Flugausfall Erstattung

Ob Sie gerade Ihren Urlaub antreten oder sich auf dem Weg zu einem Geschäftstreffen befinden - ein Flugausfall bedeutet für jeden Reisenden Sorgen. Wegen der Unannehmlichkeiten, die ein gestrichener Flug mit sich bringt, haben Sie als Flugreisender in solchen Situationen grundsätzlich ein Anrecht auf Entschädigung. Dafür sorgt die EU-Verordnung EG 261, die den Fluggästen je nach Situation ein Recht auf Entschädigung, Rückerstattung oder Ersatzbeförderung zugesteht. Außerdem sind auch Betreuungsleistungen am Flughafen dazu. Sollte der Flugausfall von der Fluggesellschaft selbst verschuldet sein und im Schnitt nicht länger als drei Jahre zurückliegen, kann AirHelp Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche tatkräftig zu Seite stehen.

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Ihr gesetzlicher Rückhalt bei einem Flugausfall

Die Höhe der Flugausfall Erstattung richtet sich nach der Flugdistanz Ihres gestrichenen Fluges. Bis zu einer Distanz von 932 Meilen (1.500 km) können Sie mit einer Entschädigung von 250 EUR rechnen. 400 EUR stehen Reisenden bei ausgefallenen Mittelstreckeflügen innerhalb der EU sowie bei Flugstrecken von bis zu 2.175 Meilen (3.500 km) außerhalb der EU zu. Bei noch größeren Entfernungen sind bis zu 600 EUR Kompensation möglich. Diese Richtwerte gelten allerdings nicht, falls die Fluggesellschaft Sie mindestens 14 Tage vor der Abreise über die Annullierung informiert. Ebenso greift die EU-Verordnung nicht, wenn rechtzeitig ein Ersatzflug bereitstellt wird, der höchstens eine Stunde vor dem ursprünglichen Flug startet und maximal zwei Stunden später als geplant am Zielort landet.

Um Ihre Chancen auf eine Erstattung zu erhöhen, sollten Sie Ihre Reiseunterlagen aufbewahren und sich den Flugausfall inklusive Grund schriftlich bestätigen lassen. Denn obwohl sich die meisten Fluggesellschaften vor Rückzahlungen dieser Art drücken, kann AirHelp bei eindeutiger Beweislage Ihr Recht auf Entschädigung und Erstattung durchsetzen. Bei einem gestrichenen Flug ist die Airline zusätzlich verpflichtet, Sie schnellstmöglich an Ihren Zielort zu bringen. Während der Wartezeit haben Sie außerdem Anspruch auf Verpflegung und gegebenenfalls auf eine Hotelübernachtung.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

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Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

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Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.
  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.
  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.
  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.
  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.
  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.

Lassen Sie AirHelp Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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