Reisegepäckversicherung


Was sind die Voraussetzungen für die Auszahlung meiner Reisegepäckversicherung?

Wenn Ihr Gepäck verloren geht oder sich verspätet, benötigen Sie Folgendes:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Gepäckanhänger einer Fluggesellschaft

  • Buchungsbestätigung oder Bordkarte

  • Verlustmeldung (PIR) - Sie erhalten dies von der Gepäckaufbewahrungsstelle im Flughafen

  • Ihre Bankverbindung

Nicht vergessen! Sie müssen uns die Anforderungen innerhalb von 28 Tagen nach der Verspätung oder dem Verlust Ihres Gepäcks übermitteln. Verspätete oder unvollständige Einsendungen können gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgezahlt werden.


Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich AirHelp über den Verlust meines Gepäcks in Kenntnis setzen muss?

Ja. Wenn Sie Mitglied bei AirHelp+ sind und Ihr Gepäck verloren geht oder verspätet ist, müssen Sie die erforderlichen Informationen innerhalb von 28 Tagen nach der Verspätung oder dem Verlust Ihres Gepäcks einreichen. Verspätete oder unvollständige Einreichungen kommen gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht für eine Auszahlung der Reisegepäckversicherung in Frage.


Ich habe eine Nachricht von AirHelp+ erhalten, dass ich Anspruch auf eine Auszahlung der Reisegepäckversicherung habe. Wie viel Zeit habe ich für die Beantragung?

Sie haben 28 Tage Zeit, die Auszahlung Ihrer Reisegepäckversicherung zu beantragen und uns Ihre Bankverbindung mitzuteilen. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfällt die Auszahlung nach 28 Tagen.


Was ist ein PIR-Formular?

PIR steht für Property Irregularity Report. Dieses Dokument dient als Nachweis für verspätetes oder fehlendes Gepäck und es ermöglicht den Fluggesellschaften, Ihr Gepäck zu verfolgen und wiederzufinden zu können. Sie können ein PIR-Formular am Schalter für fehlendes Gepäck am Flughafen erhalten.

Sobald Sie bemerken, dass Ihr Gepäck fehlt, sollten Sie sich einen PIR-Formular besorgen und es gut aufbewahren. Sie benötigen es, um Ihr Gepäck wiederzubekommen. Des weiteren müssen Sie ein Foto davon hochladen, um die Reisegepäckversicherung in Anspruch nehmen zu können.


Warum fragen Sie nach meinem Fluggepäckanhänger?

Wir benötigen ein Foto Ihres Fluggepäckanhängers, um zu überprüfen, ob Sie der Eigentümer des fehlenden oder verspäteten Gepäcks sind und ob dieser mit den Angaben in Ihrem PIR-Formular (Verlustmeldung) übereinstimmt.

Die Registrierten deckt nur Gepäck ab, das unter dem in Ihrer AirHelp+ Mitgliedschaft registrierten Namen aufgegeben wurde.


Was passiert, wenn ich meinen Fluggepäckanhänger nicht dabei habe?

Für die Auszahlung der Reisegepäckversicherung ist ein Foto des von der Fluggesellschaft ausgestellten Gepäckanhängers erforderlich. Ohne diesen können wir Ihre Forderung nicht bearbeiten.


Was ist ein Fluggepäckanhänger?

Ein Fluggepäckanhänger ist ein Etikett oder ein Ticket, das Sie bei der Aufgabe Ihres Gepäcks erhalten. Er ermöglicht den Fluggesellschaften, Ihr Gepäck zu identifizieren und es an seinen Zielflughafen zu leiten. Er wird auch verwendet, um ähnliche Gepäckstücke auf dem Gepäckband an Ihrem Zielflughafen zu unterscheiden.

In der Regel erhalten Sie zwei Exemplare – eines, das am Griff Ihrer Tasche befestigt wird, und eines, das Sie entweder zu Ihrer Bordkarte bekommen oder das Ihnen direkt ausgehändigt wird, wenn Sie eine digitale Bordkarte besitzen.

Bewahren Sie das Exemplar Ihres Gepäckanhängers auf, da Sie es benötigen, wenn Sie Ihr Gepäck vom Gepäckband abholen oder ein PIR-Formular (Property Irregularity Report) benötigen, falls Ihr Gepäck verspätet ist oder fehlt.


Was passiert mit meiner Reisegepäckversicherung, wenn ich nicht mit aufgegebenem Gepäck reise?

Beim Hinzufügen Ihrer Reise zu Ihrem Kundenbereich werden wir Sie fragen, ob Sie mit aufgegebenem Gepäck reisen. Wenn Sie mit „Nein“ antworten, fügen wir Ihrer Reise keine Reisegepäckversicherung hinzu. Sie können sie dann zum Schutz künftiger Flüge verwenden, bei denen Sie mit aufgegebenem Gepäck reisen.


