Airline-Beschwerden wegen Fluglotsenstreiks: Die Fluggesellschaften lenken von ihrer Schuld ab

Airline-Beschwerden wegen Fluglotsenstreiks: Die Fluggesellschaften lenken von ihrer Schuld ab

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2018

Bern, 26. Juli 2018. Die EU-Beschwerde diverser Fluggesellschaften über die Sperrung des französischen Luftraumes während der Fluglotsen-Streiks ist nur ein Ablenkmanöver der Airlines, um Entschädigungen einzusparen. Diese Meinung macht Christian Nielsen, Chef der Rechtsabteilung des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp, in seinem nachfolgenden Statement klar:

“Diverse Fluggesellschaften, darunter Ryanair, easyJet und die IAG, haben sich aktuell bei der EU-Kommission über Frankreich beschwert. Angeblich verstoße das Land durch die komplette Einschränkung des französischen Flugraumes während der Streiks von Fluglotsen gegen das europäische Recht auf Reisefreiheit und verursache dadurch zahlreiche Probleme im Flugverkehr. Doch die Airlines wollen damit offensichtlich nur von ihren eigenen Verfehlungen ablenken.

Der Airline-Verband, Airlines for Europe, verkündete, dass im Jahr 2018 insgesamt rund 5.000 Flüge in  Europa wegen Fluglotsenstreiks und somit ohne Verschulden der Airlines ausgefallen sind. Gleichzeitig waren die Fluggesellschaften in dieser Zeit jedoch für über 37.000 Flugausfälle und tausende extreme Flugverspätungen verantwortlich. Für diese von den Airlines verschuldeten Flugstörungen haben europäische Flugreisende Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro aus diesem Zeitraum. Dies garantiert das europäische Gesetz EG 261 für Flugausfälle und Verspätungen von mehr als drei Stunden.

Mit der Beschwerde gegen Frankreich wollen die besagten Airlines anscheinend nun dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit den Streik der Fluglotsen als einen der Hauptgründe für das aktuelle Flugchaos wahrnimmt. So könnten sich ihre Passagiere bei Flugproblemen möglicherweise leichter mit Umbuchungen und Erstattungen abspeisen lassen. Eigentlich steht Reisenden jedoch zusätzlich eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu, wenn die Airline einen Flugausfall oder eine Flugverspätung von mindestens drei Stunden verursacht hat. Die Fluggesellschaften haben nämlich überhaupt keine Basis dafür, mit ihrer Beschwerde gegen die Sperrung des französischen Luftraumes etwas zu bewirken, und wissen das auch ganz genau. Denn das Recht auf die Einschränkung des nationalen Flugraumes jedes Landes geht eindeutig aus Artikel 1 und Artikel 9 des Chicagoer Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt hervor.

Einige der Airlines, die sich nun beschweren, sind hingegen selbst für viele der aktuellen Flugausfälle und -verspätungen verantwortlich. So musste Ryanair allein in dieser Woche mehr als 600 Flüge streichen, da das Bordpersonal der Billigairline in mehreren Ländern für bessere Arbeitsbedingungen streikt. Uns von AirHelp ist es vor allem wichtig, dass Passagiere für Flugverspätungen und -ausfälle angemessen entschädigt werden. Daher unterstützen wir Flugreisende seit Jahren gern bei der Durchsetzung ihrer Entschädigung und ziehen, wenn nötig, für sie auch vor Gericht.”

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit: https://www.airhelp.com/de/ihre-rechte.

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