Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Partnerprogramm

1 DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG

  1. „Akzeptierte Forderung“ bezeichnet eine bei AirHelp eingereichte Forderung, für die der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AirHelp akzeptiert hat und AirHelp zugestimmt hat, den Entschädigungsdienst zu erbringen;

  2. „Bezahlte Forderung“ bedeutet eine akzeptierte Forderung, für die die Fluggesellschaft die Forderung an AirHelp bezahlt hat;

  3. „Kampagne“ bezeichnet einen bestimmten Linkpfad, den der Partner auswählen kann. Für Saisonkampagnen gelten möglicherweise spezielle Provisionssätze, für die dauerhaften Kampagnen gilt jedoch derselbe Provisionssatz, den AirHelp mit dem Partner vereinbart hat;

  4. „Partner“ bezeichnet die juristische Person, die in einem ausgefüllten und eingereichten Registrierungsformular als Antragsteller für das AirHelp-Partnerprogramm angegeben ist und die Vereinbarung akzeptiert hat;

  5. „Partnerprogramm“ bezeichnet das in der Vereinbarung aufgeführte Partnerprogramm von AirHelp;

  6. „Partner-Website“ bezeichnet die Website oder Websites, die Eigentum des Partners sind und von ihm betrieben werden und auf dem Registrierungsformular vom Partner angegeben sind;

  7. „Partner-Kanal“ bezeichnet Kanäle und/oder Trichter, Medien, die der Partner für die Kommunikation mit seiner Zielgruppe verwendet. z. B. soziale Medien, Newsletter oder ähnliches;

  8. „Vereinbarung“ bezeichnet die Gesamtheit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Partnerprogramm, des Registrierungsformulars und der Annahme-E-Mail sowie alle Änderungen, die von Zeit zu Zeit vorgenommen werden;

  9. „Geistige Eigentumsrechte von AirHelp“ bezeichnet alle geistigen Eigentumsrechte im Besitz von AirHelp, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, patentierbare Erfindungen, Gebrauchsmuster, Marken (ob eingetragen oder nicht eingetragen) und Dienstleistungsmarken, Logos, Markennamen, Handelsnamen und verwirrend ähnliche Slogans die Markenrechte an Designs, Grafikdesigns, Videos und anderem audiovisuellem Material, Bildern, Audio-, Handels- oder Geschäftsnamen, Domainnamen, Urheberrechten (einschließlich Rechten an Software), Topografierechten, Quellcodes, Kontakt- und Kundeninformationen, Prozessinformationen, Handbücher, Anweisungen, Richtlinien, Informationen zu Gerichtsverfahren, die nicht öffentlich bekannt sind, und andere Rechte an Software, Rechte an vertraulichem Wissen und vertraulichen Informationen sowie Rechte an Datenbanken (unabhängig davon, ob eines dieser Rechte eingetragen ist oder nicht und einschließlich der Anträge auf Eintragung eines solchen Rechts) und alle Rechte aus Lizenzen und Einwilligungen in Bezug auf ein solches Recht;

  10. „Link“ ist ein Hyperlink in dem von den Parteien vereinbarten Format (ob als Text oder Bild oder anderweitig) von der Partner-Website zur AirHelp-Website, der es AirHelp ermöglicht, Besucher von der Partner-Website zur AirHelp-Website über das Partner-Tracking-System zu verfolgen;

  11. „AirHelp-Website“ bezeichnet von AirHelp angegebene Websites, auf die der Link verweist;

  12. „Partner-Tracking“ bezeichnet den Prozess, durch den AirHelp die Seitenbesuche, Klicks und Forderungen, die der Link auf einer Partner-Website generiert, quantifiziert;

  13. „Verbotenes Material“ bezeichnet Inhalte, Werke oder andere Materialien, die Folgendes darstellen oder von AirHelp nach vernünftigem Ermessen festgestellt werden:

    1. Material, das gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder rechtsverbindliche Bestimmungen verstößt;

    2. Material, das Rechte an geistigem Eigentum oder andere Rechte Dritter verletzt;

    3. unanständiges, obszönes, pornografisches oder anstößiges Material;

    4. Material, das anstößig oder missbräuchlich ist oder einem anderen Internetnutzer Ärger, Unannehmlichkeiten oder Ängste bereiten kann;

    5. Computerviren, Spyware, Trojaner oder andere böswillige oder schädliche Programme oder Software; und/oder

    6. Spam oder unerwünschte Massen-E-Mails oder unerwünschte kommerzielle E-Mails oder die Verwendung jeglicher Form von Spyware, Virensoftware, Adware oder ähnlicher Software oder andere unsoziale oder irreführende Methoden.

