Wenn Sie glauben, dass Ihnen möglicherweise eine Entschädigung für eine Verspätung von HOP! oder eine Entschädigung für eine Annullierung von HOP! zusteht, dann sind Sie bei uns genau richtig. Gern klären wir Sie über Ihre Fluggastrechte auf und zeigen Ihnen, was Sie im Fall einer Verspätung oder Annullierung tun können. Ihnen könnte eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zustehen. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie schnell selbst überprüfen, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Im nächsten Schritt stellen Sie dann die Forderung.
Während Fluggesellschaften wie HOP! alle Anstrengungen unternehmen, um ihre angekündigten Flugpläne einzuhalten, kommt es trotzdem manchmal zu Flugverspätungen. Die gute Nachricht für Reisende ist, dass es Fluggastrechte gibt, um Sie und Ihre Reisepläne zu schützen, sollte es zu Flugverspätungen bei HOP! kommen.
Laut einem EU-Recht, das als EG 261 bekannt ist, können Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben, wenn sie durch das Verschulden einer Fluggesellschaft mit einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden an ihrem Zielflughafen ankommen.
Es gibt jedoch einige außergewöhnliche Umstände, die Fluggesellschaften von der Zahlung einer Entschädigung befreien können. Dazu zählen Situationen wie schlechtes Wetter oder Probleme am Flughafen. Ist die Verspätung jedoch auf technische Probleme oder einen Streik der Mitarbeiter der Fluggesellschaft zurückzuführen, steht Ihnen gemäß EG 261 wahrscheinlich eine Entschädigung zu.
Darüber hinaus haben Sie normalerweise bis zu 3 Jahre Zeit, um bei HOP! eine Entschädigung für einen verspäteten Flug zu fordern. Alles, was Sie tun müssen, ist Ihre Flugdaten einzugeben. Unser benutzerfreundlicher Entschädigungsrechner zeigt Ihnen, ob Sie Anspruch auf geldliche Entschädigung haben. Unser Expertenteam hilft Ihnen dann gerne bei der Forderung weiter.
Im Falle einer Flugannullierung durch HOP! sind die europäischen Fluggastrechte eindeutig: HOP! muss eine alternative Transportmöglichkeit zu Ihrem Zielort anbieten oder eine Rückerstattung, wenn Sie dies bevorzugen.
Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Ihrer Abreise über die Annullierung informiert wurden, können Sie möglicherweise eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person fordern.
Wenn HOP! Flüge annulliert, wird normalerweise versucht, Passagiere sofort und kostenlos auf einen anderen Flug umzubuchen. Sie können um weitere Änderungen bitten, wenn der Alternativflug Ihnen nicht passt oder wenn Sie die Reise unter diesen Umständen nicht mehr antreten möchten.
Wenn HOP! Sie auf einen anderen Flug umbuchen kann, der zu einem ähnlichen Zeitpunkt wie Ihr ursprünglicher Flug am Ziel ankommt, steht Ihnen leider keine Entschädigung zu. Das ist gerecht, da Sie am Ende mit nur minimaler Beeinträchtigung an Ihr Ziel gelangen. In vielen Fällen haben jedoch Passagiere, deren Flug in letzter Minute annulliert wurde, HOP! gegenüber berechtigte Ansprüche auf eine Flugentschädigung.
Es sei denn, die Stornierung wurde durch ein Ereignis verursacht, das außerhalb der Kontrolle von HOP! liegt – etwa schlechte Wetterbedingungen oder ein Zwischenfall am Flughafen. Diese Ereignisse werden als außergewöhnliche Umstände bezeichnet.
Mehr Infos zu Entschädigung bei Flugausfall finden Sie hier.
Da das Unternehmen HOP! seinen Hauptsitz in der EU hat, sind fast alle von ihm angebotenen Flüge durch die Verordnung EG 261 geschützt, eines der weltweit umfassendsten Gesetze zu Fluggastrechten.
Die Verordnung EG 261 räumt Fluggästen das Recht auf Entschädigung ein, wenn ihr Flug verspätet war, annulliert oder überbucht wurde, und die Passiere selbst dabei keine Schuld trifft. Passagiere haben auch das Recht, Entschädigung für vergangene Flüge zu fordern – in vielen Fällen bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Abgedeckt durch EG 261 | |
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Flüge ab EU-Flughäfen | ✔️ Ja |
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommen | ✔️ Ja |
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261
Es gibt Ausnahmen und besondere Umstände, die sich darauf auswirken können, wie hoch die Entschädigung durch HOP! in Ihrem Fall ausfällt. Am einfachsten stellen Sie fest, wie viel Ihnen zusteht, indem Sie unsere kostenlose Entschädigungsprüfung durchführen.
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