Wussten Sie, dass über 85 Prozent der Europäischen Fluggäste über ihre Fluggastrechte gar nicht informiert sind? Seit dem Jahr 2005 besteht bei einer Flugverspätung laut der EU-Verordnung EG 261 nämlich ein Anrecht auf Entschädigung. Dabei richtet sich die Höhe des Entschädigungsbetrags primär nach der Entfernung des Fluges und nicht nach dem eigentlichen Ticketpreis. Für die Entschädigung wurden Pauschalen festgesetzt, die sich an Flugdistanz und Verspätung orientieren. Als wichtigste Grundvoraussetzung gilt, dass die Airline selbst für die Verspätung verantwortlich ist. In diesen Fällen können Sie mit Unterstützung von AirHelp Ihren Anspruch auf finanziellen Ausgleich sogar rückwirkend geltend machen.
Die gesetzlich geregelte Kostenerstattung Flugverspätung tritt dann in Kraft, wenn Ihr Flug mindestens drei Stunden später als geplant am Zielflughafen eintrifft. Da die meisten Fluglinien versuchen, jegliche Entschädigungsansprüche von sich zu weisen, sollten Sie daher die genaue Uhrzeit Ihrer Ankunft dokumentieren. Zudem ist auch eine schriftliche Bestätigung der Verspätung von Mitarbeitern der Airline empfehlenswert. So gibt es kaum Interpretationsspielraum, und AirHelp kann Ihr Recht auf Kompensation umso besser durchsetzen. Bei einer erfolgreichen Prüfung auf Entschädigung können Sie sich dann auf eine Kostenerstattung von mindestens 250 EUR freuen.
Den Höchstbetrag von 600 EUR erhalten Sie beispielsweise bei einer Verspätung ab vier Stunden und einer Strecke von mindestens 2.175 Meilen (3.500 km). Des Weiteren ist die Fluggesellschaft während Ihrer zusätzlichen Wartezeit am Flughafen dazu verpflichtet, sich um Ihr leibliches Wohlbefinden zu kümmern. Da die Verordnung EG 261 jedoch vor allem Fluggäste in der EU schützt, gilt das Recht nur in den folgenden Fällen: bei Flugstrecken innerhalb der EU, bei Reisen mit einer EU-Airline oder auf Flügen mit Startflughafen in der EU. Auch durch eine Flugverspätung verpasste Anschlussflüge werden berücksichtigt.
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
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flug gecancelt erstattung
flugbegleiter streik
schadensersatz flugausfall
operative gruende flug
flugrecht entschaedigung
flug ausgefallen entschaedigung
flugrecht verspaetung
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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