Flugnnullierungen und Flugverspätungen am Flughafen Basel
Wenn Verspätungen und Annullierungen am Flughafen Basel Ihre Reisepläne ruinieren, bietet AirHelp Ihnen Unterstützung. Wir machen die Forderung einer möglichen Entschädigung von bis zu 600 € pro Person für Sie einfach und stressfrei, indem wir den ganzen Papierkram und die rechtlichen Angelegenheiten für Sie erledigen. Finden Sie heraus, wie viel Ihnen zustehen könnte, indem Sie auf den unten stehenden Link klicken.
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
Ihre Fluggastrechte am Flughafen Basel
Wir wissen, wie frustrierend es sein kann, am Flughafen Basel von Verspätungen und Annullierungen betroffen zu sein. Für die meisten Menschen ist das Reisen schon ohne die zusätzliche Belastung durch einen beeinträchtigten Flug stressig genug. Schließlich kann ein verspäteter Flug zu verpassten Verbindungen, Reservierungen und Veranstaltungen führen – mit anderen Worten, durch eine Verspätung verliert man nicht nur Zeit, sondern auch Geld.
Aus diesem Grund wurde die EU-Verordnung Nr. 261/2004 geschaffen. Das Gesetz ist auch als EG 261 bekannt und schützt Fluggäste, indem es die Fluggesellschaften finanziell für Flugverspätungen und andere Beeinträchtigungen, für die sie verantwortlich sind, zur Rechenschaft zieht.
Laut EG 261 können Annullierungen und Verspätungen am Flughafen
Gilt die Verordnung EG 261 für Ihren Flug?
Route | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflüge vom Flughafen Basel | ✔️ Ja | ✔️ Ja |
Ankünfte am Flughafen Basel | ✔️ Ja | ❌ Nein |
Entschädigung für Annullierungen am Flughafen Basel
Bei der Annullierung eines Fluges am Flughafen Basel haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, sofern die Fluggesellschaft für die Beeinträchtigung verantwortlich gemacht werden kann.
Ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben oder nicht, hängt auch davon ab, wann die Fluggesellschaft Ihren Flug annulliert hat. Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug davon erfahren, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Der Betrag, den Sie erhalten, hängt von der Entfernung ab, die Ihr Flug zurücklegen sollte.
Unabhängig davon, ob Sie eine Entschädigung erhalten oder nicht, ist die Fluggesellschaft dennoch verpflichtet, Sie zu versorgen, was bedeutet, dass sie Ihnen kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und Unterkunft zur Verfügung stellen muss.
EG 261 besagt auch, dass Sie einen Ersatzflug zu Ihrem geplanten Zielflughafen erhalten müssen – vorausgesetzt, Sie möchten die Reise noch antreten. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu erhalten.
Hier können Sie mehr erfahren.
Entschädigung für verspätete Flüge am Flughafen Basel
Wenn Sie am Flughafen Basel Verspätungen hatten, die länger als 3 Stunden dauerten, könnten Sie möglicherweise eine Entschädigung erhalten, wenn festgestellt wurde, dass die Fluggesellschaft für die Beeinträchtigung verantwortlich ist.
Es ist wichtig, dass hinsichtlich des Entschädigungsanspruchs die Ankunftszeit an Ihrem Zielflughafen zählt, nicht die Abflugzeit. Das bedeutet, dass Sie und Ihre Mitreisenden möglicherweise eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person erhalten, wenn Sie mehr als 3 Stunden zu spät an Ihrem Zielflughafen angekommen sind.
Neben der Entschädigung haben Sie auch das Recht auf Verpflegung, was bedeutet, dass die Fluggesellschaft für die Bereitstellung von Mahlzeiten und Erfrischungen verantwortlich ist und Ihnen ohne Aufschlag ein Hotelzimmer zur Verfügung stellen muss, wenn Sie voraussichtlich lange warten müssen.
Hier können Sie mehr über Ihre Rechte während einer Flugverspätung erfahren.
Wie viel Entschädigung können Sie erhalten?
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge äußerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261
Die zurückgelegte Strecke ist der Hauptfaktor zur Festlegung der Entschädigungshöhe. Die Länge der Verspätung kann jedoch in einigen Fällen auch die Höhe der Entschädigung beeinflussen. Verwenden Sie AirHelp, um genau zu berechnen, welche Entschädigung Ihnen möglicherweise zusteht.
Außergewöhnliche Umstände – Wann sind Flüge nicht entschädigungsberechtigt?
Selbst wenn es am Flughafen
Außergewöhnliche Umstände sind Unwetter, Naturkatastrophen, politische Unruhen und Streiks der Flughafenmitarbeiter oder der Flugsicherung. (Streiks von Mitarbeitern der Fluggesellschaft sind jedoch gemäß EG 261 entschädigungsberechtigt.)
Sie sollten Ihren Entschädigungsanspruch prüfen, wenn:
- Ihr Flug um als 3 Stunden oder mehr verspätet war oder er weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wurde.
- Der Abflughafen in der EU liegt oder der Flug von einer EU-Fluggesellschaft angeboten wurde und in der EU landen sollte.
- Die Beeinträchtigung innerhalb der letzten 3 Jahre eintrat.
Stellen Sie mit weltweit führenden Organisation für Fluggastrechte Ihre Forderung und erhalten Sie die Ihnen zustehende Entschädigung. Die Forderungsstellung mit AirHelp ist einfach und stressfrei. Beginnen Sie jetzt Ihre Forderung.
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