Nichtbeförderung Entschädigung

Die lang ersehnte Reise steht an und die Vorfreude steigt, doch dann wird Ihnen am Gate mitgeteilt, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können. Diese Situation wünscht sich wohl keiner von uns, trotzdem kommt es vor, dass Passagieren die Beförderung verweigert wird. Das ist zwar sehr ärgerlich und nervenaufreibend, aber Sie sind dem nicht hilflos ausgeliefert. AirHelp erklärt, welche Rechte Sie bei Nichtbeförderung schützen und wie Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € einfordern, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird.

Anspruch auf Entschädigung prüfen

Wurde Ihnen die Beförderung verweigert?

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Nichtbeförderung Rechte: Das sollten Sie wissen

Zunächst sollten Sie wissen, dass Sie bei Nichtbeförderung von der EU- Fluggastrechteverordung EG 261/2004 geschützt sind. Das bedeutet, dass Ihnen eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € zustehen könnte, wenn Sie aufgrund von Nichtbeförderung mehr als drei Stunden verspätet an Ihrem Zielort ankommen. Außerdem haben Sie Anspruch auf einige kostenfreie Leistungen, die weiter unten aufgezählt werden. Es gibt jedoch einige Dinge, die Sie beachten sollten, wenn Ihnen das Boarding verweigert wird.


Nichtbeförderung: Was Sie tun sollten

Die meisten Passagiere sind zunächst verunsichert, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wurde und fühlen sich ziemlich hilflos. Dabei gibt es einiges, was Sie tun können, wenn Sie aufgrund von Nichtbeförderung am Flughafen festsitzen. Mit unserer Checkliste sind Sie bestens vorbereitet, sollte Ihnen die Beförderung verweigert werden. Sehen Sie selbst, was Sie tun sollten:

  • Fragen Sie, weshalb Sie nicht an Bord dürfen.

  • Geben Sie Ihren Sitzplatz nicht freiwillig gegen Gutscheine oder Ähnliches auf.

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte oder Ihr E-Ticket auf.

  • Lassen Sie sich den Grund für die Nichtbeförderung schriftlich vom Bodenpersonal bestätigen.

  • Fordern Sie einen Ersatzflug an Ihr Ziel.

  • Heben Sie Quittungen und Belege auf, falls Sie infolge der Nichtbeförderung zusätzlich Geld ausgeben müssen, um es sich von der Airline erstatten zu lassen.

  • Prüfen Sie mit AirHelp, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.


Vorsicht: Treten Sie freiwillig von Ihrem Flug zurück, verzichten Sie auf Ihre Entschädigungsansprüche

Deshalb raten wir Ihnen davon ab, freiwillig auf Ihren Sitzplatz zu verzichten. Meistens fragt die Fluggesellschaft Sie, ob Sie aus freien Stücken von dem Flug zurücktreten und bietet Ihnen im Gegenzug einen Gutschein oder einen Platz im nächsten Flieger an. Das klingt sicher verlockend und es ist Ihre Entscheidung ob Sie ein solches Angebot annehmen. Allerdings sollten Sie wissen, dass Sie alle Ihre Entschädigungsansprüche gemäß EU-Verordnung EG 261 verlieren, falls Sie freiwillig auf Ihren Platz verzichten.

Sollten Sie freiwillig auf Ihren Sitzplatz verzichten, entfallen dadurch alle Ihre Entschädigungsansprüche gemäß EU-Verordnung 261.


Weshalb wurde mir die Beförderung verweigert?

Es gibt viele verschiedene Gründe, weshalb Flugreisenden die Beförderung verweigert wird und sie nicht an Bord des Flugzeugs gelassen werden. Zum Beispiel kann es sein, dass einem Passagier, der offensichtlich stark betrunken ist, die Beförderung verweigert wird. Auch wenn Passagiere sich unberechenbar oder gewalttätig verhalten kann es sein, dass sie nicht an Bord gelassen werden. Die häufigste Ursache von Nichtbeförderung Flug ist allerdings, dass der Flug überbucht wurde.


Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung

Die häufigste Ursache für Nichtbeförderung ist, dass die Fluggesellschaft den Flug überbucht hat und kein Sitzplatz mehr für Sie frei ist, obwohl Sie ein Ticket haben. Wieso?

Nun, es kommt häufig vor, dass Passagiere kurzfristig entscheiden ihren Flug nicht anzutreten. Da die Fluggesellschaften aber Ihre Flieger vollbesetzen möchten, verkaufen sie meistens einfach bei jedem Flug einige Tickets mehr. So wollen Sie sichergehen, dass die Flieger vollständig ausgelastet sind.

Nichtbeförderung Flug erlebt?

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Weitere Ansprüche bei Nichtbeförderung

Wenn Ihnen das Boarding verweigert wird und Sie am Flughafen zurückbleiben müssen, haben Sie Anspruch auf bestimmte Leistungen, unabhängig davon, ob Ihnen eine finanzielle Entschädigung zusteht.

Anspruch auf Rückerstattung

Bei Nichtbeförderung haben Sie Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung Ihres Ticketpreises.

Anspruch auf Ersatzbeförderung

Sie haben außerdem Anspruch auf den frühestmöglichen Alternativ-Transport zu Ihrem Zielort, ein neues Ticket zu Ihrem Zielort für einen späteren Flug Ihrer Wahl und, wenn Sie möchten, einen Rückflug zu Ihrem Abflugort.

Anspruch auf Betreuungsleistungen

Während Sie darauf warten, dass die Fluggesellschaft Sie endlich zu Ihrem Ziel befördert, haben Sie, abhängig von Ihren Flugdaten, Anspruch auf einige kostenfreie Leistungen. Zum Beispiel muss die Fluggesellschaft Sie mit Verpflegung versorgen. Außerdem muss Sie Ihnen die Möglichkeit zur Kommunikation geben, zum Beispiel zwei Telefonate oder E-Mails. Zwar mag das aus heutiger Sicht, da die meisten vermutlich ohnehin Ihr Smartphone bei sich haben, seltsam anmuten, jedoch ist die EU-Verordnung eben aus dem Jahr 2004.

Wenn Ersatzflug erst am nächsten Tag abfliegt, haben Sie gegenüber der Fluggesellschaft Anspruch auf eine Unterbringung in einem Hotel sowie den Transport vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück. Wie Sie sehen, lässt die EU-Verordnung Sie nicht hilflos zurück.


Wie AirHelp Ihnen bei Nichtbeförderung hilft

Vermutlich haben Sie inzwischen den Eindruck, dass es ziemlich nervenaufreibender sein kann, eine Entschädigung bei Nichtbeförderung Flug von der Fluggesellschaft einzufordern. Leider stimmt das, denn die Fluggesellschaft hat selbstverständlich keinerlei unternehmerisches Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen. Daher kann es sein, dass die Fluggesellschaft Ihre Forderung einfach ablehnt oder sogar ignoriert, obwohl Sie im Recht sind. In dem Fall müssten Sie Nerven, Zeit und Geld investieren, und sich mit dem komplexen Rechtssystem auseinandersetzen.

Hier kommt AirHelp ins Spiel. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche der Fluggastrechte wissen wir, welche Ausreden die Fluggesellschaften verwenden und wie Sie trotzdem Ihre Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner ein und sparen Sie wertvolle Zeit, anstatt mit Fluggesellschaften zu feilschen oder vor Gericht zu ziehen. Lehnen Sie sich zurück, während wir den Papierkram und die Kommunikation mit der Airline für Sie übernehmen und Ihre Entschädigung einfordern.

AirHelp…

  • Ist das erfolgreichste Unternehmen für Fluggastrechte.

  • Verwendet innovative Technologie für jede Forderung.

  • Nimmt den Stress aus dem Forderungsprozess.

  • Erhebt nur Gebühren, wenn die Klage erfolgreich ist.

Nichtbeförderung Flug erlebt?

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr

AirHelp ist bekannt aus:

Kronen Zeitung logoHeute logoDer Standard logoKurier logo

AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

Impressum

Copyright © 2024 AirHelp

Jetzt Anspruch prüfen

Alle Fluggesellschaften