Nutzungsbedingungen

Bitte beachten Sie: Wenn Ihre Forderung unter brasilianisches Recht fällt, gelten für Sie unsere brasilianischen AGB.

§1 Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden folgende Begriffe definiert:

  1. „Vereinbarung“: Eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und AirHelp über die Bereitstellung von Gerechtigkeit als Service.

  2. „AirHelp“: AirHelp Germany GmbH, ein in Deutschland ansässiges Unternehmen mit registriertem Firmensitz in der WeWork Warschauer Platz 11-13, 10245 Berlin, Deutschland (HRB 196015 B).

  3. „AirHelp+ Mitgliedschaft“: Mitgliedschaft, die für eine Einzelbuchung oder als Jahresabonnement erworben werden kann.

  4. „Verordnung über Fluggastrechte“: jedes Gesetz, jede Verordnung, jede Richtlinie, jedes internationale Abkommen oder Ähnliches, die oder das auf staatlicher, bundesstaatlicher, EU-weiter, nationaler, internationaler oder regionaler Ebene in Kraft ist, sowie jede Rechtsprechung, die Regeln über finanzielle Entschädigung, Schadenersatz oder Rückerstattung für Fluggäste im Fall überbuchter, verspäteter oder annullierter Flüge oder anderer Flugstörungen bzw. Forderungen aufgrund von Gepäckproblemen begründet.

  5. „Abtretungsformular“: das elektronische Dokument, in dem der Kunde und AirHelp vereinbaren, dass AirHelp vorbehaltlich der Bestimmungen des Dokuments Eigentümer der Forderung wird, um Zahlungen einziehen und annehmen zu können.

  6. „Dokument zur Rechteübertragung“: ein Dokument, das AirHelp oder eines seiner verbundenen Unternehmen oder einen seiner Partner ermächtigt, im Namen des Kunden zu handeln. Das Dokument kann aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften in vielerlei Form vorliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Vollmacht, eine Ermächtigung oder eine Kundenbetreuungsvereinbarung.

  7. „Forderung“: jede Art von Forderung nach finanzieller Entschädigung, Schadenersatz oder Erstattung gegenüber einer Fluggesellschaft gemäß der Fluggastrechteverordnung oder eine auf Kulanz der Fluggesellschaft basierende Forderung nach Entschädigung.

  8. „Kunde/n”: Person/en, die diese AGB akzeptiert hat/haben. Kann in einigen Dokumenten auch als „Passagier“ bezeichnet werden.

  9. „Anspruchsprüfung”: AirHelps hochmoderne Prüfung des Forderungsanspruchs mithilfe von Software. Die Anspruchsprüfung wird für jede einzelne Forderung im Webformular von AirHelp durchgeführt. Die Berechtigungsprüfung informiert den Kunden über die Wahrscheinlichkeit einer berechtigten Forderung. Bei einer berechtigten Forderung ist die Wahrscheinlichkeit einer Entschädigungszahlung hoch. Für derartige Forderungen stellt AirHelp seine Rechtsdienstleistungen bereit, wenn dies vom Kunden gewünscht wird. Bei nicht berechtigten Forderungen ist die Wahrscheinlichkeit einer Entschädigungszahlung gering. Für derartige Forderungen stellt AirHelp seine Rechtsdienstleistungen nicht bereit.

  10. „Flugentschädigung“: eine Gesamtgeldsumme, die von einer Fluggesellschaft in Bezug auf eine Forderung als Entschädigung, Rückerstattung, Schadenersatz, zur Begleichung, als Kulanzgeste oder anderweitig an den Kunden oder an AirHelp gezahlt wird, nachdem der Kunde in diese Nutzungsbedingungen eingewilligt hat. Um Missverständnisse auszuschließen, wird festgehalten, dass die Flugentschädigung keine Zahlungen oder Rückvergütungen für Anwaltskosten, Rechtsberatungskosten, Gerichtskosten, Einzugskosten, Zinsen oder Ähnliches beinhaltet, die von AirHelp vorfinanziert wurden oder im Ergebnis von AirHelps Intervention anfallen.

