Es ist frustrierend, wenn Ihre Reisepläne aufgrund einer Flugverspätung oder -annullierung durcheinander gebracht werden. Wenn Ihr Flug an einem europäischen Flughafen gestartet ist, haben wir gute Nachrichten für Sie – Ihnen könnte eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person von Eastar Jet zustehen. Grund dafür ist ein EU-Recht, das Fluggästen ermöglicht, Entschädigung für Annullierungen oder Verspätungen von Eastar Jet zu fordern. AirHelp kann schnell überprüfen, wie viel Ihnen womöglich zusteht – und macht die Forderung der Entschädigung bei Eastar Jet zum Kinderspiel!
Jeder Eastar Jet-Flug, der von einem europäischen Flughafen abfliegt, unterliegt europäischem Recht, das Fluggäste bei Flugverspätungen schützt.
Dieses Gesetz, bekannt als EG 261, besagt, dass Fluggesellschaften ihren Fluggästen im Falle einer Verspätung Essen, Getränke und Zugang zu Kommunikation bieten müssen. Sie müssen bei Bedarf auch Unterkunftsmöglichkeiten und Ersatzflüge anbieten.
Wenn Eastar Jet für die Verspätung verantwortlich ist und sollte die Verspätung 3 Stunden oder mehr betragen, steht den Fluggästen laut Gesetz darüber hinaus eine Entschädigung zu. Alle Details finden Sie in unserem Leitfaden zu Entschädigung bei Flugverspätungen.
Wenn Sie also mehr als 3 Stunden zu spät an Ihrem Ziel ankommen, lohnt es sich immer zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung von Eastar Jet für die Flugverspätung haben. Ihnen könnten bis zu 600 € pro Person zustehen.
Wir machen die Entschädigungsforderung für Flugverspätungen bei Eastar Jet so einfach wie möglich. Unser Entschädigungsrechner und unseren Experten für Fluggastrechte bestätigen Ihre Gesamtverspätung und stellen sicher, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, die Ihren Anspruch beeinträchtigen. Sie können in der Regel Entschädigung für Flüge fordern, die in den vergangenen 3 Jahren erfolgt sind.
In Europa schützt die Verordnung EG 261 alle Passagiere bei Flugannullierungen, insbesondere bei kurzfristigen Stornierungen.
Wenn Eastar Jet Fluggäste weniger als 14 Tage vor dem Abflug ihres Fluges von einem europäischen Flughafen über die Annullierung informiert, haben sie möglicherweise aufgrund der Flugstornierung gegenüber Eastar Jet Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 € pro Person.
Es sei denn, es gab wegen außergewöhnlichen Umständen für Eastar Jet keine andere Möglichkeit, als den Flug zu annullieren. Das Gesetz sieht vor, dass Fluggesellschaften nur dann eine Entschädigung zahlen müssen, wenn sie eine Schuld trifft. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Passagiere ihren Zielflughafen erreichen bzw. eine vollständige Rückerstattung für ihren Flug erhalten.
Fluggesellschaften wie Eastar Jet müssen außerdem auch dann keine Entschädigung zahlen, wenn sie einen Alternativflug anbieten können, der zu einem fast gleichen Zeitpunkt ankommt wie der ursprüngliche gebuchte. Die genauen Zeitrahmen sind in unserem Leitfaden zur Entschädigung bei Flugausfall enthalten.
Obwohl es sich bei Eastar Jet nicht um eine europäische Fluggesellschaft handelt, unterliegt sie bei jedem Abflug von einem europäischen Flughafen den europäischen Gesetzen. Das bedeutet, dass Passagiere, die mit Eastar Jet von einem europäischen Flughafen abfliegen, durch die EU-Verordnung EG 261 geschützt sind, eines der weltweit umfassendsten Gesetze für Fluggastrechte.
Dadurch haben Passagiere das Recht, eine Entschädigung für Flugverspätungen, für Annullierungen seitens Eastar Jet oder für Überbuchungen zu verlangen, wenn Eastar Jet für das Problem verantwortlich ist.
Leider gilt der gleiche Schutz nicht für Flüge in die andere Richtung. Eastar Jet-Passagiere, die in der EU landen, werden nicht durch EG 261 geschützt, wenn sich der Abflughafen außerhalb der EU befindet. Bei diesen Flügen müssen Sie überprüfen, ob andere Fluggastrechte greifen.
Abgedeckt durch EG 261 | |
---|---|
Flüge ab EU-Flughäfen | ✔️ Ja |
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommen | ❌ Nein |
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261
Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und besondere Umstände, die sich darauf auswirken können, wie viel Entschädigung im Einzelfall gefordert werden kann. AirHelp hilft Ihnen bei der Überprüfung Ihrer möglichen Entschädigung. Nutzen Sie hierfür unseren kostenlosen Entschädigungsrechner.
Air Canada Rouge rückerstattung
Solenta Aviation rückerstattung
Turkmenistan Airlines rückerstattung
Mandarin Airlines rückerstattung
Canaryfly rückerstattung
Arkia rückerstattung
Global Africa Aviation rückerstattung
Rückerstattung von United Airlines
Sun Country Airlines rückerstattung
Rückerstattung von Oman Air
Air Astana rückerstattung
Air India rückerstattung
Pakistan International Airlines rückerstattung
Skywest Airlines rückerstattung
Tailwind Airlines rückerstattung
Korean Air rückerstattung
Swoop rückerstattung
Nouvelair rückerstattung
Kenya Airways rückerstattung
Golden Myanmar Airlines rückerstattung
Transmile Air rückerstattung
Ais Airlines rückerstattung
Rückerstattung von Easyjet
Skyup Airlines rückerstattung
Rückerstattung von Ukraine Airlines
Sunwing Airlines rückerstattung
Ewa Air rückerstattung
Fly One rückerstattung
Bluebird Airways rückerstattung
Yanair rückerstattung
AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
Copyright © 2023 AirHelp