Neun Jahre AirHelp: Mehr als 16 Millionen Fluggäste haben mit der Organisation ihre Rechte durchsetzen können

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Neun Jahre AirHelp: Mehr als 16 Millionen Fluggäste haben mit der Organisation ihre Rechte durchsetzen können

Letzte Aktualisierung: 26. Januar 2022
  • Die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte feiert sein 9-jähriges Bestehen

  • AirHelp bietet seine Unterstützung in 16 Sprachen an und hat bereits Fluggästen aus 236 Ländern bei der Durchsetzung ihrer Rechte geholfen

  • Mit einem Netzwerk aus mehr als 30 Anwaltskanzleien stärkt AirHelp die Fluggastrechte auf der ganzen Welt


Berlin, 25. Januar 2022 – Am 25. Januar 2022 feiert AirHelp, die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, sein 9-jähriges Bestehen. Als das Unternehmen 2013 als Start-up gegründet wurde, konzentrierte es sich ursprünglich auf die Unterstützung von Fluggästen bei Nichtbeförderung sowie bei annullierten und verspäteten Flügen, die nach der europäischen Verordnung EG 261 anspruchsberechtigt sind. Mittlerweile hilft AirHelp Fluggästen auf der ganzen Welt – einschließlich Passagieren, die von der brasilianischen Fluggastrechteverordnung (ANAC 400), der britischen Gesetzgebung und dem Montrealer Übereinkommen, einem internationalen Gesetz zum Schutz von Fluggästen, die Probleme mit beschädigtem, fehlendem oder verspätetem Gepäck hatten, betroffen sind.


Mehr als 16 Millionen Fluggästen wurde in den vergangenen neun Jahren geholfen

AirHelp bietet als globale Organisation Unterstützung in 16 verschiedenen Sprachen an. Bis heute konnte AirHelp die Fluggastrechte von mehr als 16 Millionen Fluggästen durchsetzen. Dafür hat das Unternehmen über die Jahre hinweg in Daten, Reisetechnologien und ein Netzwerk von Anwälten investiert, die auf Fluggastrechte spezialisiert sind. Die Organisation arbeitet mit einem Netzwerk von Anwaltskanzleien in 30 Ländern zusammen und beschäftigt weltweit über 350 Mitarbeiter:innen. Bis 2022 konnte Passagieren in 236 Ländern geholfen werden, was beweist, dass Fluggastrechte für alle da sind. 


Viele gewonnenen Rechtsstreite führten zur nachhaltigen Stärkung der Fluggastrechte

AirHelp hat durch juristische Expertise dazu beigetragen, die Fluggastrechte weltweit zu stärken und die Gesetzeslage nachhaltig zu verändern. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Fälle aufgelistet, die AirHelp in der Vergangenheit gewonnen hat und die dazu beigetragen haben, die Fluggastrechte zu stärken und die Fluggesellschaften zur Rechenschaft zu ziehen. 


  • Urteil zum Streik des Flugpersonals: 2019 ließ die skandinavische Fluggesellschaft SAS 370.00 Passagiere aufgrund eines Streiks ihrer Piloten auf den Flughäfen festsitzen. Im Jahr 2021 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) zugunsten von AirHelp und bestätigte, dass alle Fluggäste, die von Streiks des Flugpersonals betroffen sind, Anspruch auf Entschädigung haben. 

  • Vorverlegung eines Fluges ist eine Annullierung: Im Dezember 2021 gewann AirHelp einen Fall gegen Laudamotion, in dem der EuGH entschied, dass die Verlegung eines Fluges um eine Stunde vor die ursprüngliche Abflugzeit als Annullierung zu betrachten ist. 

  • Verjährungsfrist in BE von ein auf fünf Jahre verlängert: 2021 gelang es AirHelp, die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen zu verlängern.

  • Nicht-EU-Fluggesellschaften können am Abflugort verklagt werden: 2021 bestätigte der Oberste Gerichtshof in Italien, dass bei Entschädigungsansprüchen wegen Flugverspätung immer der Abflugort zuständig ist, auch wenn es sich um eine Nicht-EU-Fluggesellschaft handelt. Damit ist sichergestellt, dass jede:r – auch Fluggäste, die keine EU-Bürger:innen sind – Anspruch auf Entschädigung nach EG 261 hat.

  • Kleinkinder haben Anspruch auf Entschädigung: In einem in Dänemark gewonnenen Fall entschied das Gericht, dass Kleinkinder Anspruch auf Entschädigung haben, auch wenn die Eltern nur eine Gebühr für die Mitnahme des Babys im Flugzeug bezahlt haben. 

  • Verweigerung einer anderweitigen Beförderung: In einem Fall in Schweden haben Fluggäste, die eine von der Fluggesellschaft nach einer Annullierung angebotene anderweitige Beförderung nicht annehmen, auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flugticket bereits erstattet wurde. 

  • Flugunterbrechungen mit mehreren Teilstrecken: AirHelp gewann einen Fall in Polen, in dem ein Fluggast eine Entschädigung für einen Flug mit mehreren Teilstrecken forderte, bei dem die Verspätung während der zweiten Teilstrecke eintrat. Die Fluggesellschaft zahlte nur für die zweite Etappe und nicht für die gesamte Strecke, aber dank der Bemühungen von AirHelp entschied das Gericht, dass die Entschädigung für die gesamte Strecke zusteht. 


Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen und ist weltweit tätig. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland (www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/

85 % der Fluggäste kennen ihre Rechte nicht. Gehören Sie nicht dazu.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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