  14. „Registrierungsformular“ bezeichnet den AirHelp-Anmeldetrichter (https://www.airhelp.com/de-default/affiliate-programm), über den Benutzer sich als Partner anmelden können.

  15. „Laufzeit“ bezeichnet die Laufzeit der Vereinbarung;

  16. „Allgemeine Geschäftsbedingungen von AirHelp“ bezeichnet die auf der AirHelp-Website (https://www.airhelp.com/de-default/nutzungsbedingungen) bereitgestellten und angegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2 DAS PARTNERPROGRAMM

  1. Um den Registrierungsprozess zu beginnen, muss der Partner ein ausgefülltes Registrierungsformular einsenden. AirHelp kann eine Anmeldung ablehnen, wenn AirHelp nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Website des Anmeldenden aus irgendeinem Grund für das Partnerprogramm ungeeignet ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Aufnahme von Inhalten, die in irgendeiner Weise rechtswidrig sind, gegen Eigentumsrechte verstoßen, schädlich, bedrohlich, verleumderisch, obszön oder anstößig, belästigend oder diskriminierend hinsichtlich Behinderung, Rasse, Geschlecht, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Alter oder auf andere Weise inakzeptabel sind.

  2. Der Partner ist dafür verantwortlich, seine eigenen Websites zu hosten, zu warten und zu betreiben und sicherzustellen, dass der Link gemäß dieser Vereinbarung auf der Partner-Website und in den Partner-Kanälen platziert wird. Jeder Link auf einer Partner-Website unterliegt dieser Vereinbarung.

  3. Der Partner wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass der Link während der gesamten Laufzeit auf der Partner-Website und in den Kanälen angezeigt wird.

  4. 24 Ungeachtet des Vorstehenden garantiert keine Partei, dass die AirHelp-Website oder die Partner-Website rund um die Uhr im Internet verfügbar sind. Wenn die Website einer Partei länger als sieben (7) Werktage nicht erreichbar ist, benachrichtigt diese Partei die andere Partei, und nach einer solchen Benachrichtigung kann die andere Partei diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen.

  5. Ungeachtet anders lautender ausdrücklicher oder stillschweigender Bestimmungen dieser Vereinbarung hat jede Partei das Recht, jederzeit Marken, Links, Rechte am geistigen Eigentum (RGE), Inhalte, Software, Tools oder andere Elemente und Materialien, die im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden und die diese Partei nach ihrem alleinigen Ermessen als verbotenes Material betrachtet oder die Zahl der akzeptierten Forderungen unter Verwendung betrügerischer oder irreführender Methoden erhöht oder zu erhöhen versucht, von ihrer Website, ihren Servern oder anderen öffentlich angezeigten Materialien auszuschließen, zu entfernen oder entfernen zu lassen. Nichts in diesem Abschnitt ist so auszulegen, als würde eine Partei das Recht erhalten, das Erscheinungsbild, den Inhalt, die Werbung oder ein anderes Merkmal der Website(s), Links, Marken und geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei zu bearbeiten oder zu kontrollieren.

  6. Der Partner darf im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm keine Maßnahmen ergreifen, von denen zu erwarten ist, dass sie die Reputation und den Geschäftswert von AirHelp und/oder der AirHelp-Website schädigen.

  7. AirHelp verarbeitet Forderungen von Kunden, die dem Link folgen, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den Nutzungsbedingungen von AirHelp. AirHelp behält sich das Recht vor, Transaktionen abzulehnen, die nicht den AirHelp-Richtlinien oder anderen angemessenen Anforderungen entsprechen, die von AirHelp in regelmäßigen Abständen festgelegt werden. AirHelp ist für alle Aspekte der Transaktionsabwicklung und -erfüllung verantwortlich. AirHelp wird unter anderem Auftragsformulare vorbereiten, Zahlungen und Stornierungen bearbeiten und den Kundenservice übernehmen. AirHelp wird akzeptierte Forderungen vom Partner-Link zur AirHelp-Website per Cookie-Tracking verfolgen, und Berichte, die diese Aktivität zusammenfassen, werden per E-Mail an den Partner gesendet. Form, Inhalt und Häufigkeit der Berichte sind auf die im AirHelp-System verfügbaren Berichte und Funktionen beschränkt. Um eine genaue Nachverfolgung, Berichterstellung und Gebührenerfassung zu ermöglichen, muss der Partner sicherstellen, dass die Links ordnungsgemäß formatiert sind. AirHelp ist nicht verantwortlich für falsch formatierte Links, unabhängig davon, ob der Partner Änderungen am Code vorgenommen hat oder nicht. Sofern nicht anders vereinbart, verwendet AirHelp ein Cookie-Tracking von 30 Tagen in Bezug auf die eindeutige IP-Adresse des Kunden.

