Fluggastrechte: Entschädigung und darüber hinaus

Jedes Jahr reisen Millionen von Passagieren mit dem Flugzeug. Doch die wenigsten von ihnen wissen, dass es spezielle Fluggastrechte gibt, die sie auf ihrer Reise absichern. Erfahren Sie, welche Rechte und Bestimmungen Sie kennen sollten und welchen Einfluss die Bemühungen von AirHelp bereits auf die nationale und internationale Rechtsprechung hatten.

Anspruch auf Entschädigung prüfen

Was sind Fluggastrechte?

Fluggastrechte sichern Reisende ab und sprechen ihnen eine Entschädigung zu, wenn die Fluggesellschaft eine Reiseunterbrechung verschuldet.

Die Fluggastrechte sind in Verordnungen festgeschrieben. Der Rahmen dieser Verordnungen variiert zwar von Land zu Land, dennoch sind sie im nationalen und internationalen Recht (in den USA, Europa und darüber hinaus) fest verankert. Das bedeutet: Reisen Sie per Flugzeug, haben Sie bestimmte Rechte.

Ein großes Problem ist jedoch, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass die Rechtsprechung auf ihrer Seite ist; beziehungsweise dass es überhaupt so etwas wie Fluggastrechte gibt.

Laut einer aktuellen AirHelp-Studie sind 85 % der EU-Passagiere und 92 % der US-Passagiere nicht über ihre Rechte informiert.


Unsere Rolle bei den Fluggastrechten

Wir von AirHelp haben es uns zur Aufgabe gemacht, Fluggäste über wichtige und aktuelle Änderungen bezüglich ihrer Fluggastrechte zu informieren. Unsere Mission ist es, Reiseneulingen wie auch Vielfliegern gleichermaßen dabei zu helfen, entscheidende rechtliche Details zu verstehen. Dabei bemühen wir uns, relevante Regelungen vereinfacht darzustellen. So wissen Sie, was die Verordnungen beinhalten und können diese nutzen, um effektiv gegen Störungen im Flugbetrieb vorzugehen, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen.

Lassen Sie AirHelp die Arbeit übernehmen: Wir beraten Sie eingehend über Ihre Rechte als Fluggast und übernehmen die zeitintensive Kommunikation mit der Fluggesellschaft.

In folgenden Fällen helfen wir Ihnen, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen:

  • Verspätung: Sitzen Sie aufgrund einer Verspätung am Flughafen fest?

  • Flugausfall: Durchkreuzt ein annullierter Flug Ihre Reisepläne?

  • Nichtbeförderung: Werden Sie von der Passagierliste gestrichen oder nicht an Bord gelassen?

  • Gepäckprobleme: Ist Ihr Gepäck verloren gegangen oder wurde es beschädigt?

  • Verpasste Anschlussflüge: Verpassen Sie aufgrund einer Flugverspätung Ihren Anschluss?

War Ihr Flug verspätet? Fordern Sie jetzt eine Entschädigung von bis zu 600 €!

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Wichtige Fluggastrechte und Bestimmungen sind unter anderem:

  • die EU-Fluggastrechteverordnung EG261

  • US-amerikanische Verordnungen

  • das Montrealer Übereinkommen

US-Gesetze

Bedauerlicherweise sind die Fluggastrechte der Vereinigten Staaten von Amerika nicht so umfassend wie internationale, insbesondere die EU-Fluggastrechte. Für verspätete Inlandsflüge innerhalb der USA besteht beispielsweise in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung. Dafür unterstützen die US-Gesetze Reisende insbesondere bei Nichtbeförderung oder Problemen mit der Beförderung des Gepäcks.

Europäische Fluggastrechtverordnung EG261

EG261/2004 ist eine im EU-Recht verankerte Verordnung zugunsten von Passagieren. Sie zieht Fluggesellschaften finanziell zur Verantwortung, wenn es bei der Beförderung zu unerwarteten Störungen kommt, die sie verschuldet haben. Im Vergleich zu anderen Bestimmungen, die Fluggastrechte betreffen, ist die Fluggastrechteverordnung EG261 eine der umfassendsten. Das spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Rechte von Flugreisenden und Passagieren durchzusetzen.

