Lokale Gesetzgebung ist stärker als das Abkommen von Montreal. Ein neuer Gerichtsentscheid zu Gunsten der Passagiere.
Es gibt wieder good news aus den Gerichtssälen, gemäss welchen die Fluggesellschaften Entschädigungszahlungen leisten müssen wegen Verspätungen. Das Englische und Walisische Berufungsgericht hat entschieden, dass Thomson Airways CHF 2‘275 bezahlen muss für eine acht stündige Verspätung, welche ihre Passagiere erlitten haben. Der Grund für die Verspätung war ein Mangel an Crew-Mitgliedern wegen Krankheit…. Die Reaktion von Thomson Airways auf dieses Urteil war erstaunlich: Sie macht geltend, dass durch dieses Urteil die Flugkosten steigen könnten…
Mit jedem einzelnen Urteil rundet sich unser Bild bzgl. der Thematik Flugentschädigungen mehr ab. Thomson Airways hat es ausserdem abgelehnt, eine Entschädigung zu bezahlen für einen verspäteten Flug von Gatwick in die Dominikanische Republik im Jahr 2006 mit der Begründung, der Vorfall liege schon mehr als zwei Jahre zurück.
Die Fluggesellschaft argumentierte, dass die Thematik der Flugentschädigungszahlungen durch das Montrealer Abkommen geregelt werde, welches den Zeitraum dazu auf zwei Jahre limitiert. Das Berufungsgericht folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte, dass der relevante Zeitraum in der EU von jedem einzelnen Mitgliedstaat individuell geregelt werden muss. So gelten unterschiedliche Limiten für verschiedene Länder: UK – sechs Jahre, Schweiz – 2 Jahre, Deutschland – drei Jahre, Spanien – 9 Jahre, Polen – 1 Jahr…
Was wir interessant finden, ist dass Thomson Airlines der Meinung ist, dass dieser Gerichtsentscheid einen entscheidenden Einfluss haben wird auf die gesamte Flugindustrie und speziell “auf die Preise, welche die Passagiere in Zukunft bezahlen werden müssen”. Die Fluggesellschaft wird das Urteil übrigens an die nächste Instanz weiterziehen…
85 % der Fluggäste kennen ihre Rechte nicht. Lassen Sie sich nicht lumpen.
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