Sie erreichen den Flughafen voller Vorfreude auf Ihre Reise, doch plötzlich wird der Flug annulliert. So ärgerlich eine solche Situation für Passagiere auch ist, kann man ihr in vielen Fällen dennoch etwas Positives abgewinnen. Denn ist die Airline selbst für die Annullierung verantwortlich, besteht für Sie grundsätzlich ein Anrecht auf Erstattung. Dies gilt dann, wenn die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wird oder die Airline keinen zeitnahen Ersatzflug anbieten kann. Außerdem muss die Airline für eine Hotelübernachtung aufkommen, falls Sie auf einen Flug am darauffolgenden Tag umgebucht werden. Bei einer Annullierung Ihres Fluges hilft Ihnen AirHelp dabei, Ihr Recht auf eine Rückerstattung auch rückwirkend durchzusetzen.
Dank der EU-Verordnung EG 261 steht Ihnen als Passagier bei eigenverantwortlicher Flugstreichung durch die Airline eine Rückerstattung Flugausfall zu. Leider versuchen die Fluggesellschaften jedoch oft, solche Forderungen von sich zu weisen. Heben Sie daher Ihre Bordkarte sorgfältig auf und holen Sie am besten auch eine schriftliche Bestätigung für den Flugausfall bei Mitarbeitern der Fluglinie ein. Mit diesen Dokumenten kann AirHelp unmittelbar tätig werden und Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend machen.
Die Airline muss einen Pauschalbetrag zahlen. Dieser richtet sich nach der Flugdistanz. Bei einer Flugstrecke von maximal 932 Meilen (1.500 km) spricht Ihnen das Gesetz eine Summe von 250 EUR zu. Zwischen 932 Meilen (1.500 km) und 2.175 Meilen (3.500 km) haben Sie ein Recht auf 400 EUR. Bei Langstreckenflügen ab 2.175 Meilen (3.500 km) beträgt die Rückerstattung sogar 600 EUR.
<>Die EU-Verordnung greift nur bei Flügen, die an einem EU-Flughafen starten oder Landen oder von einer EU-Airline durchgeführt werden. Die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die EWR-Staaten sowie die französischen Überseegebiete werden einfachheitshalber auch zur EU gezählt. Zusätzlich haben Sie bei einem Flugausfall das Recht auf Betreuungsleistungen am Flughafen sowie auf einen Ersatzflug.AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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