Fluggastrecht

    Fluggastrecht


    Welche Rechte habe ich hinsichtlich des Coronavirus/Covid-19?

    Wenn Ihr Flug wegen des Coronavirus annulliert wurde
    haben Sie Anspruch auf:

    die vollständige Rückerstattung Ihres Tickets
    oder
    einen Ersatzflug (wenn Flüge verschoben werden).

    Wenn Sie aufgrund einer Annullierung am Flughafen festsitzen, haben Sie Anspruch auf Betreuung. Dies beinhaltet:

    • Essen und Getränke.

    • Zugang zu Kommunikationsmitteln.

    • Unterkunft, sofern notwendig.

    Zum jetzigen Zeitpunkt können wir keine Entschädigungsforderungen für Flugannullierungen akzeptieren, die direkt durch das Coronavirus verursacht wurden, da die Fluggesellschaften der Gesundheit und Sicherheit ihrer Fluggäste und ihrer Besatzung oberste Priorität einräumen müssen.

    Dazu gehören Flüge zu und von allen Gebieten, die von einer Reisewarnung oder einem Reiseverbot betroffen sind.

    Was ist, wenn ich nicht fliegen möchte?

    Wenn Sie aufgrund des Coronavirus nicht reisen möchten, sollten Sie sich mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um herauszufinden, wie deren Erstattungsrichtlinien aussehen oder ob sie spezielle Richtlinien für den Ausbruch haben.


    Was sind diese außergewöhnlichen Umstände?

    Außergewöhnliche Umstände beziehen sich auf alle Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft, die zu einem verspäteten oder annullierten Flug führten. Es handelt sich um Situationen, in denen eine Beeinträchtigung nicht hätte verhindert werden können, selbst wenn die Fluggesellschaft alle angemessenen Maßnahmen getroffen hätte.

    Außergewöhnliche Umstände umfassen:

    • Streiks von Flughafenmitarbeitern oder der Flugsicherung

    • Politische Unruhen

    • Extreme Wetterbedingungen

    • Sicherheitsrisiken

    • Medizinische Notfälle


    Ich habe meinen Anschlussflug verpasst. Habe ich das Recht auf eine Entschädigung?

    Ob Sie im Falle eines verspäteten Flugs einen Anspruch auf Entschädigung haben, hängt von den Gesetzen und Vorschriften der Länder ab, in denen Sie geflogen sind. In Europa arbeiten wir derzeit hauptsächlich mit EG 261 und in Brasilien mit ANAC 400. In Europa Im Fall einer Flugverspätung sind Sie berechtigt, eine Forderung einzureichen, wenn:

    • Ihr Abflughafen in der EU liegt oder der Flug von einer EU-Fluggesellschaft angeboten wurde und in der EU landen sollte.

    • Ihr Flug eine Verspätung von mindestens 3 Stunden hatte.

    • Die Verspätung sich in den vergangenen paar Jahren ereignet hat. Die Fristen sind von Land zu Land unterschiedlich. Hier erfahren Sie mehr.

    • Sie eine bestätigte Flugreservierung hatten.

    • Ihre Verspätung nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen war.

    In Brasilien Im Fall einer Flugverspätung sind Sie berechtigt, eine Forderung einzureichen, wenn:

    • Ihr Flug in Brasilien gelandet oder gestartet ist.

    • Ihr Flug hat eine Verspätung von mindestens 4 Stunden hatte.

    • Ihre Fluggesellschaft weder Essen noch Informationen oder Unterkunft bereitgestellt hat.

    • Ihr Flug innerhalb der letzten 5 Jahre (2 Jahre bei internationalen Flügen) stattgefunden hat.

    Wenn Sie sich unsicher sind, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, mithilfe der benutzerfreundlichen Anspruchsprüfung von AirHelp herauszufinden, ob für Ihren Flug ein Anspruch auf Entschädigung besteht.


    Wirkt sich das Wetter auf meine Anspruchsberechtigung aus?

    Ja, aus Flügen, die aufgrund extremer Wetterbedingungen Verspätung hatten, ergibt sich keine anspruchsberechtigte Forderung. Fluggesellschaften können Flüge annullieren oder verspäten, wenn die Umweltbedingungen für die Passagiere ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten. Extreme Wetterbedingungen fallen unter die Kategorie außergewöhnliche Umstände und liegen daher außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft.


