Entschädigung für verpasste Anschlussflüge

Eine solche Situation möchte wohl kein Flugreisender erleben: Der Flieger hat Verspätung und deshalb wird der Anschlussflug verpasst. Das ist ärgerlich, aber immerhin könnte Ihnen gemäß der EU- Verordnung 261 2004 eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € für die Unannehmlichkeiten zustehen. Allerdings muss Ihr Flug dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. AirHelp erklärt Ihnen die Rechtslage und prüft, ob Ihnen eine Anschlussflug verpasst Entschädigung zustehen könnte.

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Anschlussflug verpasst Rechte: Das sollten Sie wissen

Zunächst sollten Sie wissen, dass Sie auf Flügen innerhalb Europas von der EU-Verordnung EG 261/2004 geschützt sind, die Ihnen bestimmte Fluggastrechte zusichert. Gemäß der Verordnung steht Passagieren eine finanzielle Entschädigung zu, wenn sich ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet, wenn der Flug annulliert wird, wenn er überbucht ist oder ein Anschlussflug nicht erreicht werden kann.

Die Höhe Ihrer Entschädigungssumme hängt von dem Ausmaß Ihrer Verspätung, aber vor allem der Flugdistanz ab. In der folgenden Checkliste sehen Sie, wie viel Anschlussflug verpasst Entschädigung Ihnen zustehen könnte:

  • Bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer erhalten Sie bis zu 250 € Entschädigung. Beispiel: Berlin – Frankfurt

  • Verpassen Sie Ihren Anschlussflug auf einer Flugstrecke von bis zu 3.500 Kilometern, stehen Ihnen bis zu 400 € zu. Beispiel: Berlin – Athen

  • Auf Langstrecken über 3.500 Kilometer kann die Höhe der Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) betragen. Beispiel: Berlin – New York City


Was Sie bei einem verpassten Anschlussflug tun sollten

Bei einem verpassten Anschlussflug fühlen sich die meisten Passagiere ziemlich hilflos, da sie tatenlos am Flughafen herumsitzen und warten müssen. Das stimmt aber nicht, im Gegenteil, es gibt einiges, was Sie während der Wartezeit am Flughafen können und sogar sollten, um Ihre Fluggastrechte wahrzunehmen und im Nachhinein Entschädigung einzufordern. Mit unserer Checkliste sind sie bestens vorbereitet, sollten Sie Ihren Anschlussflug verpassen.

  • Bitten Sie die Fluggesellschaft, Ihnen die Störung schriftlich bestätigen.

  • Machen Sie möglichst viele Fotos, beispielsweise von der Tafel mit den Ankünften und Abflügen, um später die Verspätung beweisen zu können.

  • Heben Sie Ihre Flugtickets und die Belege Ihrer Ausgaben auf, einerseits als Beweismittel; andererseits werden Ihnen zusätzlich entstandene Ausgaben oft von der Fluggesellschaft erstattet.

  • Unterschreiben Sie keine undurchsichtigen Dokumente, die Ihnen die Fluggesellschaft aushändigt – sonst verzichten Sie eventuell auf Ihre Ansprüche.

  • Fordern Sie Versorgungsleistungen wie Verpflegung und Kommunikationsmittel.

  • Findet Ihr Anschlussflug erst am nächsten Tag statt, haben Sie das Recht, auf Kosten der Fluggesellschaft in einem Hotel untergebracht zu werden. Auch die Kosten für die Beförderung vom Flughafen zum Hotel und zurück muss die verantwortliche Fluggesellschaft übernehmen.

  • Prüfen Sie mit AirHelp, ob Sie Ansprüche auf Entschädigung haben.


Trotz genügend Umsteigezeit den Anschlussflug verpasst?

Wer kennt das nicht: Der Flughafen ist viel weitläufiger als erwartet, es gibt lange Warteschlangen vor den Toiletten und man möchte sich noch schnell etwas Verpflegung kaufen. Solche Situationen können schnell dazu führen, dass die Umsteigezeit knapp wird. Allerdings sollten Sie wissen, dass Fluggesellschaften eine gewisse erwartete Umsteigezeit am Flughafen ansetzten. Meist beträgt diese je nach Größe des Flughafens zwischen 30 und 45 Minuten. Wenn Sie trödeln und deshalb bei einem mit Verspätung eingetroffenen Flug Ihren Anschluss verpassen, könnte es sein, dass Ihnen keine Entschädigung zusteht.


Anschlussflug verpasst: Was tun auf einer Verbindung mit Umsteigen?

Sie wissen bereits, dass Ihre Entschädigungssumme im Wesentlichen von der zurückgelegten Flugdistanz abhängt. Es kann sein, dass Sie bei einer Verbindung mit Umsteigen einen Anschlussflug verpassen und nicht die gesamte Reisedistanz berücksichtigt wird. Um das zu vermeiden, muss Ihr Flug folgende Kriterien erfüllen:

  • Alle Flüge müssen aus einer Buchung stammen, sie dürfen also nicht einzeln gebucht worden sein.

  • Die Flugstörung muss gemäß der Verordnung (EG) 261 entschädigungspflichtig sein.