3 GEBÜHREN UND ZAHLUNGEN

  1. Für jede bezahlte Forderung leistet AirHelp eine Zahlung in Höhe von 10 % der von der Fluggesellschaft erhaltenen Zahlung (die „Gebühr“) an den Partner. Die Gebühr enthält die ggf. anfallende Mehrwertsteuer.

  2. Weitere und detaillierte Richtlinien und Regeln für die Zahlung der Gebühr können durch eine separate Vereinbarung mit dem Partner innerhalb der Partner-Tracking-Plattform über die Kampagnenbedingungen und/oder eine schriftliche Vereinbarung per E-Mail festgelegt werden. Sofern in dieser gesonderten Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, wird die Gebühr gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts berechnet und gezahlt.

  3. Die Gebühr wird monatlich zum Monatsende berechnet. AirHelp führt die Berechnung der Gebühr eines Monats innerhalb der Partner-Tracking-Plattform automatisch als Gesamtbetrag der bezahlten Forderungen durch (der „Bericht“). AirHelp übermittelt den Bericht automatisch und ohne weitere und unnötige Verzögerung an den Partner, sobald er erstellt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bericht als Rechnung gilt, welche die Zahlung für den angegebenen Monat widerspiegelt.

  4. Die Gebühr wird ausgezahlt, wenn der Betrag:

    1. für europäische Banküberweisungen vierzig (40) EUR,

    2. für außereuropäische Banküberweisungen einhundert (100) EUR für den in Rechnung gestellten Monat übersteigt. Falls die Gebühr für den Monat die oben angegebenen Beträge nicht überschreitet, wird sie auf die nächste Auszahlung übertragen.

  5. AirHelp zahlt die Gebühr und andere Zahlungen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, in Euro (€) oder in einer anderen vereinbarten Währung aus. Jegliche auferlegte Quellensteuer, Mehrwertsteuer oder Ähnliches wird von der an den Partner überwiesenen Gebühr abgezogen, und der Partner kann in diesem Zusammenhang keine Entschädigung von AirHelp fordern. AirHelp übernimmt alle mit der Überweisung der Gebühr verbundenen Kosten, das heißt die Überweisungskosten. Wenn Gebühren oder andere Zahlungen in einer anderen Währung als Euro (€) zu leisten sind, wird der fällige Betrag mit dem Wechselkurs des Euro-Referenzkurses der EZB zu dieser anderen Währung zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung umgerechnet. In diesem Fall enthält die Rechnung die Beschreibung der spezifischen Dienstleistung, die Gesamtkosten in Euro (€), die Gesamtkosten in der vereinbarten Währung und den angewandten Wechselkurs.

  6. Eine Forderung kann nur zu einer einmaligen Zahlung führen. Wenn eine Forderung versehentlich mehr als einmal akzeptiert wird, gilt nur die erste akzeptierte Forderung als bezahlte Forderung gemäß dieser Vereinbarung. Für bezahlte Forderungen, die als betrügerische Zahlung angesehen werden, ist keine Zahlung fällig.

  7. AirHelp entscheidet nach eigenem Ermessen, ob eine Forderung mit einer anderen Forderung identisch oder betrügerisch ist. In jedem Fall gilt eine Forderung, die bereits durch eine nicht partnerschaftliche Einreichung oder eine Einreichung durch einen anderen Partner zu einer akzeptierten Forderung geworden ist, nicht als akzeptierte Forderung für spätere Einreichungen durch Partner.

  8. Im Falle der Beendigung oder des Ablaufs der Vereinbarung wird der ausstehende Betrag, falls vorhanden, von AirHelp an den Partner gezahlt.

  9. Zahlungen werden für Besuche oder vereinbarte Aktionen auf der AirHelp-Website fällig, die durchgeführt werden von oder im Auftrag von:

    1. dem Partner;

    2. einem Mutterunternehmen oder Tochterunternehmen des Partners;

    3. Angestellten, Vertretern oder leitenden Angestellten des Partners oder eines Mutterunternehmens oder einer Tochtergesellschaft des Partners; oder

    4. einer natürlichen Person, die mit einer der oben genannten verwandt ist.

  10. Jeder Betrag, der von AirHelp durch die betrügerische oder rechtswidrige Verwendung einer Kredit-, Debit- oder anderen Zahlungskarte oder durch andere betrügerische oder rechtswidrige Mittel erhalten wird, berechtigt AirHelp dazu, die Rückzahlung von Zahlungen zu verlangen, die aufgrund solcher Besuche und Aktionen geleistet wurden.