    Mein Flug wurde annulliert. Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

    Ob Sie im Falle eines annullierten Flugs entschädigungsberechtigt sind, hängt von den Gesetzen und Vorschriften der Länder ab, in denen Sie geflogen sind. In Europa arbeiten wir derzeit hauptsächlich mit EG 261 und in Brasilien mit ANAC 400. In Europa Im Fall einer Flugannullierung sind Sie berechtigt, eine Forderung einzureichen, wenn:

    • Ihr Abflughafen in der EU liegt oder der Flug von einer EU-Fluggesellschaft angeboten wurde und in der EU landen sollte.

    • Ihr Flug innerhalb der 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug annulliert wurde.

    • Einer Ihrer Flüge in den vergangenen Jahren annulliert wurde. Die Fristen sind von Land zu Land unterschiedlich. Hier erfahren Sie mehr.

    • Sie eine bestätigte Flugreservierung hatten.

    • Ihre Annullierung nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen war.

    In Brasilien Im Fall einer Flugannullierung sind Sie berechtigt, eine Forderung einzureichen, wenn:

    • Ihr Flug in Brasilien gelandet oder gestartet ist.

    • Ihr Flug kurzfristig storniert wurde und die Fluggesellschaft Ihnen keinen anderen Flug, keine Rückerstattung Ihres Tickets und Ihrer Gebühren oder keinen geeigneten Ersatztransport angeboten hat.

    • Ihre Fluggesellschaft weder Essen noch Informationen oder Unterkunft bereitgestellt hat.

    • Ihr Flug innerhalb der letzten 5 Jahre (2 Jahre bei internationalen Flügen) stattgefunden hat.

    Wenn Sie sich unsicher sind, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, mithilfe der benutzerfreundlichen Anspruchsprüfung von AirHelp herauszufinden, ob für Ihren Flug ein Anspruch auf Entschädigung besteht.


    Mein Flug hatte Verspätung. Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

    Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung für Ihren verspäteten Flug, wenn:

    – Ihr Flug entweder mindestens drei Stunden Verspätung hatte oder weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wurde.

    – der Abflug ursprünglich in der EU stattfinden sollte oder der Flug von einer EU-Fluggesellschaft angeboten wurde und in der EU landen sollte.

    – Sie eine bestätigte Flugreservierung hatten.

    – es in den letzten paar Jahren zu der Beeinträchtigung kam. Die Verjährungsfristen für eine Forderung variieren von Land zu Land. Hier erfahren Sie mehr.

    – Sie einen Ersatzflug in Anspruch genommen haben und die neue Ankunftszeit beträchtlich von der des ursprünglichen Fluges abwich.

    – es nicht aufgrund von außergewöhnlichen Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft zu der Verspätung kam.

    Über unsere Webseite können Sie kostenlos prüfen, ob Sie das Recht auf eine Entschädigung für Ihren verspäteten Flug haben.


    Wann können Sie eine Entschädigung für eine Nichtbeförderung fordern?

    Fluggesellschaften müssen bei Nichtbeförderung eine Entschädigung zahlen, wenn sie die Verantwortung dafür tragen – das häufigste Beispiel ist die Überbuchung von Flügen

    Wir können keine Forderungen für Nichtbeförderungen aufgrund von Dokumentenproblemen akzeptieren

    Die Fluggäste sind selbst dafür verantwortlich, dass sie über die richtigen Dokumente verfügen, um an Bord ihres Fluges gehen und in ihr Zielland einreisen zu können. Zum Beispiel:

    • Gültiger Reisepass oder anderer akzeptierter Ausweis

    • Gültiges Visum

    • Nachweis eines Rückflugtickets

    • Nachweis von Covid-19-Impfungen

    • Negatives Covid-19-Testergebnis 

    • Passagier-Lokalisierungsformular

    Wenn Sie der Fluggesellschaft die benötigten Dokumente auf Verlangen nicht vorlegen können, hat die Fluggesellschaft keine andere Wahl, als Ihnen das Boarding zu verweigern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung, da die Fluggesellschaft keine Schuld trägt. 

    Andere Situationen, in denen die Fluggesellschaften die Beförderung verweigern können und nicht zu einer Entschädigung verpflichtet sind, sind unter anderem:

    • Fluggäste kommen zu spät zum Gate

    • Fluggäste verhalten sich störend


    Sind auch Kinder zu einer Entschädigung berechtigt?

