Flugannullierung am Flughafen München – wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

AirHelpAirports
MUC

Wenn man von Annullierungen und Verspätungen am Flughafen München erfährt, ist das nicht gerade ein toller Reisebeginn – doch zum Glück sind sie innerhalb der EU durch ein Gesetz namens EG 261 geschützt. Damit wird sichergestellt, dass Sie dennoch an Ihren Zielflughafen gelangen, und außerdem könnten Ihnen bis zu 600€ pro Person als Entschädigung zustehen. Unser kostenloser Entschädigungsrechner verrät Ihnen genau, was Ihnen zusteht.

Startflughafen:

Zielflughafen:

Anspruch auf Entschädigung prüfen

oder

Scannen Sie den Barcode auf Ihrer Bordkarte
Bordkarte hochladen

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Ihre Fluggastrechte am Flughafen München

Die meisten Passagiere, die den Flughafen München (MUC) nutzen, sind durch ein Gesetz namens EU-Richtlinie Nr. 261/2004 geschützt. Das liegt daran, dass EG 261 alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der EU abdeckt sowie solche von den „Gebieten in äußerster Randlage“ – das sind Orte wie die Kanarischen Inseln, die Azoren und Martinique. Flüge, die am Flughafen München landen, sind eventuell ebenfalls durch EG 261 geschützt, je nachdem von wo sie gestartet sind. Alle Details finden Sie in der Tabelle unten. EG 261 schützt nicht nur Europäer. Das Gesetz gilt für alle, die innerhalb seines Gültigkeitsbereichs fliegen. Und normalerweise haben Passagiere bis zu 3 Jahre Zeit, Ansprüche geltend zu machen – Sie können also auch gleich prüfen, ob Ihnen noch Entschädigung für eine frühere Flugannullierung am Flughafen München zusteht.

Sind Sie nach EG 261 geschützt?

Route EU-Fluggesellschaft Nicht-EU-Fluggesellschaft
Abflüge vom Flughafen München an ein beliebiges Reiseziel Ja Ja
Ankünfte am Flughafen München von innerhalb der EU Ja K.A.
Ankünfte am Flughafen München von außerhalb der EU Ja Nein

Wurde Ihr Flug am Flughafen München storniert? Verspätung von 3 oder mehr Stunden? Ihnen könnte eine Entschädigung zustehen

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Entschädigungsforderung für Flugannullierung am Flughafen München

Als Sie gehört haben, dass der Flughafen München Flüge annulliert hat, war Ihr erster Gedanke vermutlich: Wie finde ich eine andere Möglichkeit, mein Ziel zu erreichen? Zum Glück gibt es die Vorschrift EG 261 – Fluggesellschaften müssen Passagieren je nach Wunsch eine alternative Reiseoption oder eine Erstattung anbieten. Wenn Ihr Flug zudem innerhalb von weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Abflugdatum storniert wurde, könnten Sie Ansprüche von bis zu 600€ pro Person haben. Allerdings sollten wir eine Ausnahme erwähnen, die sich auf München Flugannullierungen am Flughafen auswirken kann: außergewöhnliche Umstände. Diese Klausel stellt die Fluggesellschaft frei von Entschädigungsforderungen, wenn Flüge aufgrund von Umständen storniert werden, die nicht in ihrer Kontrolle liegen. Dinge wie schlechtes Wetter, Vorfälle am Flughafen München und Streiks von Mitarbeitern am Flughafen werden als außergewöhnliche Umstände betrachtet und Passagiere erhalten keine Entschädigung für daraus entstehende Stornierungen. Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, finden Sie am einfachsten heraus, wenn Sie Ihre Flugdaten in unser kostenloses Tool zur Entschädigungsprüfung eingeben. Sie können auch unseren umfassenden [Ratgeber zur Entschädigung bei Flugausfall](<cancellation_link) lesen.


Entschädigung für München Verspätungen am Flughafen

EG 261 schützt Reisende auch bei Verspätungen am Flughafen München. Wenn der Flug 3 Stunden verspätet ist (oder länger), kann Passagieren eine Entschädigung von bis 600€ zu zustehen. Wenn Sie die Gesamtverspätung ermitteln möchten, vergleichen Sie die Zeit, zu der Sie tatsächlich am Zielflughafen gelandet sind, mit der geplanten Ankunftszeit. Auf diese Weise können Fluggesellschaften bei einem verspäteten Start Zeit während des Fluges gutmachen. Wenn Sie nicht ganz sicher sind, wann Sie gelandet sind, kann AirHelp das für Sie überprüfen – starten Sie Ihre Forderung hier und wir prüfen Ihre Flugdaten anhand unserer umfangreichen und genauen Flugdatenbank als Teil des Anspruchsprozesses – völlig kostenlos. Es gilt allerdings Folgendes zu beachten: Wenn Flüge vom Flughafen München aufgrund außergewöhnlicher Umstände verspätet waren, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. EG 261 ist in dieser Hinsicht fair gegenüber Fluggesellschaften. Denn diese haben keinen Einfluss auf schlechtes Wetter oder die Auswirkung von Mitarbeiteraktivitäten am Flughafen . Darum sollten sie dafür keine Entschädigungsleistungen zahlen müssen.