  11. Wenn der Partner für die USt. registriert ist, gilt Folgendes:

    1. Alle in der oder in Bezug auf die Vereinbarung oder auf der AirHelp-Website angegebenen Zahlungsbeträge verstehen sich zuzüglich der von AirHelp an den Partner zu zahlenden USt. (0 % USt.);

    2. Der Partner ist allein verantwortlich für die Verbuchung dieser USt. bei den zuständigen Steuerbehörden.

  12. AirHelp ist berechtigt, vom Partner entsprechende Unterlagen anzufordern, wenn dies aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, einer Verwaltungsentscheidung oder eines Gerichtsbeschlusses erforderlich ist.

  13. Kunden, die über dieses Programm Forderungen geltend machen, gelten als Kunden von AirHelp, ohne ihren Status als Kunden des Partners zu beeinträchtigen. Dementsprechend gelten alle Regeln, Richtlinien und Arbeitsabläufe von AirHelp in Bezug auf Kundenforderungen und Kundenbetreuungsservice für diese Kunden im Hinblick auf ihre Transaktionen mit AirHelp. AirHelp kann seine Richtlinien und Arbeitsabläufe jederzeit im Einklang mit den geltenden Gesetzen ändern. AirHelp unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um aktuelle und korrekte Informationen bereitzustellen, kann jedoch die Verfügbarkeit oder den Preis eines bestimmten Dienstes nicht garantieren.

4 BEWERBEN DER PARTNERSCHAFT MIT AIRHELP

  1. Darüber hinaus bittet AirHelp zwar darum, dass sich der Partner als Mitglied des AirHelp Partnerprogramms identifiziert, aber ohne vorherige Genehmigung von AirHelp darf der Partner diese Verbindung nicht in irgendeiner Weise bewerben, die nicht in den Geltungsbereich des Links fällt. Solche Werbeaktionen können unter anderem Pressemitteilungen, Marketing-Materialien, Offline-Printwerbung oder Marketing-Kampagnen, Media-Kits, Screenshots, für das Co-Branding geänderte Grafiken oder ein anderes derartiges Format umfassen. Jede nicht von AirHelp genehmigte Werbeaktion gilt als Grund für die sofortige Kündigung dieser Vereinbarung und kann weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen. Alle derartigen Aktionen, die zuvor nicht mit AirHelp vereinbart und nicht mit dem implementierten AirHelp-Tracking-Link-Formular verwendet wurden, werden nicht vergütet.

  2. AirHelp kann für das Partnerprogramm werben, indem es in Pressemitteilungen, Marketing-Materialien, Offline-Printwerbung oder Marketing-Kampagnen, Medien-Kits, Screenshots, Grafiken oder anderen derartigen Formaten auf den Partner verweist, sofern dies in den Geltungsbereich dieser Vereinbarung fällt.

5 DATENSCHUTZ

  1. Jede Partei verpflichtet sich zur Einhaltung ihrer jeweils geltenden Datenschutzerklärung und hält sich bei der Aufzeichnung und Verarbeitung von Daten an die Datenschutz-Grundverordnung und alle anderen geltenden Gesetze, Regeln oder Vorschriften („Datenschutzgesetze“).

  2. Wenn entweder AirHelp oder der Partner Daten über Personen aufzeichnet, erklärt sich jede Partei damit einverstanden, dass sie die Personen vollständig über den Zweck der aufgezeichneten Informationen informiert und die Informationen nur zu diesem Zweck verwendet. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, bei allen wirtschaftlich angemessenen Anfragen, die AirHelp zur Einhaltung der Datenschutzgesetze für erforderlich hält, uneingeschränkt mit AirHelp zusammenzuarbeiten.

  3. Die Regeln und Standards der Datenverarbeitung von AirHelp werden in einer separaten „Datenschutzerklärung für das Partnerprogramm“ festgelegt, die als integraler Bestandteil der Vereinbarung zu betrachten ist.

6 GEISTIGES EIGENTUM

  1. Während der Laufzeit und vorbehaltlich dieser Vereinbarung gewährt AirHelp dem Partner hiermit ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares, gebührenfreies Recht und die Lizenz, den Link, das Link-Design und das AirHelp-Logo zu zeigen, ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen des Partners gemäß dieser Vereinbarung.