    Kinder sind nach einer Flugbeeinträchtigung entschädigungsberechtigt, wenn sie entweder einen reservierten Sitz haben oder den vollen Preis eines Tickets zum Erwachsenentarif bezahlt haben. Für jede andere Situation reichen Sie bitte Ihre Forderung ein, die wir dann einzeln prüfen werden.


    Die Fluggesellschaft hat mir bereits eine Entschädigung angeboten. Was nun?

    Normalerweise sind die Entschädigungsangebote von den Fluggesellschaften tiefer als von der EU Verordnung 261/2004 vorgesehen. Sollte Ihnen eine Fluggesellschaft „travel vouchers“ oder Flugmeilen offeriert haben, können Sie AiHelp trotzdem beauftragen, in Ihrem Namen eine Entschädigung in „cash“ zu verlangen.


    Kann ich für einen verspäteten/annullierten/überbuchten Flug entschädigt werden, wenn ich bereits einen Gutschein angenommen habe, den mir die Fluggesellschaft angeboten hat?

    Wir müssen erst einige Details überprüfen, aber grundsätzlich gilt, dass Sie eine Entschädigung für Ihren Flug erhalten können, wenn ein Anspruch besteht. Allerdings sollten Sie stets vorsichtig sein, wenn die Fluggesellschaften Sie bitten, Vereinbarungen zu unterzeichnen, weil Sie manchmal mit der Annahme eines Gutscheins auf Ihre Entschädigung verzichten. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben oder nicht, können Sie jederzeit unsere Entschädigungsprüfung nutzen, um herauszufinden, was Ihnen zusteht. Das geht ganz einfach!


    Kann ich gemäß der Verordnung EG 261/2004 entschädigt werden, wenn ich schon Unterstützungsangebote der Fluggesellschaft angenommen habe (Mahlzeiten, Erfrischungen, Hotelunterkunft etc.)?

    Ja, sofern für Ihren Flug ein Entschädigungsanspruch besteht. Fluggesellschaften sind verpflichtet, Ihnen im Falle von großen Flugverspätungen oder Flugannullierungen Unterstützung und darüber hinaus eine Entschädigung anzubieten. Der einfachste Weg herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, ist unsere Entschädigungsprüfung. Das geht ganz leicht!


    Kann ich eine Entschädigung von einer Fluggesellschaft fordern, die es nicht mehr gibt?

    Theoretisch können Sie natürlich versuchen, eine Entschädigung von einer insolventen Fluggesellschaft zu fordern. Realistisch betrachtet, werden Sie diese Entschädigung aber vermutlich nicht erhalten. Fluggäste stehen oft an letzter Stelle einer langen Liste von Gläubigern, die ausgezahlt werden müssen, wenn eine Fluggesellschaft pleitegeht. Es gibt allerdings eine mögliche Ausnahme: Ihr Flug wurde von einer anderen Fluggesellschaft betrieben, die eine Partnerin der Airline war, die pleitegegangen ist. In diesem Fall wenden wir uns an die Partnerfluggesellschaft, um die Entschädigungen einzutreiben, die den Fluggästen zustehen. Weitere Infos dazu, was passiert, wenn eine Fluggesellschaft Insolvenz anmeldet, finden Sie hier (Link auf Englisch).


    Kann ich auch eine Entschädigung erhalten, wenn ich mit Billigfliegern und/oder einem Charterflug gereist bin?

    Ja. Es ist egal, ob das Unternehmen Billigflüge anbietet, solange bei der Flugverspätung oder -annullierung die Kriterien für einen Anspruch auf Entschädigungen erfüllt sind. Am schnellsten und einfachsten können Sie den Anspruch für Ihren Flug mit unserer Entschädigungsprüfung ermitteln.


    Mein Flug hatte zwar weniger als 3 Stunden Verspätung, aber ich habe meinen Anschlussflug verpasst. Kann ich eine Entschädigung fordern?

    Grundsätzlich: Ja. Es hängt allerdings von mehreren Faktoren ab, z. B. von wo aus Sie gestartet sind, mit wie viel Verspätung Sie an Ihrem Zielflughafen angekommen sind, und ob all Ihre Anschlussflüge zur gleichen Flugreservierung gehört haben (unter der gleichen Buchungsnummer aufgeführt waren). Am einfachsten können Sie den Anspruch für Ihren Flug mit unserer kostenlosen Entschädigungsprüfung ermitteln.


