Niemand hört gerne, dass sich sein Flug verspätet oder, noch schlimmer, ausfällt. Wenn Ihnen das jedoch passiert ist, können wir Ihnen möglicherweise dabei helfen, bis zu 600 € Entschädigung pro Person für die Air Iceland-Verspätung bzw. für die Air Iceland-Annullierung zu fordern. Wir berechnen, wie hoch Ihre Entschädigung gemäß der europäischen Verordnung EG 261 ausfallen könnte und machen die Forderung zum Kinderspiel.
Wenn Sie erfahren haben, dass Ihre geplante Reise mit Air Iceland von einer Flugannullierung betroffen ist, lohnt es sich, die europäischen Fluggastrechte nach EG 261 zu kennen.
Um die Fluggesellschaften davon abzuhalten, Flüge in letzter Minute zu stornieren, führte Europa eine Reihe von Fluggastrechten ein, die als EG 261 bekannt sind. In den Abschnitten zur Annullierung von Flügen heißt es, dass eine Fluggesellschaft wie Air Iceland, die einen Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, jedem betroffenen Passagier eine Entschädigung von bis zu 600 € zahlen muss.
Da sich die Gesetze darauf konzentrieren, Beeinträchtigungen für Passagiere zu vermeiden, muss Air Iceland keine Entschädigung für die Annullierung zahlen, wenn Ihnen ein Ersatzflug angeboten wird, der fast zur gleichen Zeit wie Ihr ursprünglicher Flug am Zielflughafen ankommt.
Air Iceland muss auch dann keine Entschädigung zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorlagen, die die Stornierung erforderlich gemacht haben. Manchmal werden Fluggesellschaften zum Beispiel durch einen Zwischenfall am Flughafen oder durch schlechtes Wetter dazu gezwungen, Flüge zu annullieren. Da die Fluggesellschaft nicht für das Problem verantwortlich ist, muss sie keine Entschädigung zahlen. Dennoch muss sie ihren Passagieren einen Ersatzflug oder eine volle Rückerstattung anbieten.
Die europäischen Fluggastrechte helfen Reisenden auch bei Flugverspätungen. Wenn Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung an Ihrem Zielflughafen gelandet ist, sollten Sie prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zusteht.
Es lohnt sich zu prüfen, wodurch die Flugverspätung bei Air Iceland verursacht wurde. Die Fluggesellschaften müssen eine Entschädigung zahlen, wenn sie für die Verspätung verantwortlich sind. Wenn die Verzögerung jedoch durch eine unvermeidbare Situation verursacht wurde, die außerhalb ihrer Kontrolle lag,wird keine Entschädigung fällig.
Wenn die Verspätung beispielsweise auf ein technisches oder ein Betriebsproblem zurückzuführen ist, haben alle verspäteten Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung von Air Iceland für diese Flugverspätung. Wenn der Grund jedoch ein Zwischenfall am Flughafen, ein Streik des Flugsicherungspersonals oder schlechtes Wetter auf der Strecke war, schuldet die Fluggesellschaft Ihnen keine Entschädigung.
AirHelp hilft Ihnen, das Einreichen einer Forderung auf Entschädigung für die Verspätung bei Air Iceland so leicht wie möglich zu gestalten. Unser Entschädigungsrechner gibt an, wie viel Ihnen möglicherweise zusteht. Darüber hinaus verfügen wir über eine der weltweit größten Datenbanken für Flugstatistiken und können damit Ihre Forderung stützen. Und noch etwas ist zu beachten: Sie können in der Regel auch Entschädigung für Flüge fordern, die bis zu 3 Jahre zurück liegen.
Da das Unternehmen Air Iceland seinen Hauptsitz in Europa hat, erhalten Passagiere aufgrund der EU-Verordnung EG 261 umfassenden Schutz und volle Fluggastrechte.
Alle Air Iceland-Flüge, die von europäischen Flughäfen abfliegen oder an diesen landen, fallen unter EG 261. Das bedeutet, dass Fluggäste im Fall von Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen damit rechnen können, dass man sich angemessen um sie kümmert. Und in einigen Situationen haben sogar sie das Recht auf eine Entschädigung.
Fluggäste haben auch das Recht, Entschädigung für vergangene Flüge zu fordern – häufig bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Abgedeckt durch EG 261 | |
---|---|
Flüge ab EU-Flughäfen | ✔️ Ja |
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommen | ✔️ Ja |
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261
Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und besondere Umstände, die sich darauf auswirken können, wie viel Entschädigung im Einzelfall gefordert werden kann. AirHelp hilft Ihnen bei der Überprüfung Ihrer möglichen Entschädigung. Nutzen Sie hierfür unseren kostenlosen Entschädigungsrechner.
Stobart Air rückerstattung
Als Airlines rückerstattung
Icelandair rückerstattung
Trade Air rückerstattung
Bangkok Airways rückerstattung
Jet2 rückerstattung
Rückerstattung von Olympic Air
Amerijet International rückerstattung
Transaviabaltika rückerstattung
Jet Air rückerstattung
Rückerstattung von American Airlines
Emirates rückerstattung
Global Africa Aviation rückerstattung
Atlas Air rückerstattung
Rückerstattung von Air Canada
Bahamasair rückerstattung
Tailwind Airlines rückerstattung
Biman Bangladesh Airlines rückerstattung
Rückerstattung von Latam Airlines Group
Kuwait Airways rückerstattung
Zimex Aviation rückerstattung
Air Cairo rückerstattung
Porter Airlines rückerstattung
Jambojet rückerstattung
Skywest Airlines rückerstattung
Alajnihah Airtransport rückerstattung
Polar Airlines rückerstattung
Privilege Style rückerstattung
Jetsmart rückerstattung
China Airlines rückerstattung
AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
Copyright © 2023 AirHelp