  2. Der Partner verpflichtet sich:

    1. alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um keine Handlungen oder Unterlassungen zu verursachen oder zuzulassen, die den Wert der geistigen Eigentumsrechte von AirHelp am Link und dem AirHelp-Logo oder dem AirHelp-Anspruch am Link und dem AirHelp-Logo beschädigen, gefährden oder verringern können, oder andere wissentlich zu ermutigen oder zu unterstützen, solche Handlungen oder Unterlassungen zu verursachen oder zuzulassen;

    2. bei Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung die Nutzung des Links einzustellen;

    3. falls AirHelp Sie benachrichtigt, die Nutzung eines Teils des Links einzustellen oder ihn zu ändern, dies innerhalb von vierzehn (14) Tagen zu tun;

    4. den Link nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und den von AirHelp zur Verfügung gestellten Richtlinien zur Nutzung des Links zu verwenden;

    5. keinen Namen, keine Marke oder kein Design zu verwenden, das dem Link oder dem AirHelp-Logo im Wesentlichen ähnlich ist oder mit diesem verwechselt werden kann; und

    6. keine in dem Link oder dem AirHelp-Logo enthaltene Marke mit anderen Marken, Logos, Geräten oder Namen zu kombinieren, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von AirHelp und in Übereinstimmung mit den Richtlinien von AirHelp.

  3. Jeglicher Firmenwert, der sich aus der Nutzung der Marken der anderen Partei ergibt, kommt ausschließlich dem Inhaber der Marke zugute, und weder während noch nach der Beendigung dieser Vereinbarung wird eine Partei Ansprüche auf die Marken oder den damit verbundenen Firmenwert der anderen Partei geltend machen.

7 GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

  1. Der Partner erkennt an, dass AirHelp der alleinige Eigentümer ist oder die Lizenzrechte für die geistigen Eigentumsrechte von AirHelp innehat.

  2. Jede Partei erkennt an, dass mit Ausnahme der hierin ausdrücklich vorgesehenen Bestimmungen durch nichts in dieser Vereinbarung den Parteien Eigentumsrechte an den Rechten des geistigen Eigentums der anderen Partei eingeräumt werden. Keine Partei wird versuchen, den Inhalt, die Links oder die Marken der anderen Partei zu ändern, zu dekompilieren, zu reproduzieren oder zu kopieren oder auf andere Weise die geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei zu nutzen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet.

  3. AirHelp stimmt der Verwendung seiner Marken ohne seine ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung nicht zu. Dies umfasst insbesondere die Verwendung von AirHelp-Warenzeichen oder von diesen Warenzeichen täuschend ähnlichen Elementen für Werbezwecke, mit Ausnahme von:

    1. Hypertextlinks zu AirHelp-Websites, denen AirHelp ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat;

    2. zum Zwecke der Identifizierung von AirHelp-Diensten oder -Angeboten auf der Partner-Website (sofern eine solche Verwendung von AirHelp genehmigt wurde);

    3. zum Zwecke der Identifizierung von AirHelp-Diensten oder -Angeboten auf der Partner-Website (sofern eine solche Verwendung von AirHelp genehmigt wurde). AirHelp zahlt dem Partner keine Summe für Internet-Traffic, der über ein Keyword, das eine AirHelp-Marke enthält, an AirHelp-Websites weitergeleitet wird.

8 GEWÄHRLEISTUNGEN UND ZUSICHERUNGEN

  1. Jede Partei versichert und garantiert, dass:

    1. die Ausführung der Vereinbarung durch diese Partei und die Erfüllung ihrer Pflichten und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht gegen irgendwelche Vereinbarungen verstößt, bei denen diese Partei eine Partei ist oder an die diese Partei sonst gebunden ist;

    2. diese Partei ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung mit der Sorgfalt, dem Geschick und der Gewissenhaftigkeit erfüllen wird, die von ordnungsgemäß ausgebildeten und kompetenten Personen mit Erfahrung und Sachkenntnis in der Materie der betreffenden Verpflichtungen erwartet werden kann.

  2. Der Partner verwendet den Link, die AirHelp-Warenzeichen/Logos und die AirHelp-Webseite auf eigenes Risiko und in der vorliegenden Form.

  3. AirHelp übernimmt keine Haftung gegenüber dem Partner, falls der Link, die AirHelp-Warenzeichen/Logos oder die AirHelp-Webseite oder eine von ihnen für ungültig erklärt wird oder Dritte Ansprüche wegen Verstößen oder anderweitig in Verbindung mit ihnen geltend machen.

  4. Der Partner sichert AirHelp zu und garantiert, dass seine Website, einschließlich der Marken und Inhalte des Partners, nicht die Rechte anderer verletzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Privatsphäre, Werbung oder andere persönliche oder Eigentumsrechte.

  5. Soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, werden hiermit alle Bedingungen, Garantien und Zusicherungen ausgeschlossen, die durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder auf andere Weise ausgedrückt oder impliziert werden.