    Was genau sind denn die außergewöhnlichen Umstände, über die die Fluggesellschaften keine Kontrolle haben?

    Fluggesellschaften sind für Flugbeeinträchtigungen, die durch “außergewöhnliche Umstände” verursacht wurden, nicht haftbar. Dabei handelt es sich um Szenarien, die auch unter Ergreifung aller angemessenen Maßnahmen nicht vermeidbar gewesen wären. Dazu gehören u. a. medizinische Notfälle, Bürgerunruhen, Streiks, die von Bediensteten des Flughafens oder der Flugverkehrskontrolle ausgehen, äußerst schlechte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen.


    Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

    Falls es in letzter Zeit bei einem Ihrer Flüge zu einer Verspätung, Annullierung oder Überbuchung kam, sind Sie möglicherweise berechtigt, eine Forderung einzureichen. Allerdings sind die Gesetze von Land zu Land unterschiedlich. Hier ist eine kurze Übersicht:

    Flüge innerhalb der USA

    Flüge innerhalb der USA sind nur dann anspruchsberechtigt, wenn ein Flug überbucht war und Ihnen die Beförderung verweigert wurde, und Sie mit dem umgeleiteten Flug mit einer Verspätung von mindestens einer Stunde an Ihrem Zielflughafen ankommen.

    Flüge nach oder von Europa

    Flüge nach oder von Europa sind anspruchsberechtigt, wenn sie aufgrund einer von der Fluggesellschaft kontrollierbaren Situation Verspätung haben, annulliert werden oder überbucht sind. In Situationen, auf die Fluggesellschaften keinen Einfluss haben (z. B. schlechtes Wetter), besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

    Flüge nach oder von Brasilien

    Flüge nach oder von Brasilien könnten anspruchsberechtigt sein, wenn sie verspätet sind oder annulliert werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Fluggesellschaft nicht um die Passagiere kümmert oder sie nicht angemessen behandelt.


    Laut Ihrer Website habe ich keinen Entschädigungsanspruch. Was kann ich jetzt tun?

    Wir tun zwar alles in unserer Macht Stehende, um Ihre Fluggastrechte zu schützen, aber wenn für Ihren Flug kein Anspruch auf Entschädigung besteht, sind uns leider die Hände gebunden. Ein häufiger Grund dafür, dass kein Anspruch besteht, sind außergewöhnliche Umstände, wie widrige Witterungsbedingungen oder Reisebeschränkungen. Weitere Infos darüber, wann ein Flug anspruchsberechtigt ist und welche Recht Sie haben, finden Sie hier.

    Fluggastrechte sind natürlich eine komplexe Angelegenheit. Sollten Sie irgendwelche Fragen haben oder glauben, dass Ihr Flug falsch beurteilt wurde, können Sie sich gerne hier an uns wenden.


    Was kann ich tun, wenn eine Fluggesellschaft nicht auf mich reagiert?

    Wenn Sie versucht haben, eine Fluggesellschaft zu kontaktieren, um Hilfe zu erhalten, raten wir Ihnen grundsätzlich, nicht aufzugeben und es weiter zu versuchen. Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass die Kundenserviceteams der Fluggesellschaften oft schwer beschäftigt sind, vor allem zu Stoßzeiten wie den Sommerferien und den Weihnachtsfeiertagen.

    Sollte die Fluggesellschaft aber auch auf wiederholte Nachrichten nicht reagieren, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

    Bei manchen Problemen können Sie einen Dritten, wie AirHelp, einschalten. Wir können Fluggästen helfen, die versuchen, Fluggesellschaften infolge von verspäteten oder annullierten Flügen zu kontaktieren, um entschädigt zu werden. Dank unserer jahrelangen Erfahrung sind wir oft in der Lage, eine Antwort von der Fluggesellschaft einzufordern, auch wenn Kundenanfragen ignoriert wurden.

    Sie können sich auch an die Luftfahrtbehörden wenden, denen Ihre Fluggesellschaft unterstellt ist.

    Für innereuropäische Flüge können Sie die entsprechende nationale Durchsetzungsbehörde hier nachschlagen (Link auf Englisch).

