Häufig gestellte Fragen zum Reisepartnerprogramm

Haben Sie eine Frage zu unserem Programm? Nachfolgend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen:

Anspruch auf Entschädigung prüfen

Was macht AirHelp?

AirHelp ist ein Service, der Fluggästen hilft, die Entschädigung zu erhalten, die ihnen nach einem beeinträchtigten Flug (einschließlich Annullierungen, Verspätungen und Überbuchungen) zusteht. Seit unserer Gründung im Jahr 2013 konnten wir mehr als 16 Millionen Passagieren bei der Lösung ihrer Reiseprobleme helfen.


Mit welchen Flügen/Fluggesellschaften arbeiten Sie?

Wir arbeiten mit allen Fluggesellschaften zusammen. Wichtiger ist, wo die Flugbeeinträchtigung aufgetreten ist, da wir den Fluggästen, die in der EU fliegen, dort am besten helfen können, wo sie im Rahmen der Verordnung EG 261 geschützt sind. Dieses Gesetz regelt die Entschädigung von Passagieren, wenn:

  • Der Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden hat.

  • Der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert wird.

  • Dem Passagier das Boarding ohne dessen eigenes Verschulden (z. B. durch zu spätes Erscheinen oder fehlende Papiere) verweigert wurde.

In Bezug auf den Ort sind folgende Flüge inbegriffen:

  • Alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft.

  • Alle Flüge, die auf einem EU-Flughafen landen, sofern sie von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden.

  • Flüge innerhalb der EU.


Wie nehme ich an Ihrem Partnerprogramm teil?

Ganz leicht! Hinterlassen Sie uns hier einfach Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und die Haupt-Website, von der aus Sie für AirHelp werben möchten.


Muss ich eine eigene Website haben?

Sie müssen keine eigene Website erstellen, um für AirHelp zu werben. Die Werbung erfolgt jedoch über einen Link. Sie müssen also die Möglichkeit haben, Ihren Partner-Link online zu teilen. Wir erwarten, dass unsere Partner online mit regelmäßigen Werbeaktionen und einer aktiven Zielgruppe interagieren. Ein klares Bild davon zu haben, wie unser Produkt Ihr Publikum erreichen kann und wo unser Inhalt sein würde, ist wichtig für die Organisation des Programms sowie für die Festlegung der Provisionen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie diese Anforderungen erfüllen, kontaktieren Sie uns unter [email protected], damit wir Ihren Fall besprechen können.


Welche Art von Websites akzeptieren Sie? Kann ich Sie in den sozialen Medien bewerben?

Flugverspätungen passieren jedem! Wir akzeptieren verschiedene Arten von Websites und Traffic, solange sie keine unangemessenen oder gewalttätigen Themen enthalten. Sie brauchen keine große Fangemeinde zu haben, aber falls wir bei Ihrer Bewerbung nicht genügend Informationen über die Größe Ihres Publikums haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Je mehr Personen Ihren Link sehen und je mehr Sie erklären, wie AirHelp Fluggästen helfen kann, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Conversion.


Welche Art von Werbung akzeptieren Sie/lehnen Sie ab?

Wir verlangen keine bestimmte Art der Werbung, aber das Wichtigste ist, dass der nachverfolgbare Partner-Link im vollen Format geteilt und als SEO-freundlicher No-Follow-Link eingefügt wird.   Folgendes ist Partnern von AirHelp strengstens untersagt:

  • Deeplinking auf die globale Seite www.airhelp.com sowie jedwedes Spoofing der Webseite.

  • Brand Bidding. Partner dürfen ihren Partner-Empfehlungslink nicht im Rahmen einer bezahlten Traffic-Kampagne verwenden und auch nicht für andere Schreibfehler des Markennamens von AirHelp in Google oder Bing bieten.

  • Direktlink-Anzeigen in Google, Bing, Facebook und Instagram. Suchmarketing-PPC-Kampagnen sind gestattet, müssen den Traffic jedoch auf eine vom Partner erstellte Zielseite leiten, die den Empfehlungslink beinhaltet.

  • Unerwünschte kommerzielle E-Mails

  • Doorways Incentive oder automatisierter Traffic

  • Teaser-/Banner-Netzwerke

  • Identitätsdiebstahl von AirHelp auf allen lokalen Social-Media-Kanälen


Interessieren Sie sich für PPC-Werbung?

AirHelp verfügt über ein eigenes Paid-Ads-Team, das in allen unseren Märkten tätig ist. Dieses Team arbeitet unabhängig vom Partnerprogramm. Wir können Partner nur für erfolgreiche Forderungen von AirHelp bezahlen und zahlen unter keinen Umständen pro Klick. Wir verbieten unseren Partnern jedoch nicht, bezahlte Anzeigen auf ihren Seiten zu schalten, auf denen ihr Partnerlink enthalten ist.


Arbeiten Sie auch mit Apps?

Wir wissen, dass die meisten Passagiere warten, bis sie an ihren Laptops sind, um ihre Forderungen geltend zu machen (und ihre Dokumente alle beisammen haben), aber wir arbeiten auch gerne mit Apps als Partner zusammen! Bitte wenden Sie sich an [email protected], um zu besprechen, wie wir zusammenarbeiten können.


Wie viel Provision bekomme ich?

