Entschädigung nach Annullierungen und Verspätungen am Flughafen Ljubljana
Gemäß EU-Recht können Entschädigungen für Flugannullierungen und Verspätungen am Flughafen Ljubljana bis zu 600 € pro Passagier betragen. Sparen Sie sich den Stress nach einem frustrierenden Flug und lassen Sie das weltweit führende Unternehmen für Fluggastrechte Ihnen bei der Forderung zur Hand gehen. Wir haben schon Millionen von Passagieren geholfen und mehr erfolgreiche Forderungen als alle anderen in der Branche gestellt.
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Annullierte oder verspätete Flüge vom Flughafen Ljubljana
Das Erste, was Sie über Flugannullierungen und Verspätungen am Flughafen Ljubljana wissen sollten, ist, dass diese unter ein Gesetz fallen, die sogenannte EU-Verordnung Nr. 261/2004. Abgekürzt wird die Verordnung auch als EG 261 bezeichnet. Durch das Gesetzt werden die Rechte der Fluggäste geschützt und sichergestellt, dass Passagiere von den Fluggesellschaften fair behandelt werden.
EG 261 ist eine der umfassendsten Fluggastrechtsverordnungen der Welt. Sie gilt in der gesamten EU sowie den Sondergebieten, z. B. den Azoren und den Kanarischen Inseln. Da sich der Flughafen Ljubljana in der EU befindet, sind Passagiere, die von hier aus reisen, geschützt.
Mit der Verordnung EG 261 erhalten Sie das Recht auf Versorgung während der Wartezeit sowie eine Entschädigung, wenn Ihr Flug unerwartet annulliert wurde oder sich um mehr als 3 Stunden verspätet hat. In diesen Fällen kann jeder betroffene Passagier bis zu 600 € erhalten.
Fällt Ihr Flug unter die Verordnung EG 261?
Route | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflüge vom Flughafen Ljubljana | ✔️ Ja | ✔️ Ja |
Ankünfte am Flughafen Ljubljana | ✔️ Ja | ❌ Nein |
Wann werden Sie nicht am Flughafen Ljubljana entschädigt?
Sie haben nicht bei allen Annullierungen und Verspätungen am Flughafen Ljubljana Anspruch auf eine Flugentschädigung. Zwar stehen Fluggastrechte im Zentrum der EG 261, allerdings wird in der Verordnung auch anerkannt, dass Beeinträchtigungen nicht immer vermieden werden können. Die Fluggesellschaft ist nicht gesetzlich zu einer Entschädigung verpflichtet, wenn die Beeinträchtigung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen Situationen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie widrige Wetterbedingungen, medizinische Notfälle, politische Unruhen und Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken.
Nur weil Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben, heißt das natürlich nicht, dass Sie jetzt für sich selbst sorgen müssen. Bei einer längeren Verspätung muss die Fluggesellschaft Ihnen nichtsdestotrotz kostenlose Mahlzeiten und Getränke sowie bei Bedarf ein Hotel zur Verfügung stellen, während Sie warten.
Für annullierte Flüge muss Ihnen auch ein Ersatzflug zu Ihrem geplanten Zielflughafen angeboten werden. Denken Sie daran, dass Sie für einen Ersatzflug nie mehr bezahlen müssen – auch wenn Sie ein Upgrade erhalten.
Entschädigungsforderung für Flugverspätungen und Flugannullierungen am Flughafen Ljubljana
Woher wissen Sie also, wann Sie eine Entschädigung für annullierte Flüge vom Flughafen Ljubljana fordern sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, stehen wir gerne zur Verfügung, um es für Sie aufzuschlüsseln:
Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, sind entschädigungsberechtigt, ebenso wie Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Der Betrag, den Sie erhalten, hängt von der Dauer der Verspätung und der Entfernung ab. Jeder Passagier kann jedoch bis zu 600 € erhalten.
Für Annullierungen erhalten Sie eine Entschädigung, wenn Ihre Fluggesellschaft einen Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert. Bei Verspätungen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie mehr als 3 Stunden zu spät an Ihrem Zielflughafen ankommen. Sie können https://www.airhelp.com/de/fluggastrechte/hierhttps://www.airhelp.com/de/fluggastrechte/ mehr über Ihre Rechte erfahren.
Machen Sie sich keine Gedanken über die kleinen Details Ihres verspäteten oder annullierten Fluges. AirHelp kann Ihren Fall für Sie beurteilen und in Ihrem Namen eine Forderung geltend machen – wir erledigen alle rechtlichen Angelegenheiten für Sie.
Wie viel Entschädigung können Sie erhalten?
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge äußerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261
Die Länge Ihrer Flugstrecke kann sich darauf auswirken, wie viel Entschädigung Sie erhalten. In der obigen Tabelle ist dies für Sie aufgeschlüsselt. In einigen Fällen können jedoch Ausnahmen gelten.
Was tun nach Annullierungen und Verspätungen am Flughafen Ljubljana?
Sollten Sie je von Annullierungen oder Verspätungen am Flughafen Ljubljana betroffen sein, trägt eine gute Kenntnis Ihrer Rechte wesentlich dazu bei, die Situation weniger stressig zu machen. Bewahren Sie immer Ruhe und bitten Sie das Personal der Fluggesellschaft bei Bedarf um Unterstützung. Zur Erinnerung:
- Sammeln Sie unbedingt Nachweise darüber, dass der Flug annulliert wurde oder verspätet war. Dazu gehören E-Mails oder Nachrichten der Fluggesellschaft, aber auch Fotos der Abflugtafel und des Flughafens.
- Bewahren Sie alle Ihre Reiseunterlagen wie Bordkarte, Gepäckanhänger und Flugbestätigung auf.
- Fragen Sie die Fluggesellschaft nach dem Grund für die Verspätung.
- Bitten Sie die Fluggesellschaft um kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen.
- Achten Sie genau darauf, was die Fluggesellschaft Ihnen anbietet – lesen Sie das Kleingedruckte und unterschreiben Sie nichts, wenn Sie aufgefordert werden, auf Ihr Recht auf Entschädigung zu verzichten.
- Bewahren Sie alle Belege für unerwartete Ausgaben während der Verspätung auf, um nachzuweisen, dass die Beeinträchtigung Sie Geld gekostet hat.
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