Es ist frustrierend, wenn Ihre Reisepläne aufgrund einer Flugverspätung oder -annullierung durcheinander gebracht werden. Wenn Ihr Flug von einem europäischen Flughafen gestartet ist, haben wir gute Neuigkeiten für Sie – Ihnen könnte, zusätzlich zu Ihrem Recht auf Erstattung oder Rückerstattung, eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person von Swiss Airlines zustehen. Grund dafür ist ein EU-Recht, das Fluggästen ermöglicht, Entschädigung für Annullierungen oder Verspätungen von Swiss Airlines zu fordern. AirHelp kann schnell überprüfen, wie viel Ihnen womöglich zusteht – und macht die Forderung der Entschädigung bei Swiss Airlines zum Kinderspiel!
Jeder Swiss Airlines-Flug, der von einem europäischen Flughafen abfliegt, unterliegt europäischem Recht, das Fluggäste bei Flugverspätungen schützt.
Dieses Gesetz, bekannt als EG 261, besagt, dass Fluggesellschaften ihren Fluggästen im Falle einer Verspätung Essen, Getränke und Zugang zu Kommunikation bieten müssen. Sie müssen bei Bedarf auch Unterkunftsmöglichkeiten und Ersatzflüge anbieten.
Wenn Swiss Airlines für die Verspätung verantwortlich ist und sollte die Verspätung 3 Stunden oder mehr betragen, steht den Fluggästen laut Gesetz darüber hinaus eine Entschädigung zu. Alle Details finden Sie in unserem Leitfaden zu Entschädigung bei Flugverspätungen.
Wenn Sie also mehr als 3 Stunden zu spät an Ihrem Ziel ankommen, lohnt es sich immer zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung von Swiss Airlines für die Flugverspätung haben. Ihnen könnten bis zu 600 € pro Person zustehen.
Wir machen die Entschädigungsforderung für Flugverspätungen bei Swiss Airlines so einfach wie möglich. Unser Entschädigungsrechner und unseren Experten für Fluggastrechte bestätigen Ihre Gesamtverspätung und stellen sicher, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, die Ihren Anspruch beeinträchtigen. Sie können in der Regel Entschädigung für Flüge fordern, die in den vergangenen 3 Jahren erfolgt sind.
In Europa schützt die Verordnung EG 261 alle Passagiere bei Flugannullierungen, insbesondere bei kurzfristigen Stornierungen.
Passagiere, die von einem europäischen Flughafen abfliegen, haben immer Anspruch auf eine volle Rückerstattung, wenn ihr Flug annulliert wird und Swiss Airlines keinen akzeptablen Ersatz anbieten kann. Fluggäste, deren Swiss Airlines-Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde, könnten zudem Anspruch auf eine Flugausfall-Entschädigung gegenüber Swiss Airlines von bis zu 600 € pro Person haben.
Es sei denn, es gab wegen außergewöhnlichen Umständen für Swiss Airlines keine andere Möglichkeit, als den Flug zu annullieren. Das Gesetz sieht vor, dass Fluggesellschaften nur dann eine Entschädigung zahlen müssen, wenn sie eine Schuld trifft. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Passagiere ihren Zielflughafen erreichen bzw. eine vollständige Rückerstattung für ihren Flug erhalten.
Fluggesellschaften wie Swiss Airlines müssen außerdem auch dann keine Entschädigung zahlen, wenn sie einen Alternativflug anbieten können, der zu einem fast gleichen Zeitpunkt ankommt wie der ursprüngliche gebuchte. Die genauen Zeitrahmen sind in unserem Leitfaden zur Entschädigung bei Flugausfall enthalten.
Obwohl es sich bei Swiss Airlines nicht um eine europäische Fluggesellschaft handelt, unterliegt sie bei jedem Abflug von einem europäischen Flughafen den europäischen Gesetzen. Das bedeutet, dass Passagiere, die mit Swiss Airlines von einem europäischen Flughafen abfliegen, durch die EU-Verordnung EG 261 geschützt sind, eines der weltweit umfassendsten Gesetze für Fluggastrechte.
Dadurch haben Passagiere das Recht, eine Entschädigung für Flugverspätungen, für Annullierungen seitens Swiss Airlines oder für Überbuchungen zu verlangen, wenn Swiss Airlines für das Problem verantwortlich ist. Dies gilt zusätzlich zu ihrem Recht auf Flugrückerstattung.
Leider gilt der gleiche Schutz nicht für Flüge in die andere Richtung. Swiss Airlines-Passagiere, die in der EU landen, werden nicht durch EG 261 geschützt, wenn sich der Startflughafen außerhalb der EU befindet. Bei diesen Flügen müssen Sie überprüfen, ob andere Fluggastrechte greifen.
Abgedeckt durch EG 261 | |
---|---|
Flüge ab EU-Flughäfen | ✔️ Ja |
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommen | ❌ Nein |
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261
Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und besondere Umstände, die sich darauf auswirken können, wie viel Entschädigung im Einzelfall gefordert werden kann. AirHelp hilft Ihnen bei der Überprüfung Ihrer möglichen Entschädigung. Nutzen Sie hierfür unseren kostenlosen Entschädigungsrechner.
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