  11. „Informationsdienst“: die Bereitstellung von Informationen zu Flügen, Fluggesellschaften und Flughäfen sowie anderen reisebezogenen Informationen, Informationen über Fluggastrechte und Verbraucherschutzgesetze durch AirHelp. Die Informationen sind für die Reisen des Kunden relevant, haben aber auch einen allgemeineren Nutzen, wie z. B. für das Ranking von Flughäfen oder Fluggesellschaften oder als Neuigkeiten über Veränderungen an den Fluggastrechten. Die Informationen werden auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt, einschließlich E-Mail, personalisiertem Kundenbereich oder von AirHelp kontrollierten Websites.

  12. „Gerechtigkeit als Service”: die Verfolgung einer Forderung durch AirHelp, falls nötig auch auf dem Rechtsweg.

  13. „Rechtliche Schritte“: Einreichung einer Forderung bei einem Gericht oder einer Regierungsstelle, z. B. einer nationalen Vollstreckungsbehörde, oder Übergabe einer Forderung an einen beauftragten Rechtsvertreter, wie an einen Rechtsanwalt oder eine Anwaltskanzlei.

  14. „Mitglied/er“: Person/en, die eine AirHelp+ Mitgliedschaft erworben hat/haben.

  15. Preisliste“: Anhang zu diesen Bedingungen, in dem die akzeptierten Währungen, Zahlungsarten und alle von AirHelp berechneten Gebühren mit Ausnahme der Rückerstattung von Gerichts- und Anwaltskosten, die gegebenenfalls von AirHelp verrechnet werden, aufgeführt sind.

  16. „EG 261:“ Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für Entschädigungs- oder Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle einer Nichtbeförderung und der Annullierung oder starken Verspätung von Flügen.

  17. „AH-Unterschrift“: Eine vom Kunden elektronisch über das Online-Signaturtool von AirHelp übermittelte Unterschrift. Diese AH-Unterschrift kann auf dem Abtretungsformular und / oder auf dem Dokument zur Rechteübertragung oder anderen Dokumenten verwendet werden, um bei der Korrespondenz mit der Fluggesellschaft und / oder in Gerichtsverfahren die Abtretung der Forderung zu belegen.

§2 Vereinbarung

  1. Nachdem der Kunde diese AGB akzeptiert hat, erklärt AirHelp sich bereit, eine Berechtigungsprüfung und einen Informationsdienst zu erbringen und der Kunde erklärt sich bereit, diesen zu empfangen.

  2. Nachdem der Kunde diese Bedingungen akzeptiert und entweder das Abtretungsformular oder das Dokument zur Rechteübertragung (mit AH-Unterschrift) übermittelt hat, gilt die Vereinbarung als geschlossen, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Gerechtigkeit als Service zu erhalten, und AirHelp erklärt sich damit einverstanden, Gerechtigkeit als Service bereitzustellen.

  3. Durch den Abschluss einer Vereinbarung mit AirHelp erklärt der Kunde, dass er über die entsprechende Autorisierung und Geschäftsfähigkeit verfügt, um die Vereinbarung im eigenen Namen und gegebenenfalls im Namen der Mitreisenden einzugehen.

  4. Mit der Übermittlung des Abtretungsformulars oder eines Dokuments zur Rechteübertragung garantiert der Kunde, dass er über die entsprechende Autorisierung und Geschäftsfähigkeit verfügt, um das Abtretungsformular oder ein im eigenen Namen und gegebenenfalls im Namen der Mitreisenden zu unterzeichnen.

  5. Der Kunde erkennt an, dass AirHelp nur Entschädigungen für Flüge einfordert. Der Kunde ist damit einverstanden, dass AirHelp keine Reisegutscheine und/oder andere Dienste als Flugentschädigung und dass ein solches Angebot seitens einer Fluggesellschaft als Zahlungsverweigerung angesehen wird, es sei denn, AirHelp stellt fest, dass die Wahrscheinlichkeit eines besseren Ergebnisses für den Kunden gering ist und die Annahme eines solchen Angebots unter den gegebenen Umständen die beste Wahl wäre.

  6. Der Kunde erklärt, dass keine Drittpartei mit der Bearbeitung derselben Entschädigungsforderung beauftragt wurde und dass auch keine diesbezüglichen Gerichtsverfahren anhängig sind oder solche zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft bzgl. derselben Entschädigungsforderung erwartet werden.