Sie erhalten für jede erfolgreiche Forderung einen Prozentsatz von unserer AirHelp-Nutzungsgebühr. Eine erfolgreiche Forderung ist jede Forderung, bei der wir dem Passagier helfen konnten, eine Entschädigung von seiner Fluggesellschaft zu erhalten. Für weitere Informationen teilen Sie bitte Ihre Traffic-Daten unter [email protected] mit und wir können weitere Angaben machen.


Wie kann ich mehr Geld erhalten?

Es ist kein Geheimnis, wie viel Geld wir verdienen. AirHelp erhebt pro gewonnener Forderung eine Provision. Wenn wir vor Gericht gehen müssen, um unsere Anwaltskosten zu decken, kann diese bis zu 50 % betragen. Allerdings sind nicht alle Forderungen gleich viel wert.

Gemäß EG 261 hängt der höchstmögliche Forderungswert, den eine Person erhalten kann, von der Flugstrecke ab

  • Unter 1.500 km: 250 €.

  • Zwischen 1.500 km und 3.500 km: 400 €.

  • Über 3.500 km: 600 €.

Je weiter Ihre Zielgruppe fliegt und je mehr Menschen zusammen reisen, desto höher ist der Forderungswert – und desto höher ist auch Ihre Provision.


Wann und wie werde ich bezahlt?

Einmal im Monat erstellt AirHelp automatisch eine Abrechnung mit allen Forderungen, die von Ihrem Link stammen und innerhalb dieses Monats ausgezahlt wurden. Unser Finanzteam überweist Ihnen das Geld per Banküberweisung. Gemäß Artikel 44 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie werden B2B-Dienstleistungen im Land des Leistungsempfängers (AirHelp) besteuert. AirHelp hat seinen Sitz in Berlin und firmiert unter: AirHelp Germany GmbH. Dies bedeutet, dass Partner mit Sitz in der EU ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben müssen. Für Partner mit Sitz in Deutschland werden Rechnungen zusätzlich zur Provisionssumme mit 19 % Mehrwertsteuer ausgestellt, für Partner mit Sitz in anderen EU-Ländern entsprechend dem Reverse-Charge-Verfahren mit 0 % Mehrwertsteuer. Bei abweichenden nationalen Anforderungen dient die Rechnung als offizielles Dokument für Ihren Finanzberater.


Wie lange dauert eine erfolgreiche (bezahlte) Forderung?

Das Partnerprogramm ist nicht mit dem Kundendienst verbunden und kann den Prozess der Forderungsgenehmigung oder dessen Dauer nicht direkt beeinflussen. Viele Faktoren beeinflussen die Dauer, die für die erfolgreiche Bezahlung einer Forderung notwendig ist, von der Geschwindigkeit der Reaktion des Passagiers bis hin zu den Entscheidungen der Fluggesellschaft in Bezug auf die Forderung. Unser Ziel ist, unseren Kunden so schnell und effizient wie möglich zu ihrem Recht zu verhelfen, aber es kann dennoch Monate dauern, bis wir eine Forderung erfolgreich abschließen können – insbesondere wenn die Fluggesellschaft nicht reagiert und wir rechtliche Schritte einleiten müssen. Partner erhalten ihre Zahlung im selben Monat, in dem die Auszahlung von der Fluggesellschaft eingeht, und solange die Forderung in unserem System offen bleibt, verfällt die Vergütung der Partner nicht.


Arbeiten Sie auch mit Partnernetzwerken zusammen?

Wir betreiben unser eigenes Partnerprogramm über unsere eigene Software-Lösung. Sie finden uns aber auch auf: Admitad CJ Network


Kann ich direkt und auch über ein Netzwerk mit Ihnen zusammenarbeiten?

Gerne können Sie AirHelp über unser eigenes Programm oder in einem unserer Partnernetzwerke bewerben. AirHelp ist jedoch vertraglich nicht in der Lage, Partner zu akzeptieren, die sich zuvor über eines unserer Netzwerke für unser Angebot angemeldet haben. Bei Partnern, bei denen sich herausstellt, dass sie dies getan haben, wird das Konto sofort geschlossen. AirHelp ist nicht verpflichtet, Forderungen von Netzwerkpartnern aus unserem eigenen Programm zu vergüten.


Warum wurde meine Forderung abgelehnt?

Wir können keine Partneranmeldungen annehmen, die Folgendes enthalten:

  • Unvollständiger oder fehlender Link bei der Anmeldung (z. B. „ www.facebook.com“ anstelle des Kontonamens). Offline-Affiliate-Aktivitäten von Unternehmen müssten ausdrücklich besprochen werden.

  • Leere oder im Aufbau befindliche Plattformen, Websites, Kanäle

  • Private Konten in den sozialen Medien ohne nennenswerte Follower-Zahlen

  • Websites ohne Impressum oder Kontaktdaten

  • Partner, die verbotenen Traffic nutzen

  • Partner, die bisher Herausgeber unseres Angebots in unseren Netzwerken waren

  • Inhalte, die in irgendeiner Weise rechtswidrig sind, gegen Eigentumsrechte verstoßen, schädlich, bedrohlich, diffamierend, obszön oder unanständig, belästigend oder diskriminierend hinsichtlich Behinderung, Hautfarbe, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Alter oder anderweitig zu beanstanden sind

AirHelp ist bekannt aus:

Bild logoFrankfurter Allgemeine Zeitung logoFocus Online logoWirtschaftsWoche logo

AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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