Flugverspaetung Rueckerstattung
Dieses Szenario kennen viele Flugreisende nur allzu gut: Der Abflug verzögert sich, das Bodenpersonal bleibt Antworten auf Fragen schuldig, und am Ende verbringen Sie endlose Stunden am Gate. Manchmal verpassen Sie sogar Ihren Anschlussflug. Selbst wenn Sie irgendwann doch noch ans Ziel kommen - haben Sie bei den langen Wartezeiten denn kein Recht auf Entschädigung oder eine Rückerstattung Ihres Ticketpreises? Wir von AirHelp sind seit dem Jahr 2013 permanent an der Seite von deutschen und internationalen Fluggästen und vertreten Ihre Rechte gegenüber den Fluggesellschaften. Und wir beraten Sie kompetent, wenn die Frage nach Flugverspätung und Rückerstattung im Raum steht.
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
Ihre Rechte, wenn Sie verspätet ans Ziel kommen
Zuallererst: Im Jargon des Flugrechts geht es normalerweise um Entschädigungen, nicht um eine Flugverspätung Rückerstattung. AirHelp hilft Ihnen, Ihren Anspruch auf eine solche Entschädigung zu prüfen.
In der EU-Fluggästeverordnung EG 261 aus dem Jahr 2004 sind Ihre Rechte klar und deutlich geregelt. Gemäß EG 261 haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie Ihr Reiseziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreichen. Dabei muss Ihr Flug an einem EU-Flughafen gestartet oder gelandet oder von einer Fluglinie mit Sitz in der EU durchgeführt worden sein. Sie können Ihren Anspruch auch rückwirkend durchsetzen - im Schnitt beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Wichtig ist zudem, dass die Verspätung durch die Fluggesellschaft und nicht durch außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Streiks verursacht wurde.
Doch was ist, wenn Sie einen Anschlussflug aufgrund einer Verspätung verpasst haben? Keine Sorge, denn bei der Prüfung Ihres rechtlichen Anspruches geht es immer um die Ankunftszeit am Flughafen Ihres Reiseziels. Die 3-Stunden-Regelung greift hier also nicht. Es reicht, wenn Sie die am jeweiligen Flughafen geltende Mindestumsteigezeit aufgrund der ersten Verspätung nicht hatten.
Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Wie hoch ist die Entschädigung?
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.
- Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.
- Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.
- Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.
- Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.
- Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.
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