Rueckerstattung Flugausfall

Sie erreichen den Flughafen voller Vorfreude auf Ihre Reise, doch plötzlich wird der Flug annulliert. So ärgerlich eine solche Situation für Passagiere auch ist, kann man ihr in vielen Fällen dennoch etwas Positives abgewinnen. Denn ist die Airline selbst für die Annullierung verantwortlich, besteht für Sie grundsätzlich ein Anrecht auf Erstattung. Dies gilt dann, wenn die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wird oder die Airline keinen zeitnahen Ersatzflug anbieten kann. Außerdem muss die Airline für eine Hotelübernachtung aufkommen, falls Sie auf einen Flug am darauffolgenden Tag umgebucht werden. Bei einer Annullierung Ihres Fluges hilft Ihnen AirHelp dabei, Ihr Recht auf eine Rückerstattung auch rückwirkend durchzusetzen.

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Wie Sie sich Flugausfälle erstatten lassen können

Dank der EU-Verordnung EG 261 steht Ihnen als Passagier bei eigenverantwortlicher Flugstreichung durch die Airline eine Rückerstattung Flugausfall zu. Leider versuchen die Fluggesellschaften jedoch oft, solche Forderungen von sich zu weisen. Heben Sie daher Ihre Bordkarte sorgfältig auf und holen Sie am besten auch eine schriftliche Bestätigung für den Flugausfall bei Mitarbeitern der Fluglinie ein. Mit diesen Dokumenten kann AirHelp unmittelbar tätig werden und Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend machen.

Die Airline muss einen Pauschalbetrag zahlen. Dieser richtet sich nach der Flugdistanz. Bei einer Flugstrecke von maximal 932 Meilen (1.500 km) spricht Ihnen das Gesetz eine Summe von 250 EUR zu. Zwischen 932 Meilen (1.500 km) und 2.175 Meilen (3.500 km) haben Sie ein Recht auf 400 EUR. Bei Langstreckenflügen ab 2.175 Meilen (3.500 km) beträgt die Rückerstattung sogar 600 EUR.

<>Die EU-Verordnung greift nur bei Flügen, die an einem EU-Flughafen starten oder Landen oder von einer EU-Airline durchgeführt werden. Die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die EWR-Staaten sowie die französischen Überseegebiete werden einfachheitshalber auch zur EU gezählt. Zusätzlich haben Sie bei einem Flugausfall das Recht auf Betreuungsleistungen am Flughafen sowie auf einen Ersatzflug.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

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Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

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Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.
  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.
  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.
  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.
  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.
  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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