  6. AirHelp gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf das Programm oder die über das Programm verkauften Dienstleistungen (einschließlich und ohne Einschränkung Garantien der Eignung, der Marktgängigkeit, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder jegliche stillschweigende Garantien, die sich aus einem Leistungs-, Handels- oder Gewohnheitsablauf ergeben). Darüber hinaus gibt AirHelp keine Zusicherung, dass der Betrieb seiner Website ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird, und AirHelp haftet nicht für die Folgen von Unterbrechungen oder Fehlern; AirHelp wird jedoch wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Fehler oder Unterbrechungen umgehend zu korrigieren.

9 VERTRAULICHKEIT

  1. Die Informationen, die die Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen austauschen, gelten als vertrauliche Informationen.

  2. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund darf eine Partei, die vertrauliche Informationen erhalten hat, die ihr von der anderen Partei offenbart wurden, diese vertraulichen Informationen nicht für einen anderen Zweck als die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verwenden und darf vertrauliche Informationen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei oder in Übereinstimmung mit den Ziffern 9.3 und 9.4 an eine Person weitergeben.

  3. Die sich aus Ziffer 9.1 ergebende Verpflichtung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die von den Parteien offengelegt werden können:

    1. an ihre Vorstände, sonstigen leitenden Angestellten, Mitarbeiter, soweit die Offenlegung für die Zwecke dieser Vereinbarung vernünftigerweise erforderlich ist; in diesem Fall hat sie sicherzustellen, dass die Offenlegung mit den Vertraulichkeitsverpflichtungen der Parteien gemäß dieser Vereinbarung übereinstimmt;

    2. wenn die Offenlegung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften erforderlich ist, aber nur in dem Umfang und zu dem Zweck der erforderlichen Offenlegung, nachdem sie die andere Partei, falls vernünftigerweise möglich, vorher schriftlich benachrichtigt hat, so dass die Partei, deren vertrauliche Informationen offengelegt werden sollen, die Möglichkeit erhält, die Offenlegung anzufechten oder eine angemessene Schutzanordnung zu beantragen. Die Partei hat die Beweislast für das Vorliegen einer der in diesem Unterabschnitt beschriebenen Ausnahmen zu tragen;

    3. wenn sie sich zum Zeitpunkt der Offenlegung im Besitz der Partei frei von jeglicher Verpflichtung zur Vertraulichkeit befand oder öffentlich zugänglich war;

    4. gegenüber potenziellen Investoren, wenn dies von einer Börse verlangt wird, vorausgesetzt, dass sie die andere Partei so bald wie möglich über die Offenlegung informiert;

    5. wenn zwischen den Parteien eine angemessene Erfüllung nachgewiesen werden kann.

  4. Eine Partei, die die vertraulichen Informationen gemäß Ziffer 9.3.5 offenlegen möchte, muss die andere Partei rechtzeitig vor einer solchen Offenlegung informieren.

10 FREISTELLUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND -AUSSCHLÜSSE

  1. Jede Partei (die „vertragsbrüchige Partei“) wird auf eigene Kosten die andere Partei, ihre verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter, Subunternehmer, Vertreter und Repräsentanten (zusammen die „klagende Partei“) von allen Verlusten freistellen, verteidigen und schadlos halten, die der klagenden Partei aus oder im Zusammenhang mit allen Forderungen, Klagen, Prozessen und Verfahren Dritter entstehen, die sich ergeben durch oder in Verbindung mit::

    1. jeder Verletzung oder angeblichen Verletzung einer Bedingung, Vertretung oder Garantie in dieser Vereinbarung durch die vertragsbrüchige Partei;

    2. der Verletzung oder angeblichen Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die vertragsbrüchige Partei;

    3. oder der Fahrlässigkeit oder dem vorsätzlichen Fehlverhalten der vertragsbrüchigen Partei, ihrer verbundenen Unternehmen und/oder ihrer und ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Subunternehmer, Vertreter und Repräsentanten, die im Rahmen ihrer Pflichten für die vertragsbrüchige Partei handeln (jede Haftung nach dieser Ziffer, außer in dem Umfang, in dem solche Verluste auf die Fahrlässigkeit oder das vorsätzliche Fehlverhalten der klagenden Partei, ihrer verbundenen Unternehmen, Vertreter und/oder ihrer und ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Subunternehmer, Vertreter und Repräsentanten, die im Rahmen ihrer Pflichten für die klagende Partei handeln, zurückzuführen sind.

