Flugverspätung Entschädigung: Kennen Sie Ihr Recht und fordern Sie Ihre Entschädigung

Flugverspätung Entschädigung – War einer Ihrer Flüge in den letzten drei Jahren verspätet? Und zwar nicht nur einige Minuten, sondern mehr als drei Stunden? Dann kann Ihnen in dem Fall eine finanzielle Entschädigung wegen Flugverspätung von bis zu 600 € zustehen!

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AirHelp erklärt Ihnen Ihre Rechte bei Flugverspätungen gemäß der EU-Verordnung EG 261 für Fluggastrechte, die Sie hier nachlesen können. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung zu prüfen. Falls Sie anspruchsberechtigt sind, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern.

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Steht Ihnen eine Entschädigung bei Flugverspätung zu?

Flugverspätungs-Entschädigungen setzen bestimmte Bedingungen voraus.

Sie wissen bereits, dass Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet sein muss, damit Sie eine Entschädigung fordern können.

Es gibt jedoch noch einige weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, zum Beispiel muss die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich sein. Wir haben Ihnen eine Übersicht der Voraussetzungen zusammengestellt, sodass Sie auf einen Blick sehen, ob Ihnen eine Entschädigung bei Flugverspätung zusteht.

Flugverspätung Entschädigung Bedingungen:

  • Sie haben Ihr Ziel erst mit mehr als drei Stunden Flugverspätung erreicht.

  • Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt.

  • Die Flugverspätung ist nicht länger als drei Jahre her.

  • Die Fluggesellschaft ist für die Verspätung verantwortlich (z.B. aufgrund einer technischen Störung).

  • Der Flug ist innerhalb der EU gestartet (dabei spielt die Fluggesellschaft keine Rolle) oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).


Wie viel Entschädigung steht Ihnen zu?

Die Höhe der Entschädigungssumme für eine Flugverspätung, die Ihnen zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab.

Unter anderem zählen die Flugdistanz und die Dauer der Flugverspätung dazu. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie innerhalb oder außerhalb der EU geflogen sind. Um es Ihnen einfach zu machen, haben wir eine Tabelle erstellt, in der Sie einfach herausfinden können, wie hoch Ihre Entschädigungssumme für die Flugverspätung ist.

Weniger als 3 Stunden Flugverspätung3–4 Stunden FlugverspätungMehr als 4 Stunden FlugverspätungNie angekommenEntfernung
0 €250 €250 €250 €Flüge bis 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge über 1.500 km (innerhalb der EU)
0 €400 €400 €400 €Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km (außerhalb der EU)
0 €300 €600 €600 €Flüge über 3.500 km (außerhalb der EU)

Weshalb bei einer Flugverspätung jede Minute zählt, um eine Entschädigung zu erhalten

Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass Flugverspätungen erst ab einer Dauer von drei Stunden entschädigt werden. Das bedeutet, dass Hunderte Euro an Entschädigungszahlung von einigen Minuten Verspätung mehr oder weniger abhängen können. Wichtig zu wissen: Die Dauer der Verspätung wird an der Ankunftszeit bemessen, nicht an der Abflugzeit, da ein Teil der Verspätung während des Fluges aufgeholt werden könnte. Deshalb sollten Sie sich die exakte Ankunftszeit Ihres Flugzeugs am Zielflughafen notieren. Vielleicht fragen Sie sich jetzt, welcher Zeitpunkt die exakte Ankunftszeit markiert. Nun, es ist nicht der Moment, an dem das Flugzeug auf dem Boden aufsetzt. Die Ankunftszeit ist der Zeitpunkt, an dem die erste Flugzeugtür geöffnet wird.

Falls Ihr verspäteter Flug schon eine Weile her ist und Sie die Verspätungsdauer nicht mehr im Kopf haben, erklärt AirHelp Ihnen, wie Sie Ihre Flugverspätung nachträglich ermitteln können.

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Diese Dokumente brauchen Sie für Ihre Forderung einer Flugentschädigung

Die folgenden notwendigen Dokumente benötigen Sie, um eine Entschädigung für eine Flugverspätung einzufordern:

Ihre Bordkarte bzw. E-Ticket und Ihre Buchungsbestätigung.

Außerdem sollten Sie Ihre Reisedaten bereithalten: Ihre Flugnummer, die ursprüngliche Abflugs- und Ankunftszeit sowie die tatsächliche Abflugs- und Ankunftszeit. Ihre Flugnummer ist eine sechsstellige Nummer, die die Airline ihrer Flugreservierung zugewiesen hat.

