So erhalten Sie Ihre Entschädigung Flug bei Streik

Alle paar Monate kommt es vor: Die Mitarbeiter einer Airline streiken und der gesamte Flugverkehr wird ins Chaos gestürzt, es kommt zu teils massiven Flugausfällen und Verspätungen. Falls Ihr Flug aufgrund eines Streiks mehrere Stunden Verspätung hat oder sogar ausfällt, könnten Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € seitens der Airline haben. AirHelp erklärt Ihnen die Rechtslage und hilft Ihnen dabei, Ihre rechtmäßige Entschädigung Flug bei Streik zu erhalten.

**23. März 2021: Der Europäische Gerichtshof hat gegen SAS Scandinavia entschieden, dass der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung haben kann, wenn ein Flug aufgrund eines Streiks der Mitarbeiter der Fluggesellschaft gestrichen wird oder sich erheblich verspätet. 

Wurde Ihr Flug in den letzten 3 Jahren wegen eines Streiks einer Fluggesellschaft gestrichen oder verspätet?

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Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung Flug bei Streik?

Streiken die Mitarbeiter einer Airline, z.B. die Flugbegleiter oder Piloten, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung. Denn gemäß EU-Verordnung EG 261/2004 sind die Airlines dazu verpflichtet, Passagiere für Flugstörungen zu entschädigen, die sie selbst verschuldet haben. Personalstreiks bei einer Airline sind meistens das Resultat von gescheiterten Tarifverhandlungen und werden als Druckmittel eingesetzt, um die eigene Verhandlungsposition zu stärken. Daher steht die Airline in der Verantwortung.

Diese Entscheidung wurde erst im Jahr 2018 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällt und bestätigt, was wir von AirHelp seit Jahren fordern: Die Airlines sollten für die Handlungen ihrer Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden.

Es gibt einige weitere Voraussetzungen dafür, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht. Wir haben Ihnen eine Übersicht zusammengestellt.

  • Ihr Flug ist entweder mehr als drei Stunden verspätet oder wurde weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert
  • Die Flugstörung durch den Streik ist nicht mehr als drei Jahre her
  • Ihr Flug sollte innerhalb der EU starten oder mit einer europäischen Airline in der EU landen

Das sollten Sie bei einem Streik tun

Es gibt Einiges, was Sie noch am Flughafen tun können, um im Nachhinein Ihre Entschädigung von bis zu 600 € reibungslos zu erhalten. Mit unserer Checkliste sind Sie bestens vorbereitet, sollte Ihr Flug durch einen Streik beeinträchtigt werden.

 

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und Buchungsbestätigung auf.
  • Bitten Sie das Bodenpersonal der Airline, Ihnen die Verspätung oder Annullierung aufgrund des Streiks schriftlich zu bestätigen.
  • Machen Sie ein Foto der Abflugtafel, um die Störung durch den Streik zu dokumentieren.
  • Fordern Sie einen Ersatzflug an Ihr Ziel.
  • Prüfen Sie mit AirHelp, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

 

Streiken nicht die Mitarbeiter der Airline, sondern zum Beispiel die Fluglotsen, die Flughafenmitarbeiter, das Sicherheitspersonal oder handelt es sich um einen Streik aufgrund von politischen Unruhen, steht Ihnen keine Entschädigung zu. Denn es handelt sich in solchen Fällen um sogenannte außergewöhnliche Umstände, sodass die Airline nicht haftet. Im Gegensatz zu Streiks ihrer Mitarbeiter haben die Airlines darauf keinen Einfluss auf diese Art von Streiks.

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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass Streiks der Mitarbeiter der Airlines kein außergewöhnlicher Umstand und somit entschädigungspflichtig sind, gilt auch rückwirkend. Das bedeutet, dass Sie auch für Streiks der vergangenen drei Jahre eine Entschädigung verlangen von bis zu 600 € können, da die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Prüfen Sie am besten mit unserem Entschädigungsrechner, ob Ihnen für vergangene Streiks noch eine Entschädigung zusteht.


