Wir bei AirHelp sind der Meinung, dass Passagiere eine angemessene Entschädigung verdienen, wenn ihre Reisepläne durch Flugverspätungen oder -annullierungen durcheinander gebracht werden. Wenn Sie von Europa aus bzw. innerhalb Europas geflogen sind, könnte Ihnen dank der EU-Fluggastrechte eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zustehen. Klicken Sie unten, um zu überprüfen, wie hoch Ihre Sprintair Entschädigung für Verspätung bzw. Ihre Sprintair Entschädigung für Annullierung ausfällen könnte. Unser Expertenteam hilft Ihnen gerne bei der Forderung.
Unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder im Ausland sind, wenn Sie von Ihrer Flugstornierung seitens Sprintair erfahren, werden Sie viele Fragen und Bedenken haben. Das erste, was Sie wissen müssen, ist, dass Sprintair Ihnen entweder einen Ersatzflug anbieten oder eine volle Rückerstattung leisten muss .
Da Flugannullierungen Ihre Reisepläne jedoch fast immer durchkreuzen, sollten Sie prüfen, ob Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung wegen der Annullierung seitens Sprintair haben, um die Flugbeeinträchtigung wiedergutzumachen.
Gemäß der EU-Verordnungen sollte Sprintair Fluggästen bis zu 600 € pro Person zahlen, wenn Flüge kurzfristig annulliert werden – d. h. jede Annullierung, die weniger als 14 Tage vor dem Abflug erfolgt.
Ausnahmen:
Sprintair muss keine Entschädigung zahlen, wenn ein Ersatzflug mit ähnlichen Abflug- und Ankunftszeiten wie beim ursprünglichen Flug angeboten werden konnte. Die genauen Anforderungen finden Sie auf unserer Seite zu Entschädigung bei Flugausfall.
Fluggesellschaften müssen auch keine Entschädigung zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorlagen. Das heißt, wenn eine ungewöhnliche Situation eingetreten ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft lag, aber eine Annullierung erzwungen hat, schuldet Sprintair Ihnen keine Entschädigung für die Annullierung. Typische Beispiele sind schlechtes Wetter oder ein Streik der Flugsicherung.
Wann immer Sie aufgrund von Sprintair Flugverspätungen warten müssen, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung für Ihre verlorene Zeit haben. Wenn Sprintair für die Verspätung verantwortlich ist, stehen Fluggästen laut EU-Verordnungen bis zu 600 € pro Person zu, wenn ihr Flug 3 Stunden oder mehr Verspätung hatte.
Wenn Sie eine Entschädigung für Flugverspätung fordern, prüft Sprintair, wann der Flug am Zielflughafen angekommen ist. Das liegt daran, dass für die Forderung nach Entschädigung Ihre Ankunftszeit zählt, nicht die Abflugzeit. AirHelp besitzt eine der umfassendsten Datenbanken für Flugstatistiken, sodass wir Entschädigungsforderungen für Flugverspätungen gegenüber Sprintair immer mit der genauen Verspätungszeit begründen können.
Ausnahmen:
Fluggesellschaften wie Sprintair müssen keine Entschädigung zahlen, wenn es einen externen Grund für die Verspätung gab. Das bedeutet, dass bei Verspätungen aufgrund schlechten Wetters, eines Zwischenfalls am Flughafen oder Streiks der Flugsicherung kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Bei solchen Situationen spricht man von außergewöhnlichen Umständen.
Weitere Informationen darüber, wann ein Anspruch besteht und wann nicht, finden Sie auf unserer Seite zu Entschädigung bei Flugverspätungen.
EG 261 ist eine EU-Verordnung, die Umstände wie Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen abdeckt. Sie legt dar, welche Unterstützung Passagiere im Falle einer dieser Beeinträchtigungen von Fluggesellschaften erwarten können, und es wird klar angegeben, in welchen Situationen Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben.
Reisende können gemäß EG 261 eine Entschädigung für vergangene Flüge fordern – in vielen Fällen bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem europäischen Flughafen starten. Da Sprintair eine europäische Fluggesellschaft ist, erhalten Passagiere jedoch zusätzlichen Schutz durch EG 261. Flüge nach Europa sind ebenfalls abgedeckt, auch dann, wenn der Abflughafen sich außerhalb der EU befindet.
Abgedeckt durch EG 261 | |
---|---|
Flüge ab EU-Flughäfen | ✔️ Ja |
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommen | ✔️ Ja |
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261
Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und besondere Umstände, die sich auf jede einzelne Forderung auswirken können, einschließlich der Höhe der zu erwartenden Entschädigung. Mit AirHelp ist es einfach, Ihren Anspruch auf eine mögliche Entschädigung hier zu überprüfen.
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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