  7. Nach der Übermittlung des Abtretungsformulars ist der Kunde nicht berechtigt, die Forderung an eine andere Partei abzutreten, da der Rechtsanspruch an AirHelp abgetreten wurde. Nachdem der Kunde das Dokument zur Rechteübertragung übermittelt hat, darf der Kunde keinen anderen Dritten beauftragen, im Namen des Kunden in Bezug auf denselben Anspruch zu handeln.
    Vorhandene Verpflichtungen oder Abtretungen müssen gegebenenfalls vor dem Unterzeichnen des Abtretungsformulars oder eines Dokuments zur Rechteübertragung aufgehoben werden. Um Missverständnisse zu vermeiden: Hat der Kunde ein ermächtigendes Dokument unterschrieben, kann er die darin gegebene Ermächtigung durch eine schriftliche Mitteilung an AirHelp widerrufen. Dieser Rücktritt hat keine Auswirkungen auf die Vereinbarung selbst.

  8. Sollte der Kunde eine Zahlung oder eine andere Entschädigung direkt von der Fluggesellschaft erhalten, nachdem die Vereinbarung mit AirHelp geschlossen wurde, muss der Kunde dies AirHelp unverzüglich mitteilen. Diese Zahlungen gelten als Flugentschädigung und berechtigen AirHelp zur Erhebung seiner Servicegebühr und Rechtsweggebühr, wenn AirHelp rechtliche Schritte eingeleitet hat, bevor der Kunde eine Zahlung von der betreffenden Fluggesellschaft erhalten hat. Um Missverständnisse auszuschließen, wird festgehalten, dass Flugentschädigung keine Zahlungen oder Rückvergütungen für Anwaltskosten, Rechtsberatungskosten, Gerichtskosten, Einzugskosten, Zinsen oder Ähnliches beinhaltet. Diese Art von Zahlungen stehen ausschließlich AirHelp zu.

  9. Nachdem der Kunde das Abtretungsformular oder ein anderes Dokument zur Rechteübertragung übermittelt hat, ist dieser verpflichtet, seine Verhandlungen mit der entsprechenden Fluggesellschaft auszusetzen und sämtliche Versuche der Fluggesellschaft, mit ihm direkt in Kontakt zu treten, an AirHelp zu melden, damit die Erfolgschancen von AirHelp nicht beeinträchtigt werden.

§3 Beschreibung von Gerechtigkeit als Service

  1. AirHelp macht die Entschädigungsforderung des Kunden bei der ausführenden Fluggesellschaft aufgrund der Verordnung EC 261 oder anderer Fluggastrecht-Verordnungen, welche auf den entsprechenden Fall anwendbar sind, geltend.

  2. Flugdaten und andere Informationen können via Website, E-Mail oder anderen von AirHelp unterstützten elektronischen oder Software-Lösungen an AirHelp übermittelt werden.

  3. Um die Forderung erfolgreich durchsetzen zu können, benötigt AirHelp ein vom Kunden übermitteltes Abtretungsformular oder Dokument zur Rechteübertragung. Dieses kann AirHelp online per Webformular, E-Mail oder Briefpost zugesandt werden. Sobald dieses übermittelte Abtretungsformular oder ein anderes vom Kunden übermitteltes Dokument zur Rechteübertragung eingetroffen ist, bereitet AirHelp die Zahlungsaufforderung vor, sendet diese unverzüglich an die ausführende Fluggesellschaft und übernimmt sämtliche weitere Korrespondenz. Für diesen Teil von Gerechtigkeit als Service gilt: Wenn eine Flugentschädigung gezahlt wird, berechnet AirHelp seine Servicegebühr (siehe Preisliste).

  4. Sollte die ausführende Fluggesellschaft der Entschädigungsforderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommen und der Fall vor Gericht entsprechende Erfolgsaussichten haben, kann AirHelp gerichtliche Schritte einleiten, um den Anspruch geltend zu machen. Wenn gerichtliche Schritte wie empfohlen durchgeführt werden und eine Flugentschädigung gezahlt wird, berechnet AirHelp zusätzlich zur Servicegebühr die Rechtsweggebühr (siehe Preisliste).