Streik als höhere Gewalt: Kein Entschädigungsanspruch

Sie haben bei einem Streik gemäß EU-Verordnung EG 261 Anspruch auf bestimmte Leistungen, unabhängig davon, ob der Streik als höhere Gewalt zählt oder nicht. So muss die Airline Ihnen während Ihrer Wartezeit Verpflegung bezahlen und Ihnen Kommunikation ermöglichen, etwa Anrufe oder E-Mails. Sollten Sie aufgrund des Streiks übernachten müssen, muss Ihnen die Airline ein Hotelzimmer sowie den Transport vom und zum Flughafen zahlen.

Weniger als 2 Stunden 2 - 3 Stunden 3 - 4 Stunden Mehr als 4 Stunden Nie angekommen Entfernung
125 € 250 € 250 € 250 € 250 € Alle Flüge 1.500 km oder weniger
200 € 200 € 400 € 400 € 400 € Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
200 € 200 € 400 € 400 € 400 € Flüge teilweise außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3500 km
300 € 300 € 300 € 600 € 600 € Flüge teilweise außerhalb der EU mehr als 3.500 km

Wie Sie vielleicht bemerkt haben, ist es nicht ganz so einfach, eine Flug Entschädigung bei Streik einzufordern. Denn auch wenn der EuGH die Fluggastrechte gestärkt hat, versuchen die Airlines trotzdem alles Mögliche, um einen Streik als höhere Gewalt aussehen zu lassen und sich so um Entschädigungszahlungen zu drücken.

Deshalb haben wir von AirHelp es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unter die Arme zu greifen und dafür zu sorgen, dass Sie Ihre rechtmäßige Entschädigung erhalten. Überlassen Sie unseren erfahrenen Rechtsexperten die Bürokratie und die Auseinandersetzung mit der Airline und lehnen Sie sich zurück, während wir Ihre Entschädigung einfordern. Da wir nur im Erfolgsfall Gebühren erheben, besteht für Sie keinerlei finanzielles Risiko.

Weniger als 3 Stunden 3 - 4 Stunden Mehr als 4 Stunden Nie angekommen Entfernung
– € 250 € 250 € 250 € Alle Flüge 1.500 km oder weniger
– € 400 € 400 € 400 € Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
– € 400 € 400 € 400 € Flüge teilweise außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3500 km
– € 300 € 600 € 600 € Flüge teilweise außerhalb der EU mehr als 3.500 km

Was ist mit vergangenen Streiks?

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass Streiks der Mitarbeiter der Airlines kein außergewöhnlicher Umstand und somit entschädigungspflichtig sind, gilt auch rückwirkend. Das bedeutet, dass Sie auch für Streiks der vergangenen drei Jahre eine Entschädigung verlangen von bis zu 600 € können, da die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Prüfen Sie am besten mit unserem Entschädigungsrechner, ob Ihnen für vergangene Streiks noch eine Entschädigung zusteht.

Wurde in der Vergangenheit einer Ihrer Flüge von einem Streik beeinträchtigt?

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Ihre Ansprüche bei einem Streik

Sie haben bei einem Streik gemäß EU-Verordnung EG 261 Anspruch auf bestimmte Leistungen, unabhängig davon, ob der Streik als höhere Gewalt zählt oder nicht. So muss die Airline Ihnen während Ihrer Wartezeit Verpflegung bezahlen und Ihnen Kommunikation ermöglichen, etwa Anrufe oder E-Mails. Sollten Sie aufgrund des Streiks übernachten müssen, muss Ihnen die Airline ein Hotelzimmer sowie den Transport vom und zum Flughafen zahlen.


AirHelp hilft Ihnen, Ihre Entschädigung bei Streik einzufordern

Wie Sie vielleicht bemerkt haben, ist es nicht ganz so einfach, eine Flug Entschädigung bei Streik einzufordern. Denn auch wenn der EuGH die Fluggastrechte gestärkt hat, versuchen die Airlines trotzdem alles Mögliche, um einen Streik als höhere Gewalt aussehen zu lassen und sich so um Entschädigungszahlungen zu drücken.

Deshalb haben wir von AirHelp es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unter die Arme zu greifen und dafür zu sorgen, dass Sie Ihre rechtmäßige Entschädigung erhalten. Überlassen Sie unseren erfahrenen Rechtsexperten die Bürokratie und die Auseinandersetzung mit der Airline und lehnen Sie sich zurück, während wir Ihre Entschädigung einfordern. Da wir nur im Erfolgsfall Gebühren erheben, besteht für Sie keinerlei finanzielles Risiko.


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