Ist Ihr Flugzeug überbucht?

Ist Ihr Flugzeug überbucht?

Von Ada Kozłowska・Letzte Aktualisierung: 9. August 2017

Erinnern Sie sich einmal an Ihren letzten Flug. Je nach Jahreszeit ist es gut möglich, dass während der Wartezeit eine Durchsage ertönte, in welcher freiwilligen Passagieren ein „großzügiger“ Gutschein angeboten wurde, sollten sie sich entscheiden, auf einen späteren Flug zu gehen.

Solche Flugüberbuchungen werden immer als eine Art Fehler dargestellt. Aber wussten Sie, dass dies die Fluggesellschaften absichtlich machen? In vollem Bewusstsein, dass es immer einen gewissen Prozentsatz an Passagieren gibt, welche zwar gebucht haben, aber nicht auf dem Flug erscheinen, werden die Flüge systematisch überbucht, damit das Flugzeug trotzdem voll ist. Wenn dann einmal alle Passagiere erscheinen, dann hofft die Fluggesellschaft darauf, dass sie Freiwillige findet für einen späteren Flug.

Wenn auch immer mir so etwas geschieht, wundere ich mich und fühle mich irgendwie beklemmt. Einerseits interessiert es mich, wie die Fluggesellschaften dieses riskante Spiel managen…. und andererseits befällt mich Stress bei dem Gedanken, dass es diesmal auch mich treffen könnte; auf einem Flug, für den ich gutes Geld bezahlt habe; auf einem Flug, um den herum ich meine ganze Reise geplant habe.

Und was ist, wenn sich nicht genug Freiwillige melden? Was machen dann die Angestellten der Fluggesellschaft? Spätestens wenn das Gutschein-Angebot in immer kürzeren Zeitabständen wiederholt wird, wird es mir mulmig im Magen. Meine Phantasie zeigt mir bereits Szenen von verrückten Passagieren beim Kampf um die letzten Plätze – etwa so wie die Händler bei einem Börsencrash.

Irgendwie gibt es aber dann doch immer eine Lösung. Allerdings gibt es nicht immer nur Gewinner. Was also sollten Sie tun, wenn Sie Ihren Flug einmal verpassen wegen Überbuchung? Das Wichtigste zuerst: Kämpfen Sie um Ihre Rechte!

Was bedeutet eigentlich “Nichtbeförderung”?

Das oben beschriebene Szenario, bei dem ein Passagier wegen Überbuchung seinen Flug verpasst nennt man “Nichtbeförderung”. Es gibt eine einfache und schnelle Maßnahme, um zu verhindern, dass Ihnen dies nicht geschieht:

Checken Sie Ihren Flug so früh wie möglich ein.

Last minute check-in ist meistens der Grund, dass Sie am Flughafen hängen bleiben. Benutzen Sie die mobilen Apps oder Websites der Fluggesellschaften und checken Sie so früh wie möglich ein. Damit haben Sie das Problem gelöst.

Aber wie viele Passagiere sind eigentlich betroffen von Überbuchung? Im ersten Halbjahr 2013 waren 277.000 Passagiere davon betroffen bei einer Gesamtzahl von 305 Millionen Passagieren. 31.500 davon waren Unfreiwillige – Passagiere welche nicht einverstanden waren mit der Umbuchung.

Aber diese 31.500 waren nicht nur nicht einverstanden, sondern wurden dafür auch nicht richtig entschädigt.

Entschädigung für “Nichtbefördern”

Probieren Sie sich einmal an das Gutscheinangebot der Fluggesellschaft zu erinnern, während Sie auf den Flug gewartet haben. Welcher Geldbetrag wurde angeboten? Meiner Meinung nach waren es so um die 20 €. Und auf den ersten Blick ist das ja besser als nichts. Die Fluggesellschaft bucht Sie auf den nächsten Flug und dazu bekommen Sie noch 20 € für die Verpflegung. Ist das nicht ein gutes Angebot, wenn Sie zeitlich flexibel sind? Falsch!

Was glauben Sie warum Fluggesellschaften so grosszügig sind mit solchen Gutscheinen? Warum erklären sie sich dazu bereit, Ihnen ein paar Euros zu bezahlen, wenn Sie freiwillig auf den nächsten Flug gehen?

Der Grund dafür ist ganz einfach. Die Fluggesellschaften schulden Ihnen viel mehr als diesen Gutschein. Tatsache ist, dass Ihnen laut Gesetz bis zu 600 € zustehen, abhängig von der Flugdistanz und der Verspätung, mit welcher Sie am Zielort ankommen. Zusätzlich müssen auch Hotelkosten übernommen werden, sollte eine Weiterreise erst am folgenden Tag möglich sein.

Der oben erwähnte 20 € Gutschein ist ergo doch nicht so ein gutes Angebot?!

Kennen Sie Ihre Rechte – wie bekommt man eine Entschädigung für eine “Nichtbeförderung”

Jetzt wo Sie wissen, dass Ihnen die Fluggesellschaft viel mehr schuldet für eine Überbuchung, ist es wichtig zu wissen, wie ich diese Entschädigung kriege. Gemäss EU Verordnung 261/2004 muss die Fluggesellschaft Ihren betroffenen Passagieren unverzüglich Ausgleichszahlungen leisten.

Werden Sie also umgebucht, schauen Sie genau auf die Ankunftszeit des neuen Fluges und versichern Sie sich somit, dass Sie den richtigen Entschädigungsbetrag erhalten. Dies ist sehr wichtig, weil Sie sonst eventuell wieder mit einer tieferen Summe abgegolten werden.

Kehren wir zur obigen Statistik zurück. Von den 277.000 oben erwähnten Passagieren im ersten Halbjahr 2013 wurden die 31.500 Unfreiwilligen mit durchschnittlich 20 € entschädigt, obwohl sie im Durchschnitt Anspruch auf rund 300 € gehabt hätten. Dies bedeutet, dass die Fluggesellschaften rund 280 € pro Passagier gespart haben!

An was Sie denken müssen bei Ihrem nächsten Flug

Es ist wichtig zu wissen, dass es ein Unterschied ist, ob Sie sich freiwillig für eine Umbuchung melden oder ob dies unfreiwillig geschieht.

Sollten Sie unfreiwillig auf einen anderen Flug umgebucht worden sein, gelten die Entschädigungsregeln vollumfänglich. Sollte Sie sich aber freiwillig gemeldet haben, verzichten Sie auch freiwillig auf Entschädigungszahlungen.

Da die Fluggesellschaften genau wissen, dass sich in zehn Fällen neun Freiwillige finden lassen, können Sie die Regeln elegant umschiffen und somit einen Haufen Geld sparen. Denken Sie also daran beim nächsten Mal am Gate…

Wichtig ist auch zu wissen, dass andere Regeln gelten für Entschädigungen bei Verspätungen, die entstehen, wenn Sie einmal an Bord sind!

Zum Schluss

Die Gesetze und Verordnungen rund um Überbuchungen, Verspätungen und Annullationen sind für Flugpassagiere nicht einfach zu verstehen. Es ist wichtig, die verschiedenen Fälle zu kennen und zu verstehen, was das für einen bedeutet. Mit entsprechenden Kenntnissen lassen sich zwar solche Vorfälle nicht vermeiden, aber wenigstens kriegen Sie die entsprechende Entschädigung, sollte etwas schief gehen.

85 % der Fluggäste kennen ihre Rechte nicht. Lassen Sie sich nicht lumpen.

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