  5. Sollte ein Vertragsanwalt für den Rechtsweg eingesetzt werden, erklärt sich der Kunde einverstanden, dass AirHelp dem Vertragsanwalt in sämtliche zur Verfügung stehenden und für den Fall relevanten Informationen Einsicht gewährt sowie dass der Vertragsanwalt AirHelp über das Verfahren informiert. Sollten für den Gerichtsfall weitere Dokumente, wie z. B. ein Dokument zur Rechteübertragung, ein Abtretungsformular oder Ähnliches notwendig sein, verpflichtet sich der Kunde, diese zu unterzeichnen. Hat der Kunde zuerst ein Abtretungsformular und danach ein Dokument zur Rechteübertragung (oder ähnliches) unterzeichnet, akzeptiert der Kunde, dass durch das Dokument zur Rechteübertragung die Forderung wieder in den Besitz des Kunden übergeht.

  6. Sollte der Vertragsanwalt zu der Ansicht gelangen, dass die Erfolgschancen zu gering sind, wird der Kunde entsprechend informiert und die Forderung wird nicht aktiv weiter verfolgt. Falls Änderungen erfolgen, welche die Erfolgschancen des Anspruchs betreffen, behält sich AirHelp das Recht vor, den Kunden zu kontaktieren und die Forderung erneut aktiv zu verfolgen.

  7. Sollte AirHelp oder der Vertragsanwalt ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Entschädigungsforderung eingeleitet haben und sollte dieses Verfahren erfolglos sein, übernimmt AirHelp sämtliche angefallenen Kosten. Sollte das Gerichtsverfahren erfolgreich sein oder ein Vergleich zwischen der Fluggesellschaft und AirHelp erzielt worden sein, wird AirHelp sämtliche entstandenen Kosten tragen, welche nicht durch die Fluggesellschaft beglichen wurden. Wenn ein Gerichtsprozess gewonnen wird, wird im Namen des Kunden ein Anspruch auf Rückerstattung der Gerichtskosten geltend gemacht. Dasselbe gilt für die Kosten für Rechtsberatung und Anwaltsgebühren, unabhängig davon, ob das Gerichtsverfahren von AirHelp oder einem beauftragten Rechtsvertreter durchgeführt wird.

  8. Der Kunde erkennt an, dass es die alleinige Entscheidung von AirHelp ist, ob ein Vergleichsvorschlag angenommen wird oder nicht, da der Kunde die Forderung an AirHelp abgetreten hat. Handelt AirHelp im Auftrag des Kunden, ermächtigt durch ein Dokument, autorisiert der Kunde AirHelp, einen Vergleich anzunehmen oder abzulehnen, basierend auf der Erfahrung von AirHelp mit der Fluggesellschaft und auf dem Rat externer gesetzlicher Vertreter.

  9. Durch die Abtretung der Forderung kann AirHelp die Forderung im eigenen Namen sowie mit oder ohne Hilfe eines Rechtsanwalts verfolgen. Falls es sinnvoll und / oder rechtlich erforderlich ist, kann AirHelp die Forderung wieder an den Kunden abtreten und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, AirHelp ein Dokument zur Rechteübertragung zur Verfügung zu stellen, damit AirHelp für Ihn Gerechtigkeit als Service bereitstellen und Zahlungen einziehen und / oder annehmen kann.

§4 Beschreibung der AirHelp+ Mitgliedschaft

  1. Ein Kunde kann Mitglied werden, indem er die AirHelp+ Mitgliedschaft erwirbt.

  2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für AirHelp+, den der Kunde entrichten muss, um Mitglied zu werden und die hier dargelegten Vorteile genießen zu können, wird dem Kunden zum Zeitpunkt des Erwerbs mitgeteilt.

  3. AirHelp bietet die AirHelp+-Mitgliedschaft entweder als:
    i) Mitgliedschaft für eine Einzelbuchung oder ii) ein Jahresabonnement an:

    1. Die AirHelp+-Mitgliedschaft für eine Einzelbuchung deckt Forderungen aus der Flugbuchung ab, für die der Kunde die Mitgliedschaft erworben hat, oder aus einer Flugbuchung, die der Kunde manuell hinzugefügt hat, bevor ein Flugproblem aufgetreten ist.

    2. Die AirHelp+-Mitgliedschaft als Jahresabonnement deckt Forderungen ab, die aus Flügen im jeweiligen Zeitraum resultieren. Die Gebühr für die AirHelp+-Mitgliedschaft wird jährlich in Rechnung gestellt.