    Außerdem finden Sie untenstehend eine Liste mit einigen der größten nationalen Durchsetzungsbehörden für Fluggesellschaften außerhalb der EU:

    Australien

    Behörde für Luftsicherheit (CASA)

    https://www.casa.gov.au/

    Brasilien

    Nationale Behörde für Zivilluftfahrt (ANAC)

    http://www.anac.gov.br/en

    Kanada

    Kanadische Verkehrsbehörde (CTA)

    https://otc-cta.gc.ca/eng

    Russland

    Bundesluftverkehrsbehörde

    https://favt.ru/

    USA

    Bundesluftfahrtbehörde

    https://www.faa.gov/


    Welche Rechte habe ich, wenn eine Fluggesellschaft meinen Flug im Voraus ändert?

    Es gibt derzeit keine internationalen Gesetze zum Schutz Ihrer Rechte für den Fall, dass Fluggesellschaften Ihre Flugpläne ändern. Das heißt, Sie müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) prüfen, die für Ihren Flug gelten, oder direkt mit der Fluggesellschaft in Kontakt treten, um weitere Informationen zu erhalten.

    Grundsätzlich enthalten die meisten Fluggesellschafts-AGB die Möglichkeit einer vollständigen Rückerstattung oder einer Umbuchung auf einen anderen Flug, sofern sich der Flugplan erheblich verändert hat.

    Allerdings obliegt es den Fluggesellschaften zu definieren, wann eine Planänderung „erheblich“ ist. Bei manchen Airlines reicht schon eine Verschiebung der Abflugzeit um zwei oder mehr Stunden, andere Fluggesellschaften wiederum sagen, es muss sich um eine Verschiebung von mindestens 12 Stunden handeln.

    Wenn Ihr Flug aber weniger als 14 Tage vor Abflugdatum annulliert wurde und der Ersatzflug, der Ihnen angeboten wurde, mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommt, haben Sie das Recht auf Ihrer Seite. In solchen Fällen können Sie zusätzlich zur Rückerstattung oder zum Ersatzflug noch eine Entschädigung erhalten. Ihren Anspruch auf Entschädigung können Sie hier überprüfen.


    Ich hatte einen Anschlussflug. Wirkt sich das auf den Entschädigungsanspruch bei Flugbeeinträchtigungen aus?

    Für eine Entschädigung ist ausschlaggebend, wie viel Verspätung Sie bei Ankunft am Zielflughafen hatten. Es ist egal, ob Sie einen Direktflug hatten oder umsteigen mussten. Wenn Sie über 3 Stunden zu spät angekommen sind, könnten Sie gemäß EG 261 Anspruch auf eine Entschädigung haben.

    Anschlussflüge können Ihre Forderung komplizierter gestalten, falls die Beeinträchtigung sich auf einem Teilabschnitt ereignet hat, der außerhalb der Gerichtsbarkeit liegt, in der Sie Ihre Forderung stellen wollen. Am Einfachsten können Sie Ihren Anspruch mit unserer Entschädigungsprüfung ermitteln, bei der wir Ihnen sagen, wie viel Ihnen womöglich zusteht.

    Bitte beachten Sie, dass es sich nur um einen Anschlussflug handelt, wenn alle Teilabschnitte des Flugs unter der gleichen Buchungsnummer aufgeführt werden. Sollten Sie die Flüge selbst einzeln gebucht haben, gestaltet sich die Lage etwas anders. Im Normalfall können Sie dann nur Entschädigung für den einen beeinträchtigten Flug fordern, nicht aber für die Gesamtreise.

    Mehr über die Entschädigung für verpasste Anschlussflüge erfahren Sie hier.


    Besteht für verspätete Flüge ein Entschädigungsanspruch?

    Das kommt darauf an. Ob Sie im Falle eines verspäteten Flugs einen Anspruch auf Entschädigung haben, hängt von den Gesetzen und Vorschriften der Länder ab, in denen Sie geflogen sind. Derzeit arbeiten wir in Europa hauptsächlich mit der EG 261 und in Brasilien vornehmlich mit der ANAC 400.

    In Europa

    Ein Entschädigungsanspruch wegen Verspätung besteht in folgenden Fällen:

    • Der Abflughafen lag in der EU oder Sie sind mit einer EU-Fluggesellschaft geflogen, die in der EU gelandet ist.