  2. Die klagende Partei wird die vertragsbrüchige Partei umgehend schriftlich über jede Forderung informieren und ihr die Informationen und Unterstützung zukommen lassen, die die vertragsbrüchige Partei bei der Verhandlung, Verteidigung oder Beilegung einer solchen Forderung, über die die vertragsbrüchige Partei die Kontrolle hat, in angemessener Weise verlangt. Die vertragsbrüchige Partei gestattet dem Rechtsberater der klagenden Partei, an solchen Verhandlungen, Verteidigungen oder Vergleichen teilzunehmen. Ungeachtet des Vorstehenden darf die vertragsbrüchige Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der klagenden Partei keinen Vergleich oder eine andere Vereinbarung treffen, welche die klagende Partei wesentlich beeinträchtigt, und diese Zustimmung darf nicht in unangemessener Weise verweigert werden.

  3. Jede Partei entschädigt die andere Partei für alle Verluste, die der zweiten Partei aus oder im Zusammenhang mit Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten der ersten Partei, ihrer Partner und/oder ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter, die im Rahmen ihrer Pflichten für die erste Partei handeln, entstehen, es sei denn, diese Verluste sind auf die Fahrlässigkeit oder das vorsätzliche Fehlverhalten der zweiten Partei, ihrer Partner und/oder ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter, die im Rahmen ihrer Pflichten für die zweite Partei handeln, zurückzuführen.

  4. Die Haftung der Parteien für Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit, für die keine Beschränkung gilt, wird durch nichts in dieser Vereinbarung ausgeschlossen oder eingeschränkt.

  5. Mit Ausnahme der Bedingungen, die die Haftung ausschließen, ist keine der Parteien gegenüber der anderen Partei haftbar für indirekte oder Folgeschäden, sei es durch Fahrlässigkeit, Vertragsbruch, falsche Darstellung oder anderweitig, sowie für entgangenen Gewinn, Verlust von Firmenwert, Geschäftsmöglichkeiten oder erwartete Einsparungen.

11 EREIGNISSE HÖHERER GEWALT

  1. Wenn eine Partei durch ein Ereignis, das sich ihrer zumutbaren Kontrolle entzieht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streik, Aussperrung, Arbeitskonflikte, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, böswillige Beschädigung, Einhaltung eines Gesetzes oder einer Regierungsanordnung, einer Regel, einer Vorschrift oder Anweisung, Unfall, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm und Schwierigkeiten oder erhöhte Kosten bei der Beschaffung von Arbeitskräften, Waren oder Transport), an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen (einschließlich der Zahlung) gemäß dieser Vereinbarung gehindert oder verzögert wird, werden die Verpflichtungen der Partei gemäß dieser Vereinbarung ausgesetzt, solange das Ereignis andauert und in dem Umfang, in dem es verhindert oder verzögert wird.

12 KÜNDIGUNG

  1. Diese Vereinbarung beginnt mit dem Datum der Einreichung eines vollständigen Registrierungsformulars, das von AirHelp nicht auf unbestimmte Zeit abgelehnt wird, bis es von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Nach der Kündigung wird der Partner unverzüglich alle mit AirHelp zusammenhängenden Inhalte und Links von seiner Website entfernen.

  2. Der Partner ist lediglich berechtigt, Zahlungen für bezahlte Forderungen während der Laufzeit zu erhalten. Im Falle einer Überzahlung durch AirHelp verpflichtet sich der Partner, diese Überzahlung unverzüglich nach Benachrichtigung durch AirHelp zurück zu überweisen. AirHelp kann die Restzahlung des Partners für einen angemessenen Zeitraum zurückhalten, um sicherzustellen, dass alle Transaktionen korrekt abgeschlossen wurden.

  3. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens vierzehn (14) Tagen schriftlich kündigen.

  4. AirHelp kann diese Vereinbarung ohne weitere Ankündigung sofort kündigen:

    1. bei Verstoß gegen Bestimmungen aus Ziffer 7 und Ziffer 9,

    2. gemäß Ziffer 2.4. nach einer solchen Mitteilung,

    3. wenn AirHelp der Ansicht ist, dass der Partner einen Betrug begeht.

  5. Eine Partei, die diese Vereinbarung wirksam kündigt, haftet in keiner Weise gegenüber der anderen Partei für Verluste, die durch die Kündigung entstehen.

  6. Das Auslaufen oder die gültige Beendigung dieser Vereinbarung lässt die aufgelaufenen Rechte oder Verbindlichkeiten der jeweiligen Parteien unberührt.

