Niemand hört gerne, dass sich sein Flug verspätet oder, noch schlimmer, ausfällt. Wenn Ihnen das jedoch passiert ist, können wir Ihnen möglicherweise dabei helfen, bis zu 600 € Entschädigung pro Person für die Volotea-Verspätung bzw. für die Volotea-Annullierung zu fordern. Wir berechnen, wie hoch Ihre Entschädigung gemäß der europäischen Verordnung EG 261 ausfallen könnte und machen die Forderung zum Kinderspiel.
Wenn Sie erfahren haben, dass Ihre geplante Reise mit Volotea von einer Flugannullierung betroffen ist, lohnt es sich, die europäischen Fluggastrechte nach EG 261 zu kennen.
Um die Fluggesellschaften davon abzuhalten, Flüge in letzter Minute zu stornieren, führte Europa eine Reihe von Fluggastrechten ein, die als EG 261 bekannt sind. In den Abschnitten zur Annullierung von Flügen heißt es, dass eine Fluggesellschaft wie Volotea, die einen Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, jedem betroffenen Passagier eine Entschädigung von bis zu 600 € zahlen muss.
Da sich die Gesetze darauf konzentrieren, Beeinträchtigungen für Passagiere zu vermeiden, muss Volotea keine Entschädigung für die Annullierung zahlen, wenn Ihnen ein Ersatzflug angeboten wird, der fast zur gleichen Zeit wie Ihr ursprünglicher Flug am Zielflughafen ankommt.
Volotea muss auch dann keine Entschädigung zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorlagen, die die Stornierung erforderlich gemacht haben. Manchmal werden Fluggesellschaften zum Beispiel durch einen Zwischenfall am Flughafen oder durch schlechtes Wetter dazu gezwungen, Flüge zu annullieren. Da die Fluggesellschaft nicht für das Problem verantwortlich ist, muss sie keine Entschädigung zahlen. Dennoch muss sie ihren Passagieren einen Ersatzflug oder eine volle Rückerstattung anbieten.
Die europäischen Fluggastrechte helfen Reisenden auch bei Flugverspätungen. Wenn Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung an Ihrem Zielflughafen gelandet ist, sollten Sie prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zusteht.
Es lohnt sich zu prüfen, wodurch die Flugverspätung bei Volotea verursacht wurde. Die Fluggesellschaften müssen eine Entschädigung zahlen, wenn sie für die Verspätung verantwortlich sind. Wenn die Verzögerung jedoch durch eine unvermeidbare Situation verursacht wurde, die außerhalb ihrer Kontrolle lag,wird keine Entschädigung fällig.
Wenn die Verspätung beispielsweise auf ein technisches oder ein Betriebsproblem zurückzuführen ist, haben alle verspäteten Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung von Volotea für diese Flugverspätung. Wenn der Grund jedoch ein Zwischenfall am Flughafen, ein Streik des Flugsicherungspersonals oder schlechtes Wetter auf der Strecke war, schuldet die Fluggesellschaft Ihnen keine Entschädigung.
AirHelp hilft Ihnen, das Einreichen einer Forderung auf Entschädigung für die Verspätung bei Volotea so leicht wie möglich zu gestalten. Unser Entschädigungsrechner gibt an, wie viel Ihnen möglicherweise zusteht. Darüber hinaus verfügen wir über eine der weltweit größten Datenbanken für Flugstatistiken und können damit Ihre Forderung stützen. Und noch etwas ist zu beachten: Sie können in der Regel auch Entschädigung für Flüge fordern, die bis zu 3 Jahre zurück liegen.
Da das Unternehmen Volotea seinen Hauptsitz in Europa hat, erhalten Passagiere aufgrund der EU-Verordnung EG 261 umfassenden Schutz und volle Fluggastrechte.
Alle Volotea-Flüge, die von europäischen Flughäfen abfliegen oder an diesen landen, fallen unter EG 261. Das bedeutet, dass Fluggäste im Fall von Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen damit rechnen können, dass man sich angemessen um sie kümmert. Und in einigen Situationen haben sogar sie das Recht auf eine Entschädigung.
Fluggäste haben auch das Recht, Entschädigung für vergangene Flüge zu fordern – häufig bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Abgedeckt durch EG 261 | |
---|---|
Flüge ab EU-Flughäfen | ✔️ Ja |
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommen | ✔️ Ja |
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und besondere Umstände, die sich darauf auswirken können, wie viel Entschädigung im Einzelfall gefordert werden kann. AirHelp hilft Ihnen bei der Überprüfung Ihrer möglichen Entschädigung. Nutzen Sie hierfür unseren kostenlosen Entschädigungsrechner.
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