    • Der Flug hatte mindestens 3 Stunden Verspätung.

    • Ihre Verspätung hat sich in den letzten Jahren ereignet. Die Fristen unterscheiden sich von Land zu Land. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

    • Sie hatten eine bestätigte Flugreservierung.

    • Ihre Verspätung war nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.

    In Brasilien

    Ein Entschädigungsanspruch wegen Verspätung besteht in folgenden Fällen:

    • Ihr Flug ist in Brasilien gelandet oder von dort aus gestartet.

    • Ihr Flug hatte mindestens 4 Stunden Verspätung.

    • Die Fluggesellschaft hat Ihnen weder Verpflegung, Informationen noch Unterkunft bereitgestellt.

    • Ihr Flug hat in den letzten 5 Jahren stattgefunden (2 Jahre bei internationalen Flügen).

    Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie jederzeit mithilfe der Anspruchsprüfung von AirHelp herausfinden, ob für Ihren Flug Anspruch auf Entschädigung besteht. Das ist kinderleicht!


    Warum sollte ich eine Entschädigung anfordern?

    Mit zunehmender Mobilität in Europa ist auch die Notwendigkeit von klar definierten Fluggastrechten klar geworden. Die EU Verordnung 261/2004 stellt sicher, dass Fluggesellschaften Ihre Passagiere bei ernsthaften Unannehmlichkeiten entschädigen. Ihre Zeit ist wertvoll!


    Muss ich EU Bürger sein, um Anrecht zu haben auf eine Entschädigung gemäss EU Recht?

    Nein. Auch als nicht EU Bürger haben Sie Anrecht. Ihre Nationalität hat keinen Einfluss auf die EU Verordnung EU 261/2004.


    Mein Flug wurde storniert. Kann ich eine Entschädigung verlangen?

    Abhängig von der Flugstrecke und der Gesamtverspätung am Zielflughafen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 125 € und 600 €. Wenn Sie über die Annullierung mindestens 14 Tage vor dem Abflug informiert wurden oder wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände (Wetterbedingungen, Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung, Sicherheitsmaßnahmen) verursacht wurde, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

    Zusätzlich zur Entschädigung muss die Fluggesellschaft Ihnen die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten bieten:

    • Rückerstattung Ihres Tickets innerhalb von sieben Tagen

    • Weiterreise zum Zielflughafen unter ähnlichen Bedingungen

    Eine Betreuung (Telefonanruf, Getränke, Essen, Unterkunft, Transport zur Unterkunft) muss bei Bedarf ebenfalls gewährleistet werden.


    Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung, wenn mich die Fluggesellschaft am Tage des Fluges über die Annullation des Fluges orientiert?

    Ja, in diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, ausser es wurde Ihnen eine Umbuchung offeriert, mit welcher Sie einerseits nicht früher als 1 Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit abfliegen müssen und andererseits an Ihrem Endziel – je nach Distanz – nicht später als 2 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit eintreffen.


    Mir wurde die Beförderung verweigert - Kann ich eine Entschädigungsforderung einreichen?

    Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wurde, weil der Flug überbucht war, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, und Sie können eine Forderung einreichen.

    Wenn Ihnen die Beförderung aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund verweigert wurde, wie z.B. verspätet am Gate zu erscheinen, keine korrekten Reisedokumente zu haben oder sicherheitsrelevante Angelegenheiten, haben Sie leider keinen Anspruch auf Entschädigung.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen triftigen Grund hatten, warum Sie Ihren Flug nicht antreten konnten, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden und Ihren Fall zu schildern. Manchmal bietet die Fluggesellschaft, obwohl sie gesetzlich nicht zur Zahlung verpflichtet ist, eine andere Form der Entschädigung (Gutscheine, Rabatte usw.) als eine Form des „guten Willens“ an.


    Mein Flug war verspätet. Kann ich eine Entschädigung fordern?

    Das kommt darauf an. Ob Sie im Falle eines verspäteten Flugs einen Anspruch auf Entschädigung haben, hängt von den Gesetzen und Vorschriften der Länder ab, in denen Sie geflogen sind. Derzeit arbeiten wir in Europa hauptsächlich mit der EG 261 und in Brasilien vornehmlich mit der ANAC 400.

    In Europa

    Ein Entschädigungsanspruch wegen Verspätung besteht in folgenden Fällen:

    • Der Abflughafen lag in der EU oder Sie sind mit einer EU-Fluggesellschaft geflogen, die in der EU gelandet ist.