Deckt die Reisegepäckversicherung auch das Gepäck meiner Mitreisenden ab?

Nein. Die Reisegepäckversicherung deckt nur Gepäckstücke ab, die unter dem Namen des AirHelp+-Mitglieds aufgegeben wurden.


Was ist eine Reisegepäckversicherung?

Es ist ganz einfach. Bei Gepäckverspätung oder -verlust zahlen wir Ihnen 100 €.

Schützen Sie Ihre Flüge und fügen Sie diese mindestens 48 Stunden vor Abflug in der App oder im Kundenbereich hinzu.

Sollte Ihr Gepäck verloren gehen oder verspätet ankommen, holen Sie sich am Schalter für verlorenes Gepäck am Flughafen einfach eine Verlustmeldung (PIR) und schicken Sie uns die erforderlichen Dokumente. Ihre Auszahlung von 100 € ist schon auf dem Weg zu Ihnen. Und das natürlich zu den Entschädigungen, die Ihnen von der Fluggesellschaft zustehen können.


In welchen Situationen erhalte ich eine Auszahlung der Reisegepäckversicherung?

Wenn Ihre Reise durch eine Reisegepäckversicherung geschützt ist, erhalten Sie bei Verlust oder Verspätung Ihres aufgegebenen Gepäcks, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Gepäckstücke, eine Entschädigung in Höhe von 100 €.

Im Gegensatz zu anderen Produkten auf dem Markt gibt es bei uns keine Begrenzung für die Anzahl der Stunden, die Ihr Gepäck aufgehalten wurde. Alles, was Sie brauchen, ist eine gültige PIR-Nummer, die Sie am Flughafen am Schalter für verlorenes Gepäck erhalten, ein Bild Ihres Gepäckanhängers, Ihre Bankverbindung und einen gültigen Ausweis.


Funktioniert die Reisegepäckversicherung, wenn ich den Flug selbst storniere?

Es greift nur, wenn Sie an Bord des Flugzeugs gehen und uns nach der Beeinträchtigung Ihres Gepäcks die richtigen Angaben vorlegen.

Leider können wir die Reisegepäckversicherung nicht stornieren, wenn Sie sich selbst entscheiden, den Flug nicht anzutreten.


Wie erhalte ich ein PIR-Formular?

Sie erhalten eine PIR-Nummer, wenn Sie Ihr Gepäck am Schalter für verlorenes Gepäck am Flughafen melden. Dieses Formular dient als Beweis für die Beeinträchtigung Ihres Gepäcks und ist eine zwingende Voraussetzung, um eine Auszahlung der Reisegepäckversicherung zu erhalten.


Wie lange dauert es, bis bestätigt wird, dass ich Anspruch auf die Auszahlung der Reisegepäckversicherung habe?

Nachdem Sie uns über die Verspätung oder den Verlust Ihres Gepäcks benachrichtigt und uns Ihre Informationen übermittelt haben, werden wir Sie innerhalb von 48 Stunden kontaktieren, um zu bestätigen, dass Sie forderungsberechtigt sind.

Wir benötigen Ihren Ausweis, Ihre Bankverbindung, eine Buchungsbestätigung, ein Bild Ihres Gepäckanhängers und eine gültige Verlustmeldung (PIR-Formular).


Kann ich eine Reisegepäckversicherung für alle Passagiere abschließen, die mit mir reisen?

Die Reisegepäckversicherung schützt nur das Gepäckstück, das unter dem Namen des AirHelp+ Mitglieds aufgegeben wurde. Gepäckstücke, die unter dem Namen Ihrer Mitreisenden aufgegeben wurden, sind nicht durch Ihr Abonnement abgedeckt.


Ich habe eine Reisegepäckversicherung und mein Gepäck war verspätet oder ging verloren. Warum wurde meine Forderung abgelehnt?

Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden zur Überprüfung und Genehmigung umgehend an unseren Versicherungspartner weitergeleitet. Wenn sie Probleme feststellen, wie z. B. eine ungültige Nummer Ihrer Verlustmeldung (PIR) oder Gepäck, das nicht auf Ihren Namen eingecheckt wurde, wird die Forderung abgelehnt.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Beeinträchtigung Ihres Gepäcks für eine Auszahlung durch die Reisegepäckversicherung in Frage kommt, diese aber abgelehnt wurde, können Sie die Prüfung Ihrer Forderung durch unsere Versicherungspartner beantragen.


Erhalte ich die Auszahlung der Reisegepäckversicherung in meiner Währung?

Bei Beeinträchtigungen des Gepäcks zahlen wir eine Entschädigung in Höhe von 100 € pro Reise, unabhängig von der Anzahl der verlorenen oder verspäteten Gepäckstücke. Dies ist der Betrag, den wir auf Ihr Bankkonto überweisen.
Der tatsächliche Betrag, den Sie auf Ihrem Konto erhalten, wird jedoch in der Währung Ihres Kontos angegeben und hängt von den aktuellen Wechselkursen Ihrer Bank ab.


