Was für ein Ärgernis! Ihr Flug beginnt verspätet und nun heißt es: Warten, warten, warten, gegebenenfalls die Weiterreise neu organisieren und einen neuen Anschlussflug buchen. Obwohl Verspätungen weltweit zum Alltag an Flughäfen gehören, haben die meisten Passagiere keine Ahnung davon, dass ihnen in vielen Fällen eine Entschädigung bei einer Flugverspätung zusteht. Das ist immer dann der Fall, wenn die Fluggesellschaft selbst die Verzögerung verursacht. Deshalb lohnt es sich für Sie, genau hinzusehen und Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich von AirHelp prüfen zu lassen. Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden können Sie mit einer Entschädigung von 250 EUR bis 600 EUR rechnen. Verankert sind diese Summen und Ihre Rechte als Passagier in der EU-Verordnung EG 261.
Seit dem Jahr 2005 regelt die EU-Verordnung EG 261, wann eine Flug zu spät Entschädigung fällig wird. Das betrifft Flüge, die in der EU starten oder landen beziehungsweise von europäischen Fluggesellschaften durchgeführt werden. Wenn Sie ab Europa fliegen, greift die Verordnung immer - ganz unabhängig davon, wo sich der Zielflughafen befindet. Entscheidend für die Entschädigungshöhe sind Verspätung und Flugdistanz. Voraussetzung ist aber, dass keine außergewöhnlichen Umstände wie Unwetter, Terrorwarnungen oder medizinische Notfälle die Verspätung verursacht haben. Die Airline selbst muss die Verspätung verursacht haben.
Bei einer Verspätung zählt die Ankunftszeit am Zielort. Außerdem spielt die Flugdistanz eine entscheidende Rolle. Je nachdem, ob es sich um eine Kurz-, Mittel- oder Langstreckendistanz handelt, fallen die Pauschalbeträge unterschiedlich hoch aus. So stehen Ihnen beispielsweise schon bei einem Kurzstreckenflug von bis zu 932 Meilen (1.500 km) und einer Verspätung von drei Stunden 250 EUR Entschädigung zu, bei Langstreckenflügen mit 4 Stunden Verspätung sogar 600 EUR.
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
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Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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