Grundsätzlich gilt, dass Sie höhere Erfolgschancen haben und wir Ihre Forderung zügiger bearbeiten können, je mehr Belege Sie haben. Deshalb haben wir einige Hinweise für Sie, was Sie bei einer Flugverspätung noch am Flughafen tun können, um im Nachhinein leichter Ihre Entschädigungszahlung zu erhalten.

Flugverspätung genau dokumentieren:

  • Lassen Sie sich die Ursache für die Flugverspätung schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigen.

  • Protokollieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort.

  • Fotografieren Sie die Abflugtafel, die die Flugverspätung anzeigt.

  • Heben Sie E-Mails auf oder machen Sie einen Screenshot von App-Benachrichtigungen, die die Flugverspätung bestätigen.


Außergewöhnliche Umstände sind nicht abgedeckt

Bei einer sogenannten Flugverspätung wegen außergewöhnlicher Umstände, steht Ihnen leider keine Entschädigung wegen der Flugverspätung zu, da die Fluggesellschaft in einem solchen Fall nicht haftet. Was versteht man unter außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt? Zum Beispiel zählen Flugverspätung wegen schlechtem Wetter, politischen Unruhen oder Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, die nicht zur Fluggesellschaft gehören, zur höheren Gewalt und sind nicht durch die Fluggesellschaften verschuldet.

Es kann vorkommen, dass Fluggesellschaften sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, um einer Entschädigungszahlung zu entgehen. Daher sollten Sie wissen, dass eine Flugverspätung wegen technischem Defekt oder auch Streiks des eigenen Personals der Fluggesellschaft, wie z.B. des Kabinenpersonals oder der Piloten, nicht als höhere Gewalt zählen. Denn es liegt im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, technischen Defekten vorzubeugen und Flugverspätungen wegen Personalstreiks der Fluggesellschaft zu verhindern, beispielsweise indem Tarifverhandlungen konstruktiv geführt werden. In diesen Fällen können Sie Ihren Anspruch auf Flugverspätungs-Entschädigung von AirHelp prüfen lassen.


Sind alle Flüge von der Verordnung EG 261 abgedeckt?

Ja, alle Flüge werden von der EU-Verordnung EG 261 abgedeckt.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass die EU-Verordnung EG 261 nur den Luftraum der Europäischen Union abdeckt oder nur EU-Staatsbürger schützt. Das stimmt nicht, denn die Verordnung deckt zusätzlich Island, Norwegen, die Schweiz und die sogenannten „äußersten Randregionen“ Europas ab. Außerdem schützt sie alle Flugreisende, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit. In unserer Tabelle sehen Sie auf einen Blick, ob Ihr Flug unter die Verordnung fällt.

ReiserouteEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Start innerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU✔️ Abgedeckt✔️ Abgedeckt
Start innerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU✔️ Abgedeckt✔️ Abgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU ✔️ Abgedeckt❌ Nicht abgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU❌ Nicht abgedeckt❌ Nicht abgedeckt

Weitere Rechte bei Verspätung eines Fluges

Recht auf Erstattung und auf einen Rückflug

Unabhängig von Ihrem Entschädigungsanspruch bei Flugverspätung haben Sie bei einer Verspätungsdauer von mehr als fünf Stunden das Recht auf eine vollständige oder teilweise Flugverspätung-Erstattung Ihres Ticketpreises. Zusätzlich haben Sie bei einer Verbindung mit Umsteigen auch das Recht auf einen Rückflug zum Abflugort.

Recht auf Betreuungsleistungen

Während Ihrer Wartezeit, die Ihnen durch eine Flugverspätung entsteht, muss die Airline für Ihre Verpflegung aufkommen. Außerdem muss Sie Ihnen Kommunikation, also Telefonate oder E-Mails ermöglichen, um Ihre Verwandten und Bekannten über Ihre Flugverspätung zu informieren, und damit Sie sich selbst weiter informieren können.


Flug verspätet - AirHelp hilft Ihnen, Ihre Entschädigung zu prüfen

Zwar ist die EU-Verordnung auf Ihrer Seite, allerdings versuchen die Fluggesellschaften mit allen Mitteln, Entschädigungszahlungen für verspätete Flüge zu vermeiden. Vor allem, da die Höhe der Entschädigung aufgrund einer Flugverspätung meist den Ticketpreis um einiges übersteigt. Hier kommt AirHelp ins Spiel. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Airline und setzten Ihr Recht auf Flugentschädigung durch, im Zweifel auch vor Gericht. Für Sie besteht keinerlei finanzielles Risiko, da wir nur im Erfolgsfall Gebühren erheben. Sparen Sie sich Zeit und Nerven und lassen Sie sich bei Ihrer Forderung von AirHelp unterstützen.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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