  7. Eine Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei (die „vertragsbrüchige Partei“) nach dem Eintreten eines der folgenden Ereignisse kündigen:

    1. Die vertragsbrüchige Partei hat einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begangen und, falls der Verstoß behoben werden kann, es versäumt, den Verstoß innerhalb von 10 Geschäftstagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der anderen Partei, in der die Einzelheiten des Verstoßes dargelegt werden und die vertragsbrüchige Partei aufgefordert wird, den Verstoß zu beheben, zu beseitigen; oder,

    2. die vertragsbrüchige Partei fasst einen Beschluss für ihre Liquidation, ein zuständiges Gericht erlässt einen Beschluss für die Liquidation oder Auflösung der anderen Partei, es wird ein Verwaltungsbeschluss in Bezug auf die andere Partei erlassen oder ein Zwangsverwalter oder Konkursverwalter für einen Vermögenswert der vertragsbrüchigen Partei ernannt oder eine Belastung wird in Besitz genommen oder ein Vermögenswert der vertragsbrüchigen Partei verkauft, oder die vertragsbrüchige Partei trifft eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern im Allgemeinen oder stellt einen Antrag an ein zuständiges Gericht zum Schutz vor ihren Gläubigern im Allgemeinen.

  8. Wenn diese Vereinbarung ausläuft oder aus irgendeinem Grund rechtsgültig gekündigt wird:

    1. werden alle hierunter gewährten Rechte und Lizenzen sowie alle hierunter auferlegten Verpflichtungen und Zusicherungen sofort eingestellt, sofern nicht ausdrücklich hierin anders geregelt; und

    2. wird jede Partei die Nutzung aller vertraulichen Informationen, Rechte des geistigen Eigentums, Links und/oder Marken der anderen Partei, die sich zu diesem Zeitpunkt in ihrem Besitz befinden, einstellen.

13 ALLGEMEINES

  1. Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf die in dieser Vereinbarung behandelten Angelegenheiten und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar.

  2. Der Partner kann ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von AirHelp (die Zustimmung liegt im Ermessen von AirHelp) keine Rechte aus dieser Vereinbarung übertragen. AirHelp kann seine Rechte aus dieser Vereinbarung ohne weitere Ankündigung frei übertragen.

  3. Mitteilungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung bedürfen der Schriftform in englischer Sprache und müssen per E-Mail versandt werden. Im Zweifelsfall wird davon ausgegangen, dass eine solche Mitteilung sieben (7) Tage nach dem Versenden per E-Mail an die andere Partei wirksam wird.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft, und die Parteien vereinbaren, eine ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die der Absicht und den wirtschaftlichen Auswirkungen der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

  5. Jede Vertragspartei tritt als unabhängiger Vertragsschließender auf, und nichts in dieser Vereinbarung begründet eine Partnerschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen, eine Agentur, ein Franchise, eine Handelsvertretung oder ein Beschäftigungsverhältnis zwischen den Vertragsparteien oder ist so auszulegen. Keine der Parteien hat das Recht, die Vollmacht oder die Befugnis, im Namen der anderen Partei zu handeln oder eine Verpflichtung zu begründen, weder ausdrücklich noch stillschweigend.

  6. Der Partner erkennt an, dass er diese Vereinbarung gelesen hat und all ihren Bestimmungen zustimmt. Der Partner versteht, dass AirHelp jederzeit (direkt oder indirekt) um Kundenempfehlungen zu Bedingungen werben kann, die von den in dieser Vereinbarung enthaltenen abweichen können, oder Websites betreiben kann, die der Partner-Website ähnlich sind oder mit ihr konkurrieren. Der Partner hat unabhängig die Zweckmäßigkeit einer Teilnahme am Programm bewertet und verlässt sich nicht auf Zusicherungen, Garantien oder Erklärungen, die nicht in dieser Vereinbarung festgelegt sind.

  7. Jede Partei behält sich das Recht vor, ihre eigenen Inhalte, Links oder Marken von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen und nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei zu ändern.

  8. AirHelp ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und/oder zusätzliche Bedingungen festzulegen. AirHelp wird den Partner über solche Änderungen mit einer Frist von mindestens einundzwanzig (21) Tagen schriftlich informieren. Wenn der Partner die Mitteilung über die Ablehnung der Annahme der neuen Bedingungen nicht einreicht, wird davon ausgegangen, dass der Partner diesen Bedingungen zugestimmt hat. Wenn der Partner die neuen Bedingungen und Bestimmungen ablehnt, endet die Vereinbarung automatisch mit dem Ende der Laufzeit.

  9. Diese Vereinbarung und alle sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Angelegenheiten unterliegen deutschem Recht. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.

  10. Sofern Übersetzungen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurden, dienen diese nur zu Informationszwecken. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung in englischer Sprache und der Übersetzung ist der englische Wortlaut maßgebend.

Aktualisiert: 19/12/2023.
Version: ATC1.23_DE

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