Wenn man von Annullierungen und Verspätungen am Flughafen Zürich erfährt, ist das nicht gerade ein toller Reisebeginn – doch zum Glück sind sie innerhalb der EU durch ein Gesetz namens EG 261 geschützt. Damit wird sichergestellt, dass Sie dennoch an Ihren Zielflughafen gelangen, und außerdem könnten Ihnen bis zu 600€ pro Person als Entschädigung zustehen. Unser kostenloser Entschädigungsrechner verrät Ihnen genau, was Ihnen zusteht.
Die meisten Passagiere, die den Flughafen Zürich (ZRH) nutzen, sind durch ein Gesetz namens EU-Richtlinie Nr. 261/2004 geschützt. Das liegt daran, dass EG 261 alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der EU abdeckt sowie solche von den „Gebieten in äußerster Randlage“ – das sind Orte wie die Kanarischen Inseln, die Azoren und Martinique. Flüge, die am Flughafen Zürich landen, sind eventuell ebenfalls durch EG 261 geschützt, je nachdem von wo sie gestartet sind. Alle Details finden Sie in der Tabelle unten. EG 261 schützt nicht nur Europäer. Das Gesetz gilt für alle, die innerhalb seines Gültigkeitsbereichs fliegen. Und normalerweise haben Passagiere bis zu 3 Jahre Zeit, Ansprüche geltend zu machen – Sie können also auch gleich prüfen, ob Ihnen noch Entschädigung für eine frühere Flugannullierung am Flughafen Zürich zusteht.
Route | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflüge vom Flughafen Zürich an ein beliebiges Reiseziel | | |
Ankünfte am Flughafen Zürich von innerhalb der EU | | K.A. |
Ankünfte am Flughafen Zürich von außerhalb der EU | | |
Als Sie gehört haben, dass der Flughafen Zürich Flüge annulliert hat, war Ihr erster Gedanke vermutlich: Wie finde ich eine andere Möglichkeit, mein Ziel zu erreichen? Zum Glück gibt es die Vorschrift EG 261 – Fluggesellschaften müssen Passagieren je nach Wunsch eine alternative Reiseoption oder eine Erstattung anbieten. Wenn Ihr Flug zudem innerhalb von weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Abflugdatum storniert wurde, könnten Sie Ansprüche von bis zu 600€ pro Person haben. Allerdings sollten wir eine Ausnahme erwähnen, die sich auf Zürich Flugannullierungen am Flughafen auswirken kann: außergewöhnliche Umstände. Diese Klausel stellt die Fluggesellschaft frei von Entschädigungsforderungen, wenn Flüge aufgrund von Umständen storniert werden, die nicht in ihrer Kontrolle liegen. Dinge wie schlechtes Wetter, Vorfälle am Flughafen Zürich und Streiks von Mitarbeitern am Flughafen
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Unter 1.500 km | Bis zu 250€ pro Person |
Über 1.500 km und innerhalb der EU | Bis zu 400€ pro Person |
Zwischen 1.500 und 3.500 km | Bis zu 400€ pro Person |
Über 3.500 km | Bis zu 600€ pro Person |
Norwegian Air Shuttle rückerstattung
Eastern Airlines rückerstattung
Norwegian Long Haul rückerstattung
Air Corsica rückerstattung
Air Caledonie rückerstattung
Spirit Airlines rückerstattung
Alba Star rückerstattung
La Compagnie rückerstattung
Iran Air rückerstattung
Cathay Pacific rückerstattung
Flughafen Nizza
Flughafen Düsseldorf
Flughafen Marseille Provence
Flughafen Madrid Adolfo Suarez
Flughafen New York J F Kennedy
Flughafen Amsterdam
Flughafen Toulouse
Flughafen Oslo Gardermoen
Flughafen Glasgow
Flughafen München
Flughafen London City
Flughafen Venedig Marco Polo
Flughafen Warschau Frederic Chopin
Flughafen Alicante
Flughafen Stuttgart
Flughafen Gran Canaria
Flughafen Frankfurt
Flughafen London Heathrow
Flughafen Porto
Flughafen Paris Orly
AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
Copyright © 2023 AirHelp