  • Mindestens einer der Flüge muss aus einem EU-Land starten oder in einem landen. In letzterem Fall muss die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU haben.

  • Die Fluggesellschaft muss für den verpassten Anschlussflug verantwortlich gemacht werden können.

  • Die Verspätung muss am Zielflughafen mehr als drei Stunden betragen haben.

Erfüllt Ihre Flugstörung die besagten Kriterien, ist die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, für die Entschädigung für den verpassten Anschlussflug verantwortlich. In dem Fall werden bei der Ermittlung der Reisedistanz sowohl der gestörte Flug als auch sämtliche nachfolgenden Etappen berücksichtigt. Alle Streckenabschnitte der Flugreise, die vor der Störung zurückgelegt wurden, können ebenfalls einbezogen werden, sofern sie von derselben Fluggesellschaft durchgeführt wurden, die für die Verspätung verantwortlich ist. Zudem darf es keine von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführten Zwischenflüge gegeben haben.

Das hört sich vielleicht etwas kompliziert an, aber zusammengefasst: Ist eine Fluggesellschaft für eine verpasste Flugverbindung verantwortlich, muss sie im Normalfall für alle ihre weiteren Flüge derselben Reise aufkommen, auch für die vor der Störung. Außerdem ist sie für alle nachfolgenden von der der Störung betroffenen Flüge verantwortlich, auch wenn diese ursprünglich mit einer anderen Fluggesellschaft hätten erfolgen sollen.

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Beispiel für einen verpassten Anschlussflug

Um die teilweise komplexen Zusammenhänge etwas besser zu verdeutlichen, schauen wir uns ein Beispiel für einen verpassten Anschlussflug an. Die Reise soll von Los Angeles über New York und London nach Warschau führen.

Nehmen wir an, dass der erste Flug mit der US-Fluggesellschaft Delta Air Lines und die anderen Streckenabschnitte mit British Airways, einer EU-Fluggesellschaft, durchgeführt werden. Wenn sich der Flug von London nach Warschau um mehr als drei Stunden verzögert, werden die letzten beiden Etappen der Reise in der Regel als zulässige Strecke berücksichtigt. Das betrifft den gesamten Abschnitt von New York nach Warschau.

Dies ist der Fall, da die Störung bei einem Flug auftrat, der von der EU-Verordnung EG 261 abgedeckt ist. Da British Airways auch den Flug von New York nach London durchgeführt hat, ist dieser in der Regel ebenso abgedeckt – auch wenn er vor der Störung stattfand. Wenn der Flug von Los Angeles nach New York die Verspätung verursacht hat, fällt er jedoch nicht unter EG 261, da er innerhalb der USA stattfand und von einer US-Fluggesellschaft durchgeführt wurde.

Auch wenn das die grundsätzlichen Regeln sind, kommt es vor, dass einige EU-Gerichte die Verordnung unterschiedlich auslegen und vorherige Anschlussflüge nicht bei der Ermittlung der Flugdistanz berücksichtigen. Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner eingeben, der Ihnen innerhalb von wenigen Minuten sagt, welche Strecke berücksichtigt werden kann und wie viel Entschädigung Ihnen zusteht.


Kein Anspruch auf Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Sind sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ die Ursache für die Verspätung, die für Ihren verpassten Anschlussflug verantwortlich ist, haftet die Fluggesellschaft nicht. Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa Blitzeinschläge, medizinische Notfälle, Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, extrem widrige Wetterverhältnisse, Einschränkungen bei der Flugsicherung, Funktionsstörungen des Flughafenradars, politische Unruhen und Terroranschläge.

Ein technischer Defekt etwa zählt jedoch nicht zu den außergewöhnlichen Umständen, da dieser in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft die Möglichkeit hat, solchen Defekten vorzubeugen. Das gilt auch für Streiks der Mitarbeiter einer Fluggesellschaft. Denn solche Streiks werden meist in Tarifverhandlungen als Druckmittel eingesetzt und könnten so von der Fluggesellschaft verhindert werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Fluggesellschaft nur haftet, wenn sie für eine Situation verantwortlich gemacht werden kann und keine Möglichkeit hatte, diese zu verhindern.

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AirHelp hilft Ihnen, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben

Vermutlich haben Sie inzwischen den Eindruck, dass es ziemlich kompliziert sein kann, eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Das stimmt leider, denn die Fluggesellschaft hat selbstverständlich keinerlei Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen. Daher kann es sein, dass die Ihre Forderung einfach ablehnt oder sogar ignoriert, trotz Ihrer Anschlussflug verpasst Rechte.

Hier kommt AirHelp ins Spiel. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche der Fluggastrechte wissen wir, welche Ausreden die Fluggesellschaften verwenden und wie Sie trotzdem Ihre rechtmäßige Entschädigung erhalten. Lehnen Sie sich zurück, während wir den Papierkram und die Kommunikation mit der Airline für Sie übernehmen und Ihre Entschädigung einfordern. Für Sie besteht dabei keinerlei finanzielles Risiko, da wir nur im Erfolgsfall Gebühren erheben.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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