Rückerstattung und Entschädigung: I-FLY
Es ist frustrierend, wenn Ihre Reisepläne aufgrund einer Flugverspätung oder -annullierung durcheinander gebracht werden. Wenn Ihr Flug an einem europäischen Flughafen gestartet ist, haben wir gute Nachrichten für Sie – Ihnen könnte eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person von I-FLY zustehen. Grund dafür ist ein EU-Recht, das Fluggästen ermöglicht, Entschädigung für Annullierungen oder Verspätungen von I-FLY zu fordern. AirHelp kann schnell überprüfen, wie viel Ihnen womöglich zusteht – und macht die Forderung der Entschädigung bei I-FLY zum Kinderspiel!
Alle Fluggesellschaften
Alle Länder
Keine Entschädigung, keine Gebühr
I-FLY Entschädigung bei Flugverspätung
Jeder I-FLY-Flug, der von einem europäischen Flughafen abfliegt, unterliegt europäischem Recht, das Fluggäste bei Flugverspätungen schützt.
Dieses Gesetz, bekannt als EG 261, besagt, dass Fluggesellschaften ihren Fluggästen im Falle einer Verspätung Essen, Getränke und Zugang zu Kommunikation bieten müssen. Sie müssen bei Bedarf auch Unterkunftsmöglichkeiten und Ersatzflüge anbieten.
Wenn I-FLY für die Verspätung verantwortlich ist und sollte die Verspätung 3 Stunden oder mehr betragen, steht den Fluggästen laut Gesetz darüber hinaus eine Entschädigung zu. Alle Details finden Sie in unserem Leitfaden zu Entschädigung bei Flugverspätungen.
Wenn Sie also mehr als 3 Stunden zu spät an Ihrem Ziel ankommen, lohnt es sich immer zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung von I-FLY für die Flugverspätung haben. Ihnen könnten bis zu 600 € pro Person zustehen.
Wir machen die Entschädigungsforderung für Flugverspätungen bei I-FLY so einfach wie möglich. Unser Entschädigungsrechner und unseren Experten für Fluggastrechte bestätigen Ihre Gesamtverspätung und stellen sicher, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, die Ihren Anspruch beeinträchtigen. Sie können in der Regel Entschädigung für Flüge fordern, die in den vergangenen 3 Jahren erfolgt sind.
I-FLY Entschädigung bei Flugannullierungen
In Europa schützt die Verordnung EG 261 alle Passagiere bei Flugannullierungen, insbesondere bei kurzfristigen Stornierungen.
Wenn I-FLY Fluggäste weniger als 14 Tage vor dem Abflug ihres Fluges von einem europäischen Flughafen über die Annullierung informiert, haben sie möglicherweise aufgrund der Flugstornierung gegenüber I-FLY Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 € pro Person.
Es sei denn, es gab wegen außergewöhnlichen Umständen für I-FLY keine andere Möglichkeit, als den Flug zu annullieren. Das Gesetz sieht vor, dass Fluggesellschaften nur dann eine Entschädigung zahlen müssen, wenn sie eine Schuld trifft. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Passagiere ihren Zielflughafen erreichen bzw. eine vollständige Rückerstattung für ihren Flug erhalten.
Fluggesellschaften wie I-FLY müssen außerdem auch dann keine Entschädigung zahlen, wenn sie einen Alternativflug anbieten können, der zu einem fast gleichen Zeitpunkt ankommt wie der ursprüngliche gebuchte. Die genauen Zeitrahmen sind in unserem Leitfaden zur Entschädigung bei Flugausfall enthalten.
Flugentschädigung und Fluggastrechte
Obwohl es sich bei I-FLY nicht um eine europäische Fluggesellschaft handelt, unterliegt sie bei jedem Abflug von einem europäischen Flughafen den europäischen Gesetzen. Das bedeutet, dass Passagiere, die mit I-FLY von einem europäischen Flughafen abfliegen, durch die EU-Verordnung EG 261 geschützt sind, eines der weltweit umfassendsten Gesetze für Fluggastrechte.
Dadurch haben Passagiere das Recht, eine Entschädigung für Flugverspätungen, für Annullierungen seitens I-FLY oder für Überbuchungen zu verlangen, wenn I-FLY für das Problem verantwortlich ist.
Leider gilt der gleiche Schutz nicht für Flüge in die andere Richtung. I-FLY-Passagiere, die in der EU landen, werden nicht durch EG 261 geschützt, wenn sich der Abflughafen außerhalb der EU befindet. Bei diesen Flügen müssen Sie überprüfen, ob andere Fluggastrechte greifen.
Welche I-FLY-Flüge werden durch EG 261 abgedeckt?
Abgedeckt durch EG 261 | |
---|---|
Flüge ab EU-Flughäfen | ✔️ Ja |
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommen | ❌ Nein |
Höhe der Flugentschädigung durch I-FLY?
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261
Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und besondere Umstände, die sich darauf auswirken können, wie viel Entschädigung im Einzelfall gefordert werden kann. AirHelp hilft Ihnen bei der Überprüfung Ihrer möglichen Entschädigung. Nutzen Sie hierfür unseren kostenlosen Entschädigungsrechner.
Delta Airlines rückerstattung
Libyan Airlines rückerstattung
Auric Air rückerstattung
Garuda Indonesia rückerstattung
Passaredo rückerstattung
Smart Aviation Company rückerstattung
Air Mauritius rückerstattung
Air India rückerstattung
Pegasus Airlines rückerstattung
Air Moldova rückerstattung
Polar Airlines rückerstattung
Atlas Global rückerstattung
Yakutia Airlines rückerstattung
Tradewind rückerstattung
China Airlines rückerstattung
Rückerstattung von Air Baltic
Cairo Aviation rückerstattung
South African Airways rückerstattung
Rückerstattung von Ukraine Airlines
Rückerstattung von Wizz Air
Flexflight rückerstattung
Air Nostrum rückerstattung
TUI Airlines rückerstattung
Jambojet rückerstattung
Air Algerie rückerstattung
Angara Airlines rückerstattung
Yanair rückerstattung
Okay Airways rückerstattung
Air Lubo rückerstattung
Air New Zealand rückerstattung
AirHelp ist bekannt aus: