Unsere Gebühren

1. EINLEITUNG

  1. Diese Gebührenübersicht stellt die vollständige Preisliste zur Erbringung unserer Servicedienstleistungen dar. Bitte lesen Sie sie sorgfältig.

  2. Wir empfehlen Ihnen, AirHelp erst dann für einen unserer Dienste in Anspruch zu nehmen, wenn Sie diese Nutzungsbedingungen, die Datenschutzerklärung und Unsere Gebühren gelesen und verstanden haben. Wenn Sie Fragen, Zweifel oder Bedenken haben, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected] oder lesen Sie unsere FAQ.

  3. Bitte beachten Sie: Sollte sich Ihre Forderung auf einen Flug mit Zielflughafen oder Abflugort in Brasilien beziehen, gelten für die Nutzung unserer Dienste möglicherweise die Brasilianischen AGBs und unsere Brasilianische Preisliste.

2. DEFINITIONEN

Unsere Gebühren gelten in Verbindung mit unseren Nutzungsbedingungen, wo Sie auch alle definierten Begriffe nachlesen können.

3. KOSTENLOSE DIENSTE

AirHelp berechnet Ihnen keine Gebühren für die Anspruchsprüfung, den Informationsdienst oder wenn der Entschädigungsdienst keine Flugentschädigung bewirkt.

4. GEBÜHREN FÜR DIE ENTSCHÄDIGUNGSDIENSTLEISTUNG

  1. Mit dem Entschädigungsdienst hilft AirHelp Ihnen, eine Flugentschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten. Bei dem Modell von AirHelp entstehen Ihnen keine Kosten, falls keine Forderungen durchgesetzt werden. Das bedeutet, dass AirHelp Ihnen im Rahmen des Entschädigungsdienstes nur dann Gebühren in Rechnung stellt, wenn wir von der Fluggesellschaft eine Flugentschädigung für Sie erhalten haben.

  2. Es gibt zwei Arten von Gebühren, die AirHelp für den Entschädigungsdienst erheben kann. Zunächst berechnen wir die Servicegebühr und dann, je nachdem, ob wir rechtliche Schritte einleiten müssen, auch die Rechtsweggebühr. Diese Gebühren werden von dem Gesamtbetrag der Flugentschädigung, die AirHelp von der Fluggesellschaft erhalten kann, abgezogen.

    Entschädigungsdienst (Gebühr enthalten in der Flugentschädigung)
    Servicegebühr*: 35 %
    Rechtsweggebühr*: 15 %
    *Inklusive USt.

  3. AirHelp+-Mitglieder zahlen weder die Servicegebühr noch die Rechtsweggebühr für den Entschädigungsdienst. AirHelp+ Mitglieder zahlen die unten aufgeführten Gebühren für die Mitgliedschaft.

    Wie das funktioniert, wird in den folgenden Klauseln erklärt:

  4. Servicegebühr

    Für jede Forderung, für die wir eine Flugentschädigung erhalten haben, fällt eine Servicegebühr in Höhe von 35 % der Gesamtsumme, einschließlich der geltenden MwSt., an.

  5. Rechtsweggebühr

    Die Rechtsweggebühr fällt nur dann an, wenn AirHelp zur Erbringung der Entschädigungsdienstleistung rechtliche Schritte einleiten muss. Die Rechtsweggebühr beträgt 15 % der Gesamtsumme, inklusive USt. Die Rechtsweggebühr wird von Ihrer Flugentschädigung zusätzlich zu der Servicegebühr abgezogen.

  6. Rechtsverfolgungskosten

    Durch die Geltendmachung Ihrer Forderung im Rechtsverfahren, ist es möglich, dass AirHelp Rechtsverfolgungskosten wie Anwaltskosten und je nach Gerichtsbarkeit Gerichtskosten entstehen. In diesem Fall übernimmt AirHelp die Rechtsverfolgungskosten. Setzt AirHelp die Forderung im Rechtsverfahren erfolgreich durch und erhält eine Flugentschädigung, wird AirHelp bei Gericht die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten durch die Fluggesellschaft geltend machen. Ist dies erfolgreich, ist AirHelp berechtigt, diese Beträge zu behalten. Sollte AirHelp mit den rechtlichen Schritten keinen Erfolg haben, kann das Gericht der Fluggesellschaft Rechtsverfolgungskosten zusprechen. In diesem Fall wird AirHelp die Rechtsverfolgungskosten der Fluggesellschaft übernehmen.

    AirHelp wird Ihnen keine Rechtskosten oder Gerichtsgebühren in Rechnung stellen, außer wie in den Abschnitten Rücktritt und Kündigung der Nutzungsbedingungen beschrieben. AirHelp behält sich das Recht vor, Ihnen Rechtskosten dann in Rechnung zu stellen, wenn Sie vom Entschädigungsservice zurückgetreten sind, nachdem AirHelp bereits rechtliche Schritte eingeleitet hat, oder wenn Sie diese Bedingungen verletzt haben.

  7. Hinweis für dänische Kunden

    Wenn Sie ein Kunde mit Wohnsitz in Dänemark sind, gelten für Sie feste Gebührensätze bei der Inanspruchnahme der Entschädigungsdienstleistung. Die Servicegebühr entspricht dabei 35 % der typischen Flugentschädigung.

    Die Rechtsweggebühr entspricht 15 % der typischen Flugentschädigung.

    Sie können die Beträge hier einsehen.

    Alle Gebühren enthalten MwSt.

  8. Hinweis für schwedische Kunden

    Wenn Sie ein Kunde mit Wohnsitz in Schweden sind und wir in Ihrem Auftrag eine Forderung bei einem schwedischen Gericht geltend machen, wird AirHelp die Anmeldegebühr in Ihrem Namen bezahlen. Es kann erforderlich sein, dass ein Rechtsanwalt eine rechtliche Prüfung vornimmt, bevor die Forderung bei Gericht eingereicht wird. Die Rechtsanwaltskosten richten sich hierbei nach dem gängigen Stundensatz. Weitere Informationen über den Stundensatz finden Sie hier.

    Wenn die durch AirHelp eingereichte Forderung vor Gericht Erfolg hat, kann AirHelp bei Gericht die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten durch die Fluggesellschaft beantragen. Sollte dem entsprochen werden, stehe die erstatteten Kosten AirHelp zu, um die ursprünglich verauslagten Kosten zu decken. Hat die Forderung vor Gericht keinen Erfolg, übernimmt AirHelp die Rechtsverfolgungskosten. Eine Weiterberechnung an Sie erfolgt nicht.

  9. Kulanzleistung

    Wenn AirHelp eine Flugentschädigung als Kulanzleistung erhalten hat, berechnen wir Ihnen eine Gebühr von 29,99 US$. AirHelp verzichtet auf diese Gebühr, wenn es sich bei der Flugentschädigung (i) um einen Geldbetrag von weniger als 30,00 US$ oder (ii) um Sachleistungen und weniger als 3.000 Treuepunkte handelt.

5. AIRHELP+ MITGLIEDSCHAFTSGEBÜHREN

  1. Als AirHelp+ Mitglied, erhalten Sie die AirHelp+ Services einschließlich der Entschädigungsdienstleistung gemäß den Nutzungsbedingungen ohne das hierfür zusätzlich die Servicegebühr und die Rechtsweggebühr fällig wird im Falle eine Flugentschädigung.

  2. Wenn Sie ein AirHelp+ Mitglied sind und AirHelp eine Kulanzleistung erhält, wird hierfür keine Gebühr fällig.

  3. Die Standardgebühren für die verschiedenen AirHelp+ Mitgliedschaften sind wie folgt:

    Smart AirHelp+-Tarif
    Jährlich: 39,99 €

    Ihr AirHelp+-Tarif
    Jährlich: 99,99 €

    Über Dritte erworbene Tarife:
    Wie in Klausel 6 beschrieben, werden die Gebühren zwischen Ihnen und dem Unternehmen vereinbart, das Ihnen AirHelp+ verkauft hat.

  4. Wenn Sie eine Sondergebühr für die Mitgliedschaft erhalten haben, entnehmen Sie die entsprechende Gebühr bitte den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Angebots.