      Beide AirHelp+-Mitgliedschaften sind sowohl in der Complete- als auch in der Essential-Version erhältlich. Einzig und allein Mitglieder mit einer Complete-Mitgliedschaft werden Zugang zu den unter 4.7 aufgelisteten Zusatzleistungen haben.

  4. Die AirHelp+-Mitgliedschaft beginnt am Tag des Erwerbs.

  5. Nach Annahme des Erwerbs erhält das Mitglied eine Bestätigung.

  6. Bei AirHelp+-Mitgliedern verzichtet AirHelp auf die Servicegebühr und auf die ggf. anfallende Rechtsweggebühr im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Rechtsdienstleistungen durch AirHelp für die Geltendmachung von Forderungen für Buchungen, die durch die AirHelp+-Mitgliedschaft abgedeckt sind.

  7. Die AirHelp+-Complete-Mitgliedschaft ist in verschiedenen Versionen verfügbar und kann einige oder alle dieser Vorteile beinhalten:

    1. Zugang zu Flughafen-Lounges 

      AirHelp ermöglicht den Zugang zur Lounge durch eine Zusammenarbeit mit COLLINSON SERVICE SOLUTIONS LIMITED („Collinson”), einem in England und Wales registrierten Unternehmen mit der Registernummer 02474708, registrierter Unternehmenssitz in:  Cutlers Exchange, 123 Houndsditch, London, EC3A 7BU, England für ausgewählte Lounges. Für die Nutzung dieser Dienstleistung gelten die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen von Collinson.

      1. Mitglieder, die den AirHelp+-Complete-Tarif für eine Einzelbuchung erworben haben, können abhängig von ihrer Berechtigung Zugang zur Lounge für ihre registrierten verspäteten Flüge erhalten:

        Mitglieder haben Anspruch auf diese Dienstleistung, wenn der Flug mindestens 6 Stunden vor dem geplanten Abflug registriert wurde.  Der Abflug des Fluges wird vom Flugtrackingsystem von Collinson überwacht.  Wenn der Flug im Voraus erfolgreich registriert wurde, stellt Collinson den Mitgliedern per E-Mail und SMS einen Zugangsgutschein für die Lounge zur Verfügung, wenn das Flugtrackingsystem von Collinson feststellt, dass der Flug des Mitglieds eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hatte (die „Verspätungsgrenze“). Der Zugriff auf die vom Mitglied bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse oder Handynummer, und die Möglichkeit, den Lounge-Zugangsgutschein anzuzeigen, sind Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung. Eine Verspätung, die die Verspätungsgrenze erreicht oder überschreitet, kann entweder als einzelner Verspätungszeitraum oder aber als Folge von mehreren kürzeren, hintereinander erfolgenden Verspätungen, deren Summe der Verspätungsgrenze entspricht, gemeldet werden. Collinson nutzt ausschließlich sein eigenes Flugtrackingsystem, um festzustellen, ob für ein Mitglied die Berechtigung zum Zugang zur Lounge vorliegt. Die Mitglieder akzeptieren, dass Collinson keine Garantie für die Richtigkeit des Flugtrackingsystems übernimmt und die Mitgliederverwenden es nicht zum Tracken ihrer Abflugzeit. Im Falle einer qualifizierten Verspätung erhalten die Mitglieder am Tag ihres Fluges einen Zugangsgutschein für die Lounge per E-Mail und SMS.  Dieser kann nicht an einem anderen Reisetag verwendet werden. Nur die in der E-Mail-Bestätigung genannten Personen sind berechtigt, die Dienstleistung zu nutzen. Die Dienstleistung ist nicht übertragbar, nicht erstattbar und nicht veränderbar. Es werden keine Alternativleistungen in Form von Bargeld oder Kredit angeboten. Indem sie die Flughafenlounge betreten, erklären sich die Mitglieder gegebenenfalls damit einverstanden, die Regeln und Richtlinien der Lounge einzuhalten.

      2. AirHelp+-Mitglieder, die den AirHelp+-Complete-Tarif als Jahresabonnement erworben haben, können in derselben Weise Zugang zur Lounge für ihre registrierten verspäteten Flüge erhalten wie Mitglieder mit einer AirHelp+ Complete-Mitgliedschaft für eine Einzelbuchung.

