Häufig gestellte Fragen

    Häufig gestellte Fragen


    Welche Rechte habe ich hinsichtlich des Coronavirus/Covid-19?

    Wenn Ihr Flug wegen des Coronavirus annulliert wurde
    haben Sie Anspruch auf:

    die vollständige Rückerstattung Ihres Tickets
    oder
    einen Ersatzflug (wenn Flüge verschoben werden).

    Wenn Sie aufgrund einer Annullierung am Flughafen festsitzen, haben Sie Anspruch auf Betreuung. Dies beinhaltet:

    • Essen und Getränke.

    • Zugang zu Kommunikationsmitteln.

    • Unterkunft, sofern notwendig.

    Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine Entschädigungsforderungen für Flugannullierungen akzeptieren, die direkt durch das Coronavirus verursacht wurden, da die Fluggesellschaften der Gesundheit und Sicherheit ihrer Fluggäste und ihrer Besatzung oberste Priorität einräumen müssen.

    Dazu gehören Flüge zu und von allen Gebieten, die von einer Reisewarnung oder einem Reiseverbot betroffen sind.

    Was ist, wenn ich nicht fliegen möchte?

    Wenn Sie aufgrund des Coronavirus nicht reisen möchten, sollten Sie sich mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um herauszufinden, wie deren Erstattungsrichtlinien aussehen oder ob sie spezielle Richtlinien für den Ausbruch haben.


    Gibt es zusätzliche Kosten im Falle von rechtlichen Schritten?

    AirHelp arbeitet nach dem Motto „Kein Erfolg, keine Gebühr“. Wenn wir also den Fall vor Gericht nicht gewinnen, fallen für Sie keine Gebühren für unsere Dienstleistungen an — das ist Teil des Versprechens von AirHelp.


    Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

    Falls es in letzter Zeit bei einem Ihrer Flüge zu einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung kam, sind Sie möglicherweise berechtigt, eine Forderung einzureichen. Allerdings sind die Gesetze von Land zu Land unterschiedlich. Hier ist eine kurze Übersicht:

    Flüge innerhalb der USA

    Flüge innerhalb der USA sind nur dann anspruchsberechtigt, wenn ein Flug überbucht war und Ihnen die Beförderung verweigert wurde, und Sie mit dem umgeleiteten Flug mit einer Verspätung von mindestens einer Stunde an Ihrem Zielflughafen ankommen.

    Flüge nach oder von Europa

    Flüge nach oder von Europa sind anspruchsberechtigt, wenn sie aufgrund einer von der Fluggesellschaft kontrollierbaren Situation Verspätung haben, annulliert werden oder überbucht sind. In Situationen, auf die Fluggesellschaften keinen Einfluss haben (z. B. schlechtes Wetter), besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

    Flüge nach oder von Brasilien

    Flüge nach oder von Brasilien könnten anspruchsberechtigt sein, wenn sie verspätet sind oder annulliert werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Fluggesellschaft nicht um die Passagiere kümmert oder sie nicht angemessen behandelt.


    Wieso dauert es so lange, bis ich meine Entschädigung erhalte?

    Wir tun unser Möglichstes, Ihre Forderung so schnell wie möglich zu bearbeiten, aber leider kann es bis zum Erhalt der rechtmäßigen Entschädigung manchmal eine Weile dauern. Es gibt zahlreiche externe Faktoren, die den Vorgang verlangsamen können, z. B. die Reaktionszeit seitens der Fluggesellschaft, ein hohes Forderungsaufkommen, Gespräche mit Luftfahrtbehörden und etwaige Gerichtsverfahren. Wir tun zwar alles in unserer Macht Stehende, um die Beteiligten zu schnellen Reaktionen zu bewegen, aber oft haben wir auf diese Faktoren einfach keinen Einfluss. Wir bitten Sie um Geduld und versichern Ihnen, dass wir daran arbeiten, Ihnen zu Ihrer Entschädigung zu verhelfen.


    Wie hoch wird meine Entschädigung ausfallen?

    Wie viel Ihnen zusteht, hängt von den Gesetzen des Landes oder der Länder ab, in denen Sie geflogen sind.

    In Europa können Sie abhängig von der Flugdistanz und vom Ausmaß der Verspätung bis zu 600 € erhalten. Hier können Sie mehr erfahren.

    In Brasilien kann diese Summe je nach Einzelfall stark variieren. Allerdings können Sie für sogenannte „moralische Schäden“ bis zu 1.300 US-Dollar Entschädigung erhalten. Hier können Sie mehr erfahren.

    AirHelp ist bekannt aus:

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    AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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