Flugverspätung oder Stornierung am München? Erfahren Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Wie hoch ist die Entschädigung?

Entfernung Entschädigung
Unter 1.500 km Bis zu 250€ pro Person
Über 1.500 km und innerhalb der EU Bis zu 400€ pro Person
Zwischen 1.500 und 3.500 km Bis zu 400€ pro Person
Über 3.500 km Bis zu 600€ pro Person

In dieser Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Höhe der Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben könnten. Es gibt allerdings eine Menge von Sonderfällen und Ausnahmen, die sich auf den Gesamtbetrag auswirken können. Um die Dinge für Passagiere einfach zu machen, haben wir ein Entschädigungstool entwickelt. Damit erfahren Sie, was Ihnen zusteht und können Ihren Anspruch mithilfe von AirHelp geltend machen.


Flugannullierung am Flughafen München – das können Sie tun

Wir alle möchten eine Verspätung oder Flugannullierung vermeiden. Wenn Sie aber davon betroffen sind, können Sie Folgendes tun:

  • Sammeln Sie Belege für die Verspätung oder Flugannulierung (z. B. E-Mails von der Fluggesellschaft, Fotos von der Anzeigetafel für Abflüge).

  • Bewahren Sie alle Reiseunterlagen auf.

  • Fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach, weshalb Ihr Flug beeinträchtigt wurde.

  • Bitten Sie die Fluggesellschaft, für Mahlzeiten und Erfrischungen zu bezahlen.

  • Achten Sie darauf, was Ihnen die Fluggesellschaft anbietet – unterzeichnen Sie nichts, mit dem Sie auf Ihre Entschädigungsansprüche verzichten.

  • Bewahren Sie alle Quittungen auf, die die zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Beeinträchtigung belegen.

Fordern Sie Ihre Entschädigung mithilfe von AirHelp an

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

Fluggesellschaft (z. B. Lufthansa)

Startflughafen: (z. B. Frankfurt oder FRA)

Datum

Flugnummer

Fluggesellschaft

Route

Status

20.10.2024

21:55

U28642

Easyjet

MUC (MUC)

London (LGW)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

20.10.2024

20:30

EI357

Aer Lingus

MUC (MUC)

Dublin (DUB)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

20.10.2024

20:30

EI357

Aer Lingus

MUC (MUC)

Dublin (DUB)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

20.10.2024

20:30

EI357

Aer Lingus

MUC (MUC)

Dublin (DUB)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

20.10.2024

18:30

LH684

Lufthansa

MUC (MUC)

Tel Aviv-Yafo (TLV)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

20.10.2024

18:30

LH684

Lufthansa

MUC (MUC)

Tel Aviv-Yafo (TLV)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen
Ihr Flug wird nicht angezeigt? Nutzen Sie unsere umfassende Entschädigungsprüfung. Wir kümmern uns darum. Jetzt Flug prüfen
  • U28642

    Easyjet

    Annulliert

    Munich

    London

    MUC

    LGW

    20.10.2024

    21:55

    Jetzt Anspruch prüfen
  • EI357

    Aer Lingus

    Annulliert

    Munich

    Dublin

    MUC

    DUB

    20.10.2024

    20:30

    Jetzt Anspruch prüfen
  • EI357

    Aer Lingus

    Annulliert

    Munich

    Dublin

    MUC

    DUB

    20.10.2024

    20:30

    Jetzt Anspruch prüfen
  • EI357

    Aer Lingus

    Annulliert

    Munich

    Dublin

    MUC

    DUB

    20.10.2024

    20:30

    Jetzt Anspruch prüfen
  • LH684

    Lufthansa

    Annulliert

    Munich

    Tel Aviv-Yafo

    MUC

    TLV

    20.10.2024

    18:30

    Jetzt Anspruch prüfen
  • LH684

    Lufthansa

    Annulliert

    Munich

    Tel Aviv-Yafo

    MUC

    TLV

    20.10.2024

    18:30

    Jetzt Anspruch prüfen
Ihr Flug wird nicht angezeigt? Nutzen Sie unsere umfassende Entschädigungsprüfung. Wir kümmern uns darum. Jetzt Flug prüfen

AirHelp ist bekannt aus:

Kronen Zeitung logoHeute logoDer Standard logoKurier logo

AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

Registrieren Sie sich für unseren Newsletter

Erhalten Sie die aktuellsten Tipps und Ratschläge direkt in Ihren Posteingang

Copyright © 2024 AirHelp

Jetzt Anspruch prüfen

Alle Fluggesellschaften