    2. Flugstatus

      Die Mitglieder haben freien Zugriff auf den Flugstatus, der für ihre Flüge im persönlichen Dashboard angezeigt und / oder ihnen per E-Mail mitgeteilt wird. 

      AirHelp haftet nicht für die Richtigkeit dieser Daten. Der angezeigte Flugstatus wird direkt von Dritten eingeholt und ist unverbindlich. Die Mitglieder sind weiterhin an die vereinbarten Zeiten und Anweisungen der Fluggesellschaft gebunden.

  8. Die Leistungen sind personenbezogen und gelten nur für das Mitglied (das bedeutet, dass das Mitglied in der Buchung als Fluggast genannt werden muss) und für eine bestimmte Anzahl an Fluggästen (wie in der Bestätigungs-E-Mail festgelegt), sofern sie derselben Buchung angehören wie das Mitglied.

  9. Die Servicegebühr und die Rechtsweggebühr werden dem Mitglied nicht zurückerstattet, wenn sich die Buchung auf Flüge bezieht, die vor Beginn der Mitgliedschaft verspätet waren oder annulliert wurden.

  10. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Das Mitglied muss AirHelp unverzüglich benachrichtigen, wenn es von einer unbefugten Nutzung der Mitgliedschaft Kenntnis erlangt.

  11. Bei einer Mitgliedschaft als Jahresabonnement wird die Mitgliedschaft im Anschluss automatisch um ein Jahr verlängert, bis das Mitglied die Mitgliedschaft kündigt. Die Kündigung kann erfolgen, indem i) das Mitglied sich in sein Konto einloggt, auf dem Dashboard „Mitgliedschaft verwalten“ auswählt und dann auf „Mitgliedschaft kündigen“ klickt, oder indem ii) das Mitglied AirHelp schriftlich mitteilt, dass es die Mitgliedschaft nicht automatisch verlängern möchte. Diese Mitteilung ist an die folgende Adresse zu senden: [email protected]

  12. Mitglieder, die gemäß EU-Verbraucherschutzverordnungen als Verbraucher gelten, dürfen innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb ohne Angabe von Gründen von ihrer Mitgliedschaft zurücktreten. Zwecks Ausübung dieses Widerrufsrechts ist der Rücktritt innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erwerb mitzuteilen, wobei eindeutig anzugeben ist, dass das Mitglied von der Mitgliedschaft zurückzutreten wünscht. Die gezahlte Gebühr wird in diesem Fall vollständig rückerstattet. Aufgrund der Art der dem Mitglied zur Verfügung gestellten Dienstleistungen kann das Mitglied nicht von der Mitgliedschaft zurücktreten, falls es auf jeglichen von der Mitgliedschaft abgedeckten Flügen gereist ist. Der Widerruf kann an folgende Adresse geschickt werden: [email protected]

  13.  Wenn die Kündigung 14 Tage nach Abschluss der ursprünglichen oder verlängerten Mitgliedschaft bei AirHelp eingeht, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.

  14. Sobald die Mitgliedschaft beendet oder gekündigt wird bzw. ausläuft, verliert das Mitglied alle Vorteile von AirHelp+ und AirHelp verzichtet nicht mehr auf die Servicegebühr und die ggf. anfallende Rechtsweggebühr für die Bereitstellung von Gerechtigkeit als Service durch AirHelp.

  15. Ehemalige Mitglieder, die sich dazu entschlossen haben, ihre Mitgliedschaft nicht zu verlängern, müssen ihre aus dem Zeitraum der Mitgliedschaft stammende Forderung innerhalb von 90 (neunzig) Tagen nach dem Ende der Mitgliedschaft geltend machen, um die Vorteile der AirHelp+ Mitgliedschaft zu erhalten.

  16. AirHelp behält sich jederzeit das Recht vor, einer Person die Mitgliedschaft zu verweigern und im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen durch das Mitglied die Mitgliedschaft zu beenden.

  17. Das Mitglied hat im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft durch AirHelp keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.

§5 Gebühren und Zahlungen

  1. AirHelp bietet die Anspruchsprüfung, AirHelp Connect und Informationsdienste kostenlos an.

  2. AirHelp stellt Rechtsdienstleistungen (Gerechtigkeit als Service) kostenlos zur Verfügung, es sei denn, AirHelp hat erfolgreich eine Entschädigung für den Flug erhalten („Keine Entschädigung, keine Gebühr“). 

