Small Planet-Insolvenz: Das müssen Passagiere nun wissen

Small Planet-Insolvenz: Das müssen Passagiere nun wissen

Letzte Aktualisierung: 16. März 2021

Berlin, 19. September 2018. Die Charterfluggesellschaft Small Planet Airlines hat aktuell Antrag auf Insolvenz gestellt. Was Passagiere, die zeitnah mit der Airline fliegen wollen, nun beachten müssen, erklärt Laura Kauczynski. Sie ist Expertin für Fluggastrecht des Fluggasthelfer-Portals AirHelp:

“Small Planet Airlines hat aktuell einen Insolvenzantrag gestellt. Der Flugbetrieb soll zunächst aufrechterhalten werden. Das bedeutet, dass Passagiere, die von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen sind, weiterhin das Recht auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro haben. Die Höhe der Entschädigungszahlungen ist dabei abhängig von der Länge der Verspätung am Zielort, der Flugdistanz sowie dem Grund für die Flugverspätung oder den -ausfall. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere weiterhin dabei, von ihrem Recht auf eine Entschädigung Gebrauch zu machen – notfalls auch vor Gericht.”

Laura Kauczynski ergänzt:

“Sollte der Flugbetrieb von Small Planet Airlines jedoch eingestellt werden, hätten bereits gekaufte Tickets keine Gültigkeit mehr. Ob in diesem Fall eine Kompensation geleistet wird, hängt von der Art der Buchung ab:

  • Wer seinen Flug direkt über die Fluggesellschaft gebucht hat, würde aufgrund der Insolvenz leer ausgehen.
  • Anders sieht es jedoch bei der Buchung über einen Reiseanbieter oder eine Partnerairline aus. Beide stünden im Falle einer Insolvenz in der Verantwortung und müssten für eine Alternativbeförderung sorgen oder den Preis für den Flug erstatten, wenn die Flüge durch eine Reiseversicherung abgedeckt wurden. Dies gilt in jedem Fall für Pauschalreisen.
  • Eine weitere Möglichkeit auf Entschädigung besteht für Passagiere, die zwar bei Small Planet Airlines direkt gebucht haben, aber als Zahlungsmittel die Kreditkarte genutzt haben. Denn dann kann der Zahlung unter Umständen widersprochen werden, bevor sie der Airline gutgeschrieben wird. Außerdem besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt.”

Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit: https://www.airhelp.com/de/ihre-rechte.

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