Wie erwerbe ich eine Reisegepäckversicherung?

AirHelp+-Mitglieder erhalten eine Reisegepäckversicherung gebündelt in ihrem Tarif. Sie ist derzeit nicht separat erhältlich.

Die Reisegepäckversicherung schützt Ihr Gepäck auf allen Reisen, die Sie in Ihrem Kundenbereich registrieren, für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft.

Die Anzahl der geschützten Reisen hängt vom gewählten Mitgliedschaftstarif ab. Zum Beispiel schützt AirHelp+ Smart Fluggäste auf 3 Reisen.


Wie erhalte ich die Auszahlung meiner Reisegepäckversicherung?

Wenn das unter Ihrem Namen aufgegebene Gepäck nicht auf dem Gepäckband auftaucht, melden Sie das Problem am Schalter für verlorenes Gepäck im Flughafen und lassen Sie sich ein PIR-Formular ausstellen.

Sobald Sie die Verlustmeldung (PIR) haben, können Sie eine Forderung stellen, indem Sie auf den Link in der E-Mail klicken, die wir Ihnen vor Ihrem Flug schicken, oder über Ihren AirHelp Plus Kundenbereich.

Sie werden aufgefordert, Folgendes einzusenden:

  • Eine Kopie Ihrer Verlustmeldung (PIR)

  • Ein Bild Ihres Gepäckanhängers

  • Die Buchungsbestätigung Ihres Fluges

  • Ein Foto von Ihrem Ausweis

  • Ihre Bankverbindung

Wir senden die Daten an unseren Versicherungspartner. Wenn alle Angaben korrekt und gültig sind, bearbeiten wir Ihre Zahlung und senden Ihnen innerhalb von 48 Stunden eine Bestätigung per E-Mail. Sobald Sie die E-Mail-Bestätigung erhalten haben, kann es einige Tage dauern, bis die Auszahlung auf Ihrem Konto eingeht.


Muss ich beweisen, was sich in meiner Tasche befand, um eine Auszahlung der Reisegepäckversicherung zu erhalten?

Nein, Sie müssen den Inhalt Ihres Gepäckstücks nicht nachweisen. Alles, was Sie für eine Auszahlung der Reisegepäckversicherung benötigen, ist Ihren Ausweis, Ihre Bankverbindung, ein Bild Ihres Gepäcks, die Buchungsbestätigung Ihres Fluges und eine gültige Verlustmeldung (PIR)-Nummer, die Sie am Schalter für verlorenes Gepäck im Flughafen erhalten.


An wen wird die Auszahlung der Reisegepäckversicherung überwiesen?

Die Auszahlung kann nur an das AirHelp+ Mitglied überwiesen werden.


Meine Reisegepäckversicherungs-Forderung wurde genehmigt, aber ich habe mein Geld noch nicht erhalten

Sobald wir Ihnen per E-Mail bestätigen, dass die Forderung genehmigt und die Überweisung eingeleitet wurde, kann es bis zu 5 Arbeitstage dauern, bis das Geld auf Ihrem Bankkonto eingeht.

Trotz unserer Bemühungen kann es jedoch vorkommen, dass die Bearbeitung der Zahlung durch die Banken länger dauert.

Wenn Sie das Geld nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte über unseren Online-Chat an unsere Mitarbeiter oder an [email protected].


Wie lange dauert es, bis ich die Auszahlung meiner Reisegepäckversicherung erhalte?

Sobald Sie uns die erforderlichen Informationen, einschließlich Ihrer Verlustmeldung (PIR), ein Bild Ihres Gepäckanhängers, Ihren Ausweis und Ihre Bankverbindung, zur Verfügung gestellt haben, senden wir sie zur Genehmigung an unseren Versicherungspartner. Der Anspruch wird innerhalb von 48 Stunden festgestellt. Sobald er genehmigt ist, wird er Ihnen innerhalb weniger Stunden zugeschickt.


Die Auszahlung der Reisegepäckversicherung ist nicht genug! Sie deckt nicht den Wert dessen ab, was in meinem Gepäckstück verloren gegangen ist.

Die Reisegepäckversicherung wurde entwickelt, um Ihnen eine schnelle und einfache Auszahlung zu ermöglichen, so dass Sie Geld für das Nötigste haben.

Die Fluggesellschaft muss die Kosten für alles, was in Ihrem Gepäckstück verloren gegangen ist, vollständig übernehmen. Aber keine Sorge! Wenn Sie AirHelp+-Mitglied sind, können wir Ihnen helfen, Ihr Geld von der Fluggesellschaft zurückzufordern.


