Ryanair-Streiks in Deutschland: Passagiere haben Anspruch auf bis zu 600 Euro pro Person
- Pilotengewerkschaft Cockpit ruft deutsche Ryanair-Piloten zu Streiks am 10. August auf
- Betroffene Passagiere haben unter Umständen Anspruch auf bis zu 600 Euro pro Person sowie Versorgungsleistungen am Flughafen
Berlin, 08. August 2018. Die deutsche Pilotengewerkschaft Cockpit hat die Ryanair-Piloten aktuell zum Streik aufgerufen, um bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Was betroffene Passagiere nun beachten müssen, erklärt Laura Kauczynski. Sie ist Expertin für Fluggastrechte des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp:
“Die Piloten-Gewerkschaft Cockpit rief die deutschen Ryanair-Piloten aktuell zu Streiks an den deutschen Basen auf. Die Streiks sollen am 10. August stattfinden. An diesem Tag haben auch die irischen, belgischen und schwedischen Ryanair-Piloten bereits angekündigt, zu streiken. Deutsche Ryanair-Passagiere sollten unbedingt die aktuelle Lage beobachten und regelmäßig den Status ihres Fluges überprüfen. Reisende, deren Ryanair-Flüge gestrichen werden, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person, sofern sie weniger als 14 Tage vor dem eigentlichen Abflugtermin über den Ausfall ihres Fluges informiert wurden. Gleiches gilt für Passagiere, deren Flüge ihr Ziel erst mit mindestens drei Stunden Verspätung erreichen.
Im April diesen Jahres urteilte der Europäische Gerichtshof, dass selbst ein unangekündigter Streik des Airline-Personals keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszahlen zu müssen. Ryanair gab zwar bekannt, dass die Billigfluggesellschaft ihre Passagiere bei Streiks ihres Personals nicht entschädigen wolle, doch Ryanair steht nicht über dem Gesetz. Betroffene Passagiere sollten daher unbedingt von ihrem Recht auf eine finanzielle Entschädigung Gebrauch machen.
Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, Passagieren den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen und ihnen die Möglichkeit bieten, zwei Telefonate zu führen oder auch zwei Telefaxe oder E-Mails zu versenden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Wir raten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere dabei, ihr Recht durchzusetzen und ziehen wenn nötig auch für sie vor Gericht.”
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.
Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit: https://www.airhelp.com/de/ihre-rechte.
85 % der Fluggäste kennen ihre Rechte nicht. Lassen Sie sich nicht lumpen.
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