    Wenn AirHelp erfolgreich ist, wird der vereinbarte Teil der Entschädigung für den Flug an den Kunden ausgezahlt, vorbehaltlich nur der Gebühren gemäß der Preisliste. Vorfinanzierte Gerichts- und Anwaltskosten werden mit den Zahlungen verrechnet, die im Namen des Kunden an AirHelp überwiesen werden. 

    Wenn AirHelp erfolgreich ist, aber die Flugentschädigung und/oder die Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Zinsen oder ähnliches direkt von der Fluggesellschaft an den Kunden überwiesen wurden, wird dem Kunden eine Rechnung gestellt und er verpflichtet sich, die Gebühren von AirHelp gemäß der Preisliste sowie die vorfinanzierten erhaltenen Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren, Zinsen oder ähnliches, falls vorhanden, unverzüglich an AirHelp zu überweisen.

  3. Die Auszahlung des vereinbarten Anteils der Flugentschädigung an den Kunden erfolgt gemäß der Preisliste durch AirHelp.

  4. Wenn der Kunde falsche oder unzureichende Informationen zur Zahlung der Flugentschädigung angegeben hat und diese an AirHelp zurückgesandt wird, unternimmt AirHelp angemessene Anstrengungen, um den Kunden zu kontaktieren, einschließlich E-Mail-Erinnerungen und der Nutzung anderer Kommunikationskanäle, die der Kunde AirHelp zur Verfügung gestellt hat. Reagiert der Kunde nicht, um korrekte Bankdaten anzugeben, ist AirHelp berechtigt, den Teil der Flugentschädigung einzubehalten, der sonst an den Kunden hätte überwiesen werden müssen.

  5. Ist seitens AirHelp die Zahlung der Entschädigung für den Flug gemäß den Angaben und der gewählten Zahlungsmethode des Kunden erfolgt, kann AirHelp nicht haftbar gemacht werden für:

    1. unterwegs zum Kunden verloren gegangene Schecks, Kreditkarten, EC-Karten und Ähnliches;

    2. Auswirkungen jeglicher Art, hervorgerufen durch falsche Bankverbindungsangaben, falsche Adresse oder Ähnliches, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Auszahlung der Entschädigung für den Flug auf ein falsches Konto. Wird die Flugentschädigung aufgrund eines Fehlers des Kunden dem falschen Empfänger ausgezahlt, kann AirHelp keine Rückforderungspflicht auferlegt werden.

  6. Es gibt keine Zinszahlungen für die Zeit zwischen Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen. AirHelp behält sich das Recht vor, sämtliche von der Fluggesellschaft erhaltene Zinszahlungen für sich zu behalten.

  7. AirHelp kann nicht haftbar gemacht werden für Entschädigungen, Schadensersatz oder Ähnliches in jeglicher Höhe, sollte deren Zahlung an den Kunden verhindert worden sein durch ein Vorkommnis, welches nicht der angemessenen Kontrolle von AirHelp unterliegt. Dazu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, Arbeitskonflikte, höhere Gewalt, Krieg, Tumulte, innere Unruhen, böswillige Sachbeschädigungen, Unfälle, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmungen, Unwetter und Einhaltung von gesetzlichen Richtlinien.

§6 Datenschutz

  1. AirHelp nutzt personenbezogene Daten des Kunden hauptsächlich für die Bereitstellung der Anspruchsprüfung, der AirHelp+ Mitgliedschaft, von Informationsdiensten und von Rechtsdienstleistungen (Gerechtigkeit als Service) gemäß dieser Vereinbarung. AirHelp kann personenbezogene Daten auch zu anderen Zwecken erfassen, z. B. für Statistiken, Verwaltung und Kommunikation, IT- und Sicherheitsverwaltung, physische Sicherheit, Authentifizierungs- und Autorisierungssysteme, Supportsysteme, Zusammenarbeit bei internen Projekten und Organisationsteams und -aktivitäten. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679 (siehe Datenschutzerklärung) bzw. anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen erhoben.

