerhalb der EU geflogen sind. Um es Ihnen einfach zu machen, haben wir eine Tabelle erstellt, in der Sie einfach herausfinden können, wie hoch Ihre Entschädigung ist.

Weniger als 3 Stunden Verspätung3–4 Stunden VerspätungMehr als 4 Stunden VerspätungNie angekommenEntfernung
0 €250 €250 €250 €Alle Flüge bis 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km
0 €300 €600 €600 €Flüge äußerhalb der EU über 3.500 km

Weshalb bei einer Verspätung jede Minute zählt

Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass Verspätung erst ab einer Dauer von drei Stunden entschädigt werden. Das bedeutet, dass Hunderte Euro von einigen Minuten Verspätung mehr oder weniger abhängen können. Deshalb sollten Sie sich die exakte Ankunftszeit am Zielflughafen notieren. Denn die Dauer der Verspätung wird nicht an der Abflugzeit, sondern an der Ankunftszeit bemessen, für den Fall, dass ein Teil der Verspätung während des Fluges aufgeholt wird. Vielleicht fragen Sie sich jetzt, welcher Zeitpunkt die exakte Ankunftszeit markiert. Nun, es ist nicht der Moment, an dem das Flugzeug auf dem Boden aufsetzt, sondern der Zeitpunkt, an dem die erste Flugzeugtür geöffnet wird.

Falls Ihr verspäteter Flug schon eine Weile her ist und Sie die Verspätungsdauer nicht mehr im Kopf haben, erklärt AirHelp Ihnen, wie Sie Ihre Verspätung nachträglich ermitteln können.

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Außergewöhnliche Umstände sind nicht abgedeckt

Ist Ihr Flug aufgrund von sogenannten außergewöhnlichen Umständen verspätet, steht Ihnen keine Entschädigung zu, da die Fluggesellschaft in einem solchen Fall nicht haftet. Was versteht man unter außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt? Nun, zum Beispiel schlechtes Wetter, politische Unruhen oder Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen.

Es kann vorkommen, dass Fluggesellschaften sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, um einer Entschädigungszahlung zu entgehen. Daher sollten Sie wissen, dass ein technischer Defekt oder auch Streiks des Personals der Fluggesellschaft, wie z.B. des Kabinenpersonals oder der Piloten nicht als höhere Gewalt zählen. Denn es liegt im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, technischen Defekten vorzubeugen und Streiks ihrer Mitarbeiter zu verhindern, beispielsweise indem Tarifverhandlungen konstruktiv geführt werden.


Sind alle Flüge von der Verordnung EG 261 abgedeckt?

Ein häufiges Missverständnis ist, dass die EU-Verordnung EG 261 nur den Luftraum der Europäischen Union abdeckt oder nur EU-Staatsbürger schützt. Das stimmt nicht, denn die Verordnung deckt zusätzlich Island, Norwegen, die Schweiz und die sogenannten „äußersten Randregionen“ Europas ab. Außerdem schützt sie alle Flugreisende, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit.

Aber es kommt noch besser, denn die Verordnung gilt auch, wenn Ihr Flug von einem europäischen Flughafen startet, und zwar unabhängig vom Zielflughafen. Ihr Flug ist ebenfalls abgedeckt, wenn er außerhalb der EU startet, aber von einer Fluggesellschaft durchgeführt wird, die ihren Hauptsitz in der EU hat.

Das hört sich vielleicht etwas kompliziert an, deshalb sehen Sie in unserer Tabelle auf einen Blick, ob Ihr Flug unter die Verordnung fällt.

ReiserouteEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Start innerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU✔️ Abgedeckt✔️ Abgedeckt
Start innerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU✔️ Abgedeckt✔️ Abgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU ✔️ Abgedeckt❌ Nicht abgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU❌ Nicht abgedeckt❌ Nicht abgedeckt

Diese Dokumente brauchen Sie für Ihre Forderung

Zunächst einmal benötigen Sie Ihre Bordkarte bzw. E-Ticket und Ihre Buchungsbestätigung. Außerdem sollten Sie Ihre Reisedaten bereithalten: Ihre Flugnummer, die ursprüngliche Abflugs- und Ankunftszeit sowie die tatsächliche Abflugs- und Ankunftszeit. Ihre Flugnummer ist eine sechsstellige Nummer, die die Airline ihrer Flugreservierung zugewiesen hat.

Grundsätzlich gilt, dass Sie höhere Erfolgschancen haben und wir Ihre Forderung zügiger bearbeiten können, je mehr Belege Sie haben. Deshalb haben wir einige Hinweise für Sie, was Sie bei einer Verspätung noch am Flughafen tun können, um im Nachhinein leichter Ihre Entschädigung zu erhalten.

  • Lassen Sie sich die Ursache für die Verspätung schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigen.

  • Protokollieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort.

  • Fotografieren Sie die Abflugtafel, die die Verspätung anzeigt.

  • Heben Sie E-Mails auf oder machen Sie einen Screenshot von App- Benachrichtigungen, die die Verspätung bestätigen.


Weitere Rechte bei Verspätung

Recht auf Erstattung und einen Rückflug

Unabhängig von Ihrem Entschädigungsanspruch haben Sie bei einer Verspätungsdauer von mehr als fünf Stunden das Recht auf eine vollständige oder teilweise Erstattung Ihres Ticketpreises. Zusätzlich haben Sie bei einer Verbindung mit Umsteigen auch das Recht auf einen Rückflug zum Abflugort.

Recht auf Betreuungsleistungen

Während Ihrer Wartezeit muss die Airline für Ihre Verpflegung aufkommen. Außerdem muss Sie Ihnen Telefonate oder E-Mails ermöglichen. Zwar mag das aus heutiger Sicht, da die meisten vermutlich ohnehin Ihr Smartphone bei sich haben, seltsam anmuten, jedoch ist die EU-Verordnung aus dem Jahr 2004.


AirHelp hilft Ihnen bei einer Flugverspätung

Zwar ist die EU-Verordnung auf Ihrer Seite, allerdings versuchen die Fluggesellschaften mit allen Mitteln, Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Vor allem, da die Entschädigung meist den Ticketpreis um einiges übersteigt. Hier kommt AirHelp ins Spiel. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Airline und setzten Ihr Recht auf Entschädigung durch, im Zweifel auch vor Gericht. Für Sie besteht keinerlei finanzielles Risiko, da wir nur im Erfolgsfall Gebühren erheben. Sparen Sie sich Zeit und Nerven und lassen Sie sich bei Ihrer Forderung von AirHelp unterstützen.

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