Thomas Cook hat Konkurs angemeldet! Alles, was Sie wissen müssen

Thomas Cook hat Konkurs angemeldet! Alles, was Sie wissen müssen

Von Anja Schreiber・Letzte Aktualisierung: 24. September 2019

Seit dem 23.09.2019 herrscht Gewissheit: Der älteste Touristikkonzern der Welt, Thomas Cook, ist pleite! Nach Germania und Wow-Air konnte die nächste Airline dem Druck des Preiskampfs nicht standhalten. Alle Verhandlungen mit den Investoren, um die Fluglinie doch noch retten zu können, sind gescheitert. Die Fluggesellschaft stellt in der Nacht zum Montag kurzfristig alle Flüge ein. Mehr als 150.000 Urlauber sind gestrandet und mehr als 600.000 haben eine Reise mit dem britischen Reiseveranstalter geplant. Mehr als 20.000 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel.

Zahlreiche Reisende sitzen nun auf dem Trockenen. Einige sind gestrandet, andere können die geplante Reise gar nicht erst antreten.

Was der Konkurs konkret für den deutsche Passagiere bedeutet, ist noch unklar. Die Tochtergesellschaft Condor führt den Flugverkehr zumindest vorerst, wie gewohnt fort.  

Wann und wie Sie Ihr Geld nach dem Thomas Cook Konkurs zurückbekommen, erfahren Sie hier!  

Im Ausland gestrandet

Gute Nachrichten für Pauschalurlauber! Wer Flug und Hotel als Paket über einen Reiseveranstalter gebucht hat, muss sich keine Sorgen machen. Die Kosten für einen neuen Rückflug werden vom Veranstalter getragen. Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter jedoch zeitnah, um die Einzelheiten zu klären.

Wenn Sie Ihren Flug bei Thomas Cook direkt gebucht haben, müssen Sie sich leider selbst um einen neuen Rückflug kümmern. Oft bieten andere Fluggesellschaften rabattierte Tickets für Betroffene an. Erkundigen Sie sich sobald wie möglich. 

Erstattung der Kosten für kommende Flüge

Wenn eine Fluglinie Insolvenz anmeldet, bleiben viele Passagiere auf den Kosten sitzen. Bei der Frage, wer für den ausgefallenen Flug zahlen muss, gibt es oft Unklarheiten. Hier finden Sie die wichtigsten Wege, um an Ihr Geld zu kommen.

Pauschalurlaub:

Reiseanbieter sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen ein Insolvenzverfahren einer Fluglinie abzusichern. Aus diesem Grund müssen sich Pauschalurlauber wenig Sorgen machen. Kontaktieren Sie Ihren Veranstalter und besprechen Sie die nächsten Schritte. Wenn Sie Ihre Reise absagen möchten, muss der Anbieter Ihnen die Kosten erstatten. Sollten Sie die Reise dennoch antreten wollen, besprechen Sie mögliche Alternativflüge mit Ihrem Anbieter.

Kreditkarten-Buchungen:

Bei Kreditkarten-Buchungen besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Zu beachten ist, dass Sie den Flug bei Thomas Cook direkt gebucht haben müssen. Kontaktieren Sie Ihre Bank oder Kreditkartenherausgeber, um eine Rückbuchung zu veranlassen. Bei den meisten Unternehmen finden Sie online ein Widerspruchsformular für ungewollte Abbuchung. Falls Sie Nachweise und Belege haben, wie z.B. eine Rechnung oder eine Korrespondenz mit Thomas Cook aus der hervorgeht, dass Sie ohne Erfolg Ihr Geld zurückgefordert haben, dann fügen Sie diese in Kopie der Reklamation hinzu. Wie Sie bei einem Widerspruch genau vorgehen, erfahren Sie von Ihrer Bank.

Reiserücktrittsversicherung:

Einige Reiserücktrittsversicherungen bieten einen Insolvenzschutz. Wenn Sie eine Reiserücktrittversicherung für Ihren Flug mit Thomas Cook gebucht haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob dieser Schadensfall abgedeckt ist.

Forderungen für zurückliegende Verspätungen

Haben Sie in der Vergangenheit bereits eine Flugverspätung von Thomas Cook bei uns gemeldet? Sollte es zu einer vollständigen Geschäftsaufgabe bei Thomas Cook kommen, werden wir versuchen Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend zu machen. Allerdings sind die Erfolgsaussichten eine Entschädigungszahlung im Falle einer Insolvenz zu erhalten, bei der Vielzahl der Forderungen, nicht besonders vielversprechend.

Prüfen Sie kostenlos, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben, falls Ihr Flug innerhalb der letzten 3 Jahre verspätet / überbucht war oder wenn Ihr Flug annulliert wurde. Wir fordern in Ihrem Namen einfach und bequem bis zu 600€ (abzgl. Erfolgsprovision) Entschädigung von Ihrer Airline ein.

85 % der Fluggäste kennen ihre Rechte nicht. Lassen Sie sich nicht lumpen.

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