Skywork-Insolvenz: So kommen betroffene Passagiere an ihr Geld

Letzte Aktualisierung: 16. März 2021
  • Skywork ist insolvent und stellt den Flugbetrieb umgehend ein
  • Passagiere, die Kreditkarte als Zahlungsmittel nutzten, erhalten Geld unter Umständen zurück
  • Pauschalreisende haben Versicherungsschutz

Bern, 30. August 2018. Die Schweizer Airline Skywork ist insolvent und stellt den Flugbetrieb ab sofort ein. Was betroffene Passagiere nun beachten müssen, erklärt Philippe Strässle. Er ist Experte für Fluggastrechte des weltweit führenden Portals für Fluggast-Entschädigungen, AirHelp:

“Die Schweizer Airline Skywork teilte aktuell mit, dass das Unternehmen den eigenen Flugbetrieb ab sofort einstellen werde. Rund 11.000 Passagiere sind davon betroffen. Skywork-Kunden, die ihre Tickets bei der Airline direkt gebucht haben, haben nur geringe Chancen auf eine Erstattung ihrer Kosten und müssen sich mit ihren Forderungen direkt an den Konkursverwalter wenden, sobald dieser benannt wurde. Reisende, die ihre Flüge als Teil einer Pauschalreise gebucht haben, erhalten hingegen einen Ersatz. Entsprechende Reiseanbieter sind nämlich dazu verpflichtet, sich gegen Insolvenzen zu versichern und müssen ihren Kunden in diesem Fall den vollen Kaufpreis erstatten oder für eine Alternativbeförderung sorgen. Eine weitere Option, den Kaufpreis zurückzuerhalten, besteht für Passagiere, die zwar bei Skywork direkt gebucht haben, aber als Zahlungsmittel die Kreditkarte genutzt haben. Denn dann besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt”.

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Im Falle eines verspäteten oder ausgefallenen Fluges sowie bei einer Nichtbeförderung aufgrund einer Überbuchung, haben Reisende unter anderem Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 700 Franken pro Person. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Start- oder Zielflughafen innerhalb der EU liegt und, im Falle von Letzterem, die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Der Grund für die Verzögerung im Flugbetrieb muss durch die Airline verschuldet sein. Das Recht auf finanzielle Entschädigung kann innerhalb von drei Jahren ab dem verspäteten Flugtermin eingefordert werden, ansonsten verjährt dieser Anspruch.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

85 % der Fluggäste kennen ihre Rechte nicht. Lassen Sie sich nicht lumpen.

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