Deckt die Reisegepäckversicherung Schäden an meinem Gepäck ab?

Nein. Die Reisegepäckversicherung zahlt nur, wenn Ihr Gepäck verloren geht oder sich verspätet.
Wenn die Fluggesellschaft Ihr Gepäck oder dessen Inhalt beschädigt, muss sie für die Kosten der Reparatur oder des Ersatzes aufkommen. Als AirHelp+ Mitglied können wir Ihnen jedoch helfen, das Geld von der Fluggesellschaft zurückzufordern.


Deckt die Reisegepäckversicherung alle Flüge auf meiner Reise ab?

Die Reisegepäckversicherung schützt Ihr aufgegebenes Gepäck auf allen Flügen, die Sie bei Hinzufügen Ihrer Reise angeben. Sie müssen Ihre Flüge allerdings mindestens 48 Stunden vor Antritt hinzufügen und die Aufgabe des Gepäcks bestätigen.

Die Anzahl der geschützten Reisen hängt vom gewählten AirHelp+-Tarif ab.

Wie viele Flüge Teil derselben Reise sind, bleibt Ihnen überlassen. Aber Sie sollten wissen, dass maximal 1 Auszahlung pro Reise möglich ist. Kommt es also zu Gepäckbeeinträchtigungen auf zwei oder mehreren separaten Flügen derselben Reise, erhalten Sie die Auszahlung nur einmal.


Ich konnte kein PIR-Formular bekommen. Kann ich trotzdem meine Reisegepäckversicherung in Anspruch nehmen?

Nein, leider nicht. Eine PIR-Formular ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Auszahlung.


Wie kann ich eine Beschwerde zur Reisegepäckversicherung einreichen?

Wenn Sie mit dem erhaltenen Service unzufrieden sind, wollen wir das wissen. Bitte füllen Sie unser Beschwerdeformular aus, das von unseren Versicherungspartnern geprüft wird.


Die Bankkonten welcher Länder werden derzeit durch die Reisegepäckversicherung unterstützt?

Um eine Auszahlung zu erhalten, müssen Sie über ein Bankkonto in einem der folgenden Länder verfügen:

  • Andorra

  • Argentinien

  • Armenien

  • Australien

  • Österreich

  • Aserbaidschan

  • Bahrain

  • Belgien

  • Bosnien und Herzegowina

  • Brasilien

  • Bulgarien

  • Kamerun

  • Kanada

  • Chile

  • China

  • Kolumbien

  • Costa Rica

  • Kroatien

  • Zypern

  • Tschechische Republik

  • Dänemark

  • Dominikanische Republik

  • Ecuador

  • Ägypten

  • Estland

  • Faröerinseln

  • Finnland

  • Frankreich

  • Französisch-Guayana

  • Gabun

  • Deutschland

  • Griechenland

  • Guadeloupe

  • Guatemala

  • Honduras

  • Hongkong

  • Ungarn

  • Island

  • Indien

  • Indonesien

  • Irland

  • Israel

  • Italien

  • Elfenbeinküste

  • Japan

  • Jersey

  • Jordanien

  • Kosovo

  • Kuwait

  • Lettland

  • Liechtenstein

  • Litauen

  • Luxemburg

  • Malaysia

  • Malta

  • Martinique

  • Mayotte

  • Mexiko

  • Moldawien

  • Monaco

  • Marokko

  • Niederlande

  • Neukaledonien

  • Neuseeland

  • Norwegen

  • Oman

  • Peru

  • Philippinen

  • Polen

  • Portugal

  • Katar

  • Réunion

  • Taiwan

  • Thailand

  • Türkei

  • Ukraine

  • Vereinigte Arabische Emirate

  • Vereinigtes Königreich

  • Vereinigte Staaten

  • Uruguay

Wenn Ihr Land nicht in der obigen Liste aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns bitte über unseren Online-Chat oder schicken Sie uns eine E-Mail an [email protected], damit wir Ihre Kontodaten erfassen und Ihre Auszahlung vornehmen können.


Ist es sicher, meine Bankdaten weiterzugeben?

Ja. Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Deshalb versichern wir Ihnen, dass unsere Datenschutzrichtlinien für die Verarbeitung, Weitergabe und Speicherung aller personenbezogener Daten, einschließlich der Bankdaten, in vollem Umfang mit allen EU-Datenschutzvorschriften, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), in Einklang stehen.

Weitere Informationen zur AirHelp-Datenschutzerklärung finden Sie hier.

AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

AirHelp ist bekannt aus:

20 minuten logo
Basler Zeitung logo
Blick logo
Handelszeitung logo

Erhalten Sie unsere kostenlose App


Allgemeinen GeschäftsbedingungenDatenschutzerklärungCookiesImpressum

Copyright © 2025 AirHelp

Jetzt Anspruch prüfen