6. SONDERGEBÜHREN FÜR KUNDEN VON REISEBÜROS ODER ANDEREN UNTERNEHMEN

Die Inanspruchnahme der AirHelp Services unterliegt den Nutzungsbedingungen. Wenn Sie jedoch einen Vertrag mit einem Reisebüro, einer Reiseagentur oder einem anderen Unternehmen abgeschlossen haben, können die Zahlungsbedingungen differieren. Die Gebührenstruktur, die Auszahlungsoptionen, die Währungsumrechnung und Serviceleistungen unterliegen dann den jeweiligen Nutzungsbedingungen. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen Zahlungen in Ihrem Namen an AirHelp leistet. Jedoch wird auch in diesem Fall die Summe der Ihnen berechneten Servicegebühr und Rechtsweggebühr nicht die Höhe der oben genannten Summe aus Servicegebühr und Rechtsweggebühr überschreiten.

7. GESAMTBETRAG DER FLUGENTSCHÄDIGUNG

  1. AirHelp zahlt Ihnen immer den vollen Betrag, den wir für die Flugentschädigung für Ihre Forderung erhalten haben, abzüglich Unserer Gebühren („Ihr Gesamtbetrag“).

  2. Wenn die Entschädigungsdienstleistung nach den Europäischen Verordnungen über Fluggastrechte erfolgt, zahlt AirHelp Ihnen den Gesamtbetrag in EUR (€).

  3. Wenn der Entschädigungsdienst nach einer anderen Fluggastrechteverordnung erfolgt, zahlt AirHelp Ihnen den Gesamtbetrag immer in der Währung aus, die nach dieser Verordnung vorgeschrieben ist oder die Ihnen von AirHelp angeboten wird, wenn Sie die Währung Ihres Wohnsitzes wählen.

  4. Falls die Fluggesellschaft die Flugentschädigung in einer anderen als der oben angegebenen Währung auszahlt, wird der Betrag vom Zahlungsanbieter anhand der von ihm oder den Finanzinstituten, mit denen er zusammenarbeitet, bereitgestellten Wechselkurse umgerechnet. AirHelp berechnet Ihnen keine zusätzlichen Bankprovisionen oder Gebühren.

  5. Der endgültige Betrag hängt von dem Datum ab, an dem die Fluggesellschaft die Überweisung an AirHelp übermittelt hat.

8. INTERNATIONALE BANKÜBERWEISUNGEN

  1. AirHelp bietet internationale Banküberweisungen über eine von AirHelp beauftragten Drittpartei ohne zusätzliche Gebühren an. AirHelp übernimmt jedoch keine Gebühren oder Kosten, die von der Empfängerbank oder Ihrem Zahlungsvermittler entstehen. Ihre Bank kann weiterhin eine Wechselkursgebühr erheben.

  2. In der Regel wird Ihnen die Flugentschädigung in EUR (€) überwiesen. Daher kann es sein, dass Sie bei Erhalt Ihres Gesamtbetrags einen anderen Betrag auf Ihrem Bankkonto erhalten, wenn der Betrag von Ihrer Bank oder einem Zwischeninstitut in eine andere Währung umgetauscht werden musste. AirHelp hat keine Möglichkeit, die Wechselkurse zu kontrollieren oder zu bestimmen, wie oder wann die Beträge während des Transports oder bei Erhalt in eine andere Währung umgerechnet werden.

9. Scheckzahlungen in USD

AirHelp bietet Scheckzahlungen in USD als Auszahlungsmethode für Ihre Flugentschädigung an, wenn Sie in den USA ansässig sind. Unter diesen Umständen erhebt AirHelp keine zusätzlichen Gebühren für die Scheckzahlung in USD. AirHelp übernimmt jedoch keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten, die mit der Einlösung des Schecks verbunden sind, und ist auch nicht dafür verantwortlich.

10. MEHRWERTSTEUER (Mwst.)

Sämtliche Gebühren und Kosten in unsere Gebühren verstehen sich inklusive MwSt., sofern nicht anders angegeben.

Die englische Version von unseren Gebühren ist maßgebend im Falle von Nichtübereinstimmungen in einer anderen Sprache.


Aktualisiert: 28. Juni 2024
Version: PL2.24

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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