Warum Sie die Fluggastrechteverordnung EG261 kennen sollten

Oft wissen Reisende nicht, dass in vielen Fällen die Fluggesellschaften nach geltendem Recht für Störungen im Flugablauf finanziell haften müssen. Das gilt etwa bei Verspätungen von EU-Flügen, bei denen bestimmte Fluggastrechte bei Flugverspätungen greifen. Eine Entschädigung kommt in diesem Fall allerdings nur in Betracht, wenn der Flug:

  • von einem europäischen Flughafen gestartet ist

  • auf einem europäischen Flughafen gelandet ist und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wurde

  • am endgültigen Ziel mehr als drei Stunden Verspätung hat

Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie nach den EU-Fluggastrechten auch dann, wenn Sie aufgrund eines verspäteten Fluges einen Anschlussflug verpassen. Das gilt auch, wenn der erste Flug weniger als drei Stunden zu spät landet. Grund dafür: Der Anspruch auf Entschädigung begründet sich gemäß den Fluggastrechten auf der Verspätung am endgültigen Ziel.

Je nach Flug, Umständen und endgültiger Destination können Ihnen bis zu 600 € Entschädigung zustehen, wenn Sie Ihre Fluggastrechte durchsetzen. AirHelp hat ein Team von rechtlichen Experten, welche die feinen Details und die juristische Fachsprache für jeden verständlich machen. Machen Sie Forderungen gegenüber einer Fluggesellschaft geltend, berechnet AirHelp dafür keinerlei Kosten.


Übereinkommen von Montreal

Das Übereinkommen von Montreal sichert Passagiere auf internationalen Flügen ab. In den beteiligten Ländern werden Passagieren Fluggastrechte gewährt, auf deren Grundlage sich gegebenenfalls Ansprüche auf Kompensation bei Störungen im Flugbetrieb ergeben.

Warum Sie das Montrealer Übereinkommen kennen sollten

120 Nationen halten sich an die Bestimmungen, einschließlich der USA und der EU. Zudem ist das Übereinkommen von Montreal in Bezug auf Gepäckprobleme sehr großzügig.

Wichtig: Steht Ihnen eine Entschädigung zu? Prüfen Sie Ihren Anspruch kostenfrei und unverbindlich über unser Webformular. Nach nur drei Minuten erhalten Sie eine Rückmeldung.


Außergewöhnliche Umstände: Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?

Nicht alle Störungen im Flugbetrieb sind von den Klauseln der Fluggastrechte abgedeckt. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Als außergewöhnliche Umstände gelten Situationen, die auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn im Vorfeld alle notwendigen Vorkehrungen getroffen worden wären.

Welche Situationen bleiben von den Gesetzen unberührt?

  • Streiks der Flughafenmitarbeiter oder der Flugsicherung

  • politische Unruhen

  • Unwetter

  • Sicherheitsrisiken

  • medizinische Notfälle


Neue Hoffnung: Auswirkungen der Fluggastrechte

Reisende zu schulen, Passagiere zu beraten, die von Flugunterbrechungen betroffen waren, und Fluggesellschaften immer wieder an die bereits geltenden Gesetze zu erinnern – all dies trägt zu einem reibungsloseren Reiseverkehr bei und stärkt die Fluggastrechte in der EU und darüber hinaus.

Haftung und Verantwortung

Seit der Gründung im Jahr 2013 ist die Rechtsabteilung von AirHelp erfolgreich gegen Fluggesellschaften vorgegangen, die mit wenig überzeugenden Argumenten versucht haben, sich ihrer Verantwortung zu entziehen.

Beispielfälle

Natürliche Ursachen

Auf einer der griechischen Inseln begründete eine Fluggesellschaft ihre Verspätung damit, dass die Sonne das Flugzeug erst noch auf natürliche Weise enteisen musste.

Mysteriöser Passagier

In Deutschland behauptete eine Fluglinie, dass ein Passagier, der Ersatzansprüche geltend machte, gar nicht existiert.