    • Der Flug hatte mindestens 3 Stunden Verspätung.

    • Ihre Verspätung hat sich in den letzten Jahren ereignet. Die Fristen unterscheiden sich von Land zu Land. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

    • Sie hatten eine bestätigte Flugreservierung.

    • Ihre Verspätung war nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.

    In Brasilien

    Ein Entschädigungsanspruch wegen Verspätung besteht in folgenden Fällen:

    • Ihr Flug ist in Brasilien gelandet oder von dort aus gestartet.

    • Ihr Flug hatte mindestens 4 Stunden Verspätung.

    • Die Fluggesellschaft hat Ihnen weder Verpflegung, Informationen noch Unterkunft bereitgestellt.

    • Ihr Flug hat in den letzten 5 Jahren stattgefunden (2 Jahre bei internationalen Flügen).

    Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie jederzeit mithilfe der Anspruchsprüfung von AirHelp herausfinden, ob für Ihren Flug Anspruch auf Entschädigung besteht. Das ist kinderleicht!


    Kann eine Fluggesellschaft die Höhe der Entschädigung reduzieren?

    Es gibt Fälle, in denen die Fluggesellschaft die Entschädigung um 50% reduzieren kann. Dies ist aber nur der Fall, wenn dem Passagier eine Umbuchung offeriert wurde und der zeitliche Unterschied zwischen der wirklichen Ankunftszeit am Zielort und der geplanten Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges am Zielort nicht grösser ist als:

    • zwei Stunden bei Flügen bis zu 1500 km

    • drei Stunden bei Flügen zwischen 1500 km und 3500 km

    • vier Stunden bei Flügen von mehr als 3500 km.


    Wie hoch wird meine Entschädigung ausfallen?

    Wie viel Ihnen zusteht, hängt von den Gesetzen des Landes oder der Länder ab, in denen Sie geflogen sind.

    In Europa können Sie abhängig von der Flugdistanz und vom Ausmaß der Verspätung bis zu 600 € erhalten. Hier können Sie mehr erfahren.

    In Brasilien kann diese Summe je nach Einzelfall stark variieren. Allerdings können Sie für sogenannte „moralische Schäden“ bis zu 1.300 US-Dollar Entschädigung erhalten. Hier können Sie mehr erfahren.


    Für welche Länder und Fluggesellschaften gelten die EU-Fluggastrechte?

    Die EU-Fluggastrechteverordnung, EG 261, gilt für alle Länder und Gebiete, die der Europäischen Union angehören, sowie für das Vereinigte Königreich, Island, Norwegen und die Schweiz. Ebenso unterliegen alle Fluggesellschaften, die in diesen Mitgliedstaaten registriert sind und innerhalb der EU operieren, der Verordnung.


    Wie lange kann ich rückwirkend entschädigt werden?

    Im Durchschnitt können Forderungen für Flugverspätungen oder -annullierungen bis zu 3 Jahre nach Flugdatum eingereicht werden, aber es gelten verschiedene Verjährungsfristen in den verschiedenen Ländern. Eine englischsprachige Übersicht haben wir hier zusammengestellt.


    Meine Fluggesellschaft hat sich nach meiner Flugbeeinträchtigung geweigert, mir eine Entschädigung zu zahlen. Was kann ich jetzt tun?

    Sie glauben, dass Sie infolge der Beeinträchtigung einen Entschädigungsanspruch haben, aber die Fluggesellschaft zeigt sich nicht einsichtig? Keine Sorge! Es besteht die Chance, dass wir Ihnen dennoch helfen können. Nutzen Sie einfach unsere Flugprüfung um Ihren Anspruch zu ermitteln. Sollten wir feststellen, dass Ihre Forderung berechtigt ist, können wir mit unserer Rechtsabteilung über die möglichen Optionen sprechen. Wir kümmern uns um alles für Sie, vom ersten bis zum letzten Schritt.


    Kann ich eine Entschädigung für einen Flug fordern, den mein Arbeitgeber bezahlt hat?

    Ja. Unabhängig davon, wer das Flugticket bezahlt hat, ist der Fluggast, der von der Beeinträchtigung betroffen war, stets derjenige, der das Recht auf eine Entschädigungsforderung hat.

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