  2. Der Kunde stellt AirHelp personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung oder anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen zur Verfügung, mit der ausdrücklichen Genehmigung, diese vom Kunden oder im Namen der bzw. von seinen Mitreisenden bereitgestellten personenbezogenen Daten zu verarbeiten und im Rahmen dieser Vereinbarung zu nutzen. AirHelp gibt diese Daten nur unter den folgenden Bedingungen an Dritte weiter:

    1. mit der Zustimmung des Kunden;

    2. für Zwecke, welche in direktem Zusammenhang mit dem Zweck stehen, zu dem die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden;

    3. wenn es notwendig ist, damit die Vereinbarung mit dem Kunden erfüllt werden kann;

    4. wenn es aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung notwendig ist;

    5. wenn dies zum Schutz rechtlicher Ansprüche oder zur Abwehr von Klagen notwendig ist;

    6. zur Verhinderung von Missbrauch oder sonstigen ungesetzlichen Aktivitäten, wie vorsätzlichen Angriffe, um die Datensicherheit zu gewährleisten.

§7 Kundendaten und Kundeninformationen

  1. Auf Anfrage von AirHelp stellt der Kunde bzw. stellen seine Mitreisenden AirHelp sämtliche für die Erfüllung der Vereinbarung notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung. Der Kunde gewährleistet, dass die angegebenen Daten und Informationen korrekt und vollständig sind, der Wahrheit entsprechen und – wo zutreffend – mit dem Einverständnis der Mitreisenden bereitgestellt werden.

  2. Der Kunde ist einverstanden, AirHelp in vollem Umfang von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche aufgrund von fehlerhafter Kundenkommunikation, Angabe falscher Daten/Informationen und betrügerischem Verhalten.

AirHelp behält sich das Recht zur unverzüglichen Auflösung der Vereinbarung im Falle von betrügerischem Verhalten oder von inkorrekten Daten/Informationen vor. Sollte die Vereinbarung gemäß diesem Paragrafen beendet werden, hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Entschädigung.

§8 Widerrufsrecht

  1. Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des Europäischen Verbraucherrechts ist, d. h. eine natürliche Person, welche ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welche weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit dient, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

  2. Der Kunde kann seine Einwilligung zu unserer Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Vereinbarung (z. B. per Brief oder E-Mail) ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zwecks Ausübung dieses Widerrufsrechts ist der Widerruf innerhalb der zuvor genannten Frist von 14 Tagen mitzuteilen, wobei eindeutig anzugeben ist, dass der Kunde von der Vereinbarung zurückzutreten wünscht. Aufgrund der Art der dem Kunden zur Verfügung gestellten Dienstleistungen kann er nicht von unserer Vereinbarung zurücktreten, wenn wir ihn darüber informiert haben, dass die Fluggesellschaft die Forderung anerkannt hat, da wir in diesem Fall die vom Kunden angeforderte Dienstleistung erbracht haben. Der Widerruf kann an folgende Adresse geschickt werden:

    AirHelp Germany GmbH.
    c/o WeWork
    Warschauer Platz 11-13
    10245 Berlin
    Deutschland

    oder

    E-Mail: [email protected]

§9 Schlussbestimmungen

  1. AirHelp ist berechtigt, diese Bedingungen und die Preisliste sowie die genannten zusätzlichen Bestimmungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Änderungen mit negativen Auswirkungen für den Kunden gelten jedoch nicht für diesen Kunden, solange er diesen neuen Änderungen nicht zugestimmt hat.

  2. Diese AGB, das Abtretungsformular sowie die Vereinbarung zwischen AirHelp und dem Kunden unterliegen deutschem Recht. Der Kunde ist jedoch jederzeit dazu berechtigt, einen Anspruch zu erheben aufgrund des Schutzes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er seinen Wohnsitz hat.

  3. Sollte eine Klausel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so hat dies keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Klauseln.

  4. Rechte und Pflichten, die ganz oder teilweise mit einer eingereichten Forderung in Verbindung stehen, können ohne Einschränkungen von AirHelp an Organisationen innerhalb der AirHelp-Gruppe oder an Dritte abgetreten werden.

  5. Die englische Version dieser Nutzungsbedingungen ist maßgebend im Falle von Nichtübereinstimmungen in einer anderen Sprache.

Aktualisiert: 4. Dezember 2022.
Version 3.22

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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