Betrunkene Passagiere und beschädigte Fenster

In Finnland gewann AirHelp einen Fall, in dem eine Verspätung durch das Absetzen von zwei betrunkenen Passagieren sowie dadurch verursacht wurde, dass die Besatzung ein kaputtes Fenster reparieren musste. Das Gericht entschied, dass keine dieser Verspätungsursachen unter „außergewöhnliche Umstände“ fielen.


Unsere rechtlichen Erfolge

Polen

Störungen auf Mehrstreckenflügen: AirHelp gewann einen Fall, in dem ein Passagier eine Entschädigung für seinen unterbrochenen Mehrstreckenflug mit einer Verspätung auf der zweiten Etappe verlangt hatte. Die Fluggesellschaft zahlte ursprünglich nur für die zweite Etappe eine Kompensation, nicht für die gesamte Strecke. Das zuständige Gericht entschied, dass es unerheblich sei, welche der Etappen konkret betroffen war; die Entschädigung sei für den gesamten Mehrstreckenflug fällig. Dieser Entscheidung dürften weitere Gerichtsurteile zur Stärkung der Fluggastrechte folgen.

Schweden

Verweigerte Flugumleitung: Akzeptieren Fluggäste nach der Annullierung ihres Fluges den von der Fluggesellschaft angebotenen Alternativflug nicht und entscheiden sich, überhaupt nicht zu fliegen, haben sie laut geltenden Fluggastrechten trotzdem Anspruch auf Entschädigung. Das gilt auch dann, wenn der Fluggast das Flugticket bereits erstattet bekommen hat.


AirHelps Bemühungen beeinflussen die Gesetzeslage

Einige der Fälle, die AirHelp gewonnen hat, haben weltweit zu Gesetzesänderungen geführt. Dazu gehören auch diese bemerkenswerten Szenarien:

Kompensation für verpasste Anschlussflüge in Deutschland

Bevor AirHelp mit der Bearbeitung von Ansprüchen wegen Verspätungen durch verpasste Anschlussflüge begann, mussten Passagiere nachweisen, dass der einzige Grund für das Verpassen ihres Fluges die Verspätung ihres vorigen Fluges gewesen ist. Nachdem mehrere dieser Fälle gewonnen wurden, hat sich die Rechtsprechung geändert: Führt eine Verspätung des ersten Fluges heute dazu, dass der Fluggast nicht die minimale Umsteigezeit hat, die er bei einem Zwischenstopp benötigt, wird die Schuld automatisch der Fluggesellschaft zugesprochen.

Anspruch auf Entschädigung für Kinder in Dänemark

Dank AirHelp haben Kleinkinder jetzt auch einen Anspruch auf Entschädigung. Das gilt ebenfalls, wenn die Eltern nur einen Aufpreis für die Mitnahme des Babys im Flugzeug bezahlt haben.

Wir von AirHelp wollen dazu beitragen, den Flugverkehr für Fluggäste zu optimieren.


Flugszenarien und Fluggastrechte

Wir haben uns aktuellen, relevanten und nützlichen Informationen verschrieben. Bei AirHelp beschäftigen wir uns ständig mit den folgenden Flugszenarien und den entsprechenden Fluggastrechten für die EU, die USA und internationale Sammelflüge:

  • Annullierte Flüge

  • Verspätete Flüge

  • Nichtbeförderung

  • Gepäckprobleme

  • Verpasste Anschlussflüge

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Die Fluggesellschaft verweigert die Entschädigung: Was können Sie tun?

Sind Sie der Meinung, dass Sie im Einklang mit Fluggastrechten einen Anspruch auf Entschädigung haben? Auch wenn sich die Fluggesellschaft weigert Ihren Forderungen nachzukommen, müssen Sie nicht aufgeben. Reichen Sie Ihre Forderung bei uns ein, wir werden versuchen, diese für Sie durchzusetzen – wenn nötig auch gerichtlich. Die dafür anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt AirHelp – unabhängig davon, ob wir in der Gerichtsverhandlung erfolgreich sind oder nicht. Nur wenn Ihnen eine Entschädigung zugesprochen wird, fällt eine Gebühr für Sie an